25. Juli 2006 Nach der Zustimmung von Bundesforschungsministerin Schavan (CDU), die Nutzung embryonaler Stammzellen in der EU auch mit deutschen EU-Beiträgen zu fördern, wird in der Union die Forderung nach einer Lockerung deutscher Gesetze laut. Die forschungspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Ilse Aigner (CSU), sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, sie zweifle daran, daß im neuen Bundestag überhaupt noch eine Mehrheit für das strenge deutsche Embryonenschutzgesetz und das Stammzellgesetz zustande käme. Rasch müsse für deutsche Stammzellforscher das Kooperationsverbot mit ausländischen Kollegen fallen.
Die Grünen und die beiden großen Kirchen kritisierten den Beschluß der EU-Forschungsminister, die Embryonenforschung großzügig zu fördern. Die Deutsche Bischofskonferenz sprach von einer schweren Niederlage für den Embryonenschutz in Europa, der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche, Huber, sagte, von der künftigen Förderpraxis könne sehr wohl ein Anreiz zur Tötung von Embryonen ausgehen. Das hatte Forschungsministerin Schavan verneint, weil für den eigentlichen Schritt der Stammzellgewinnung aus Embryonen kein EU-Geld zur Verfügung gestellt wird.
Therapien für unheilbare Krankheiten?
Mit Hilfe von Stammzellen wollen Wissenschaftler Therapien für bisher unheilbare Krankheiten wie Parkinson und Diabetes den Weg ebnen. Embryonale Stammzellen spielen dabei eine besondere Rolle, weil sie sich in alle Gewebe des Körpers verwandeln lassen und leicht vermehrbar sind. In Labors werden die Stammzellen in Form von genetisch individuellen Linien verwahrt. Stammzellforscher wollen möglichst viele verschiedene und möglichst frisch gewonnene Linien nutzen. Da zur Gewinnung von embryonalen Stammzellen menschliche Embryonen getötet werden, die bei der künstlichen Befruchtung übrigbleiben, gelten in vielen Ländern Beschränkungen.
Die Forschungspolitikerin Aigner will als Folge des EU-Beschlusses eine dieser Restriktionen schnell abgeschafft sehen. Das deutsche Stammzellgesetz sieht Strafen dafür vor, wenn ein deutscher Wissenschaftler mit einem Forscher etwa in Großbritannien oder Schweden kooperiert, dessen Arbeit nicht den strengen deutschen Standards entspricht. Diesen zufolge sind nur Zellkulturen aus der Zeit vor dem 1. Januar 2002 zulässig.
Deutsches Steuergeld für hier verbotene Forschung
Aigner kritisierte einen Widerspruch in der Biopolitik. Der Beschluß der EU-Forschungsminister besage, daß deutsches Steuergeld in anderen EU-Ländern für Forschung eingesetzt werde, die innerhalb Deutschlands verboten wäre. Es sei nicht einsehbar, warum ein deutscher Forscher für eine Kooperation mit einem EU-geförderten Kollegen im Ausland bestraft werden sollte.
Aigner sagte, sie erwarte nach der liberalen Regelung für die EU-Forschungsförderung eine neue Diskussion auch in Deutschland. Bisher hatte die Forschungspolitikerin eine eher restriktive Linie vertreten. Ähnlich wie Aigner äußerten sich am Dienstag der nordrhein-westfälische Forschungsminister Pinkwart (FDP) und die Vorsitzende des Nationalen Ethikrats, Weber-Hassemer.
Freizügigere Regeln auf EU-Ebene
Nach mehrstündigen Verhandlungen hatten die Forschungsminister am Montag ein fünfjähriges Ringen um klare Regeln für die Embryonennutzung mit einem Kompromiß beendet. Demnach dürfen Wissenschaftler in EU-geförderten Projekten auf alle in der Welt verfügbaren Kulturen embryonaler Stammzellen zurückgreifen. Damit gelten für die EU-Forschungsförderung deutlich freizügigere Regeln als etwa in Amerika und Deutschland. In beiden Ländern gilt ein Stichtag, der eine Grenze zieht. Nur die Forschung mit Stammzellkulturen, die vor dem Stichtag gewonnen worden sind, wird mit Steuergeld gefördert. Der Stichtag soll eine kontinuierliche Nachfrage nach frischen Embryozellen und damit den Einstieg in eine verbrauchende Embryonenforschung unterbinden.
Forschungsministerin Schavan hatte versucht, einen Stichtag auch in der EU- Forschungsförderung durchzusetzen, war damit aber gescheitert. Um die Zukunft des Siebten Forschungsrahmenprogramms der EU nicht zu gefährden, das bis 2013 Investitionen in die Wissenschaft von 51 Milliarden Euro vorsieht, stimmte Schavan am Montag einem Kompromiß zu. Er besagt, daß der erste Schritt der Stammzellforschung, nämlich die eigentliche Tötung von Embryonen mit dem Ziel der Stammzellgewinnung, nicht gefördert wird. Die eigentliche Forschung ist aber mit allen verfügbaren Kulturen embryonaler Stammzellen möglich.
Die EU-Kommission verpflichtete sich in einer bindenden Zusatzerklärung zu der zusätzlichen Restriktion. Nicht gefördert werden Projekte zum therapeutischen Klonen, Keimbahneingriffe und die gezielte Erzeugung von Embryonen zu Forschungszwecken. Der Kompromiß war auf Drängen der finnischen Ratspräsidentschaft unter Mitwirkung Frankreichs erzielt worden. Österreich, Litauen, die Slowakei und Malta blieben dennoch bei ihrer Ablehnung. Das Ja von Deutschland und Italien sorgte für einen Umschwung in der Debatte, da es ein Veto unmöglich machte.
Text: csl., F.A.Z., 25.07.2006, Nr. 171 / Seite 1
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