30. Mai 2006 Der Grundgedanke von Hartz IV war richtig, sagt Arbeitgeberpräsident Hundt. Die Umsetzung der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe bezeichnet er im Interview mit der F.A.Z. allerdings als organisierte Verantwortungslosigkeit. Ein völlig neues Gesetz lehnt er jedoch ab.
Herr Hundt, brauchen wir ein neues Gesetz zur Betreuung der Langzeitarbeitslosen?
Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einer Grundsicherung bleibt eine richtige Entscheidung. Es ist aber dringend erforderlich, die im Vermittlungsausschuß beschloßene organisierte Verantwortungslosigkeit im administrativen Bereich zu beenden, und nicht die Kommunen und die Arbeitsagentur für Fehlentscheidungen des Gesetzgebers verantwortlich zu machen. Die Forderung, die leistungsrechtlichen Voraussetzungen für die staatliche Grundsicherungsleistung neu zu regeln, angelehnt an die frühere Sozialhilfe, ist berechtigt. Sofort abgeschafft werden müssen alle über die Grundsicherung hinausgehenden Leistungen, insbesondere der Zuschlag für ehemalige Empfänger des Arbeitslosengeldes I. Was jetzt offenbar beschlossen wurde, geht in die richtige Richtung, kuriert aber noch zu sehr an den Symptomen.
Bedarf es nicht einer klaren organisatorischen und sprachlichen Neuregelung?
Der Begriff "ALG II" ist Etikettenschwindel, weil die Grundsicherung nichts mit der beitragsfinanzierten Arbeitslosenversicherung zu tun hat. Hier wäre sprachliche Ehrlichkeit angebracht. Organisatorisch sollte gelten: Kommunen haben für die staatliche Grundsicherung wie früher für die Sozialhilfe die Erstverantwortung. Sie können und sollen vertraglich zu vereinbarende Dienstleistungen der BA in Anspruch nehmen.
Die Koalition will es zunächst beim Gesetz zur stärkeren Bekämpfung von Leistungsmißbrauch belassen. Was kann noch verbessert werden?
Die wirkungsvollste Mißbrauchsbekämpfung wäre die Wiedereinführung der gegenseitigen Unterhaltspflicht von Eltern und Kindern, bevor der Staat zur Kasse gebeten werden kann. Auch hier wäre die Orientierung an der früheren Sozialhilfe richtig. Es muß politisch kommuniziert werden, daß Grundsicherung immer erst nachrangig gewährt wird und kein Grundrecht auf Einkommen ohne eigenen Einsatz darstellt. Solidarität kann nicht als Einbahnstraße organisiert werden.
Die von der Koalition beschlossene Anhebung des ALG-II-Regelsatzes Ost auf 345 Euro ist noch nicht in Kraft, da fordern Unionspolitiker regional differenzierte Sätze.
Unser Verband hat sich von Anfang an für stärkere dezentrale, kommunale Verantwortung im Bereich der Grundsicherung eingesetzt. Das ist mit regional unterschiedlichen Leistungssätzen vereinbar, weil auch die Lebenshaltungskosten in unserem Land erheblich differieren. ANTWORT: Die einfache Anhebung auf Westniveau für alle war ein Fehler.
NRW-Arbeitsminister Laumann hat die mangelnde Vermittlungsarbeit der Bundesagentur kritisiert. Ist eine dezentrale Betreuung effizienter?
Mir ist unverständlich, daß die BA zu einem Zeitpunkt massiv kritisiert wird, zu dem sie ihre Reformfähigkeit klar unter Beweis stellt. Die Verschwendung von Beitragsmitteln in Milliardenhöhe hat sie durch ihre konsequente Steuerung der Ausgaben nach Wirkung und Wirtschaftlichkeit beendet. Sie hat als einziger Zweig der Sozialversicherungen jetzt die Voraussetzungen für Beitragssenkungen geschaffen.
Das Gespräch führte Sven Astheimer.
Text: F.A.Z., 30.05.2006, Nr. 124 / Seite 13
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