Ein Recht zur gezielten Tötung?

Israelischer Kampfhubschrauber: Wann ist eine gezielte Tötung rechtens?

Israelischer Kampfhubschrauber: Wann ist eine gezielte Tötung rechtens?

22. März 2004 Sind gezielte Tötungen rechtmäßig? Das hängt von dem Ziel und der Lage ab. Der israelische Ministerpräsident Scharon hat hervorgehoben, man habe den „ersten und vordersten Anführer der palästinensischen terroristischen Mörder getroffen“. Als eine Bestrafung ist die Tat jedoch eindeutig rechtswidrig. Eine Hinrichtung ohne Gerichtsverfahren widerspricht grundlegenden menschenrechtlichen Garantien und Verfahrensrechten, insbesondere dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den auch Israel ratifiziert hat. Die UN-Menschenrechtskommission hat deshalb Israels „Praxis der Liquidierung“ und seine „außergerichtlichen Hinrichtungen“ im vergangenen Jahr verurteilt.

Zur Gefahrenabwehr kann eine gezielte Tötung dagegen rechtmäßig sein. Nicht nur nach deutschem Polizeirecht, auch nach der Europäischen Menschenrechtskonvention und anderen Rechtsordnungen ist es dem Staat im äußersten Fall erlaubt, einen Menschen zu töten, um eine unmittelbar drohende Gefahr für das Leben anderer abzuwenden. Der getroffene Hamas-Führer müßte also etwa im Begriff gewesen sein, Israelis zu töten. Davon ist nichts bekannt. Auch das Selbstverteidigungsrecht der Staaten setzt voraus, daß ein bewaffneter Angriff zumindest unmittelbar bevorsteht und nicht anders abwendbar ist.

Wie soll Israel Bedrohung begegnen?

Doch stellt sich die Frage, wie Israel der Bedrohung durch palästinensische Selbstmordattentäter wirksam und zugleich rechtmäßig begegnen kann. Ist der Konflikt ein bewaffneter Kampf, ein Krieg, und stellen beide Seiten Kombattanten, so gelten andere Regeln. Soldaten dürfen getötet werden - und zwar unabhängig davon, ob von ihnen eine Bedrohung ausgeht. So sieht die amerikanische Regierung bestimmte Verdächtige im „Krieg“ gegen den internationalen Terrorismus als „unrechtmäßige Kombattanten“ an, die sie im Grundsatz so lange festhalten will wie der Kampf dauert. Als Kämpfer in einem weltweiten Krieg müßten sie demnach überall getötet werden können. So wurde denn auch der mutmaßliche Urheber der Anschläge auf das amerikanische Kriegsschiff „Cole“, der im November 2002 mit weiteren möglichen Al-Qaida-Kämpfern in einem Fahrzeug im Jemen unterwegs war, mit einer Drohne durch die CIA umgebracht. Doch auch nach den Genfer Abkommen ist es verboten, Menschen zu töten, die „nicht unmittelbar“ an den Feindseligkeiten teilnehmen. Sie dürfen auch nicht ohne vorheriges Urteil hingerichtet werden.

Aber handelt es sich in Palästina um einen - offenen - bewaffneten Konflikt? Israel kontrolliert den Gaza-Streifen und ist Besatzungsmacht. Damit hat das Land das Recht, die öffentliche Ordnung dort aufrechtzuerhalten. Es hat aber auch die Pflicht, dort einen menschenrechtlichen Mindeststandard zu garantieren.

Text: Mü. / Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23.03.2004, Nr. 70 / Seite 2
Bildmaterial: dpa

© Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2009.
Alle Rechte vorbehalten.
Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte erwerben
Verlagsinformation

Die perfekte Wohnung oder das ideale Haus zum Kaufen oder Mieten: Jetzt über 960.000 Angebote bei Immowelt.de und FAZ.NET!

Blättern
ÜberKreuz

Kleine Kirchenkomödie

Von Reinhard Bingener

Anzeige

Kfz-Versicherung

Verpassen Sie nicht den Kündigungsstichtag 30.11. Vergleichen Sie jetzt Ihre Kfz-Versicherung und sparen Sie bis zu 500 €!

FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche