DDR-Unrecht

Der „Fall Krenz“ - eine Chronologie

22. März 2001 Seit 1993 haben sich Gerichte mit dem früheren DDR-Staats- und Parteichef Egon Krenz wegen der Todesschüsse an Mauer und Stacheldraht befasst. Hier die wichtigsten
Stationen:

August 1993: Die Berliner Justiz nimmt wegen der Todesschüsse an der innerdeutschen Grenze Ermittlungen gegen Krenz auf.

9. September 1995: Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin gegen sieben Mitglieder des einstigen SED-Politbüros. Neben Krenz werden auch der ehemalige SED-Bezirkschef Günther Grabowski und DDR-Vizeministerpräsident Günther Kleiber des mehrfachen und gemeinschaftlichen Totschlags beschuldigt.

18. November 1995: Beginn des so genannten Mauerschützen-, bzw. Politbüroprozesses vor dem Landgericht Berlin.

Februar 1996: Krenz weist den Schuldvorwurf des Totschlags von Flüchtlingen zurück und bestreitet der bundesdeutschen Justiz das Recht, über einstige DDR-Bürger Gericht zu sitzen.

12. November 1996: Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichtes, demzufolge SED-Funktionäre für die Toten an Mauer und Stacheldraht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, auch wenn sie zur Tatzeit keine Bürger der Bundesrepublik waren.

25. August 1997: Urteil der 27. Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin gegen Krenz wegen vierfachen Totschlags in mittelbarer Täterschaft. Das Strafmaß beträgt sechs Jahre und sechs Monate. Die Staatsanwaltschaft hatte elf Jahre gefordert. Gegen die beiden Mitangeklagten Grabowski und Kleiber werden Haftstrafen von drei Jahren verhängt.

8. November 1999: Der Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil des Berliner Landgerichts und verwirft die Revisionen von Staatsanwaltschaft und Angeklagten.

12. Januar 2000: Das Bundesverfassungsgericht lehnt die Annahme einer Verfassungsbeschwerde von Krenz ab: Die verfassungsrechtlichen Fragen bei der Aufarbeitung des DDR-Unrechts seien durch die Rechtsprechung des Gerichts bereits geklärt worden.

13. Januar 2000: Krenz tritt in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Hakenflede in Berlin-Spandau seine Haftstrafe an.

24. Januar 2000: Krenz wird in die Justizvollzugsanstalt Plötzensee in Berlin verlegt.

8. November 2000: Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg beginnt mit der Überprüfung des Urteils gegen Krenz.

22. März 2001: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte lehnt die Klage Krenz´ ab. Eine Berufung auf das Rückwirkungsverbot lassen die Richter nicht zu. Damit scheitern auch der frühere Verteidigungsminister Keßler und dessen Stellvertreter Streletz.



Text: @hüti

 
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