UN-Konferenz über Biodiversität in Bonn

Nutzdenken im Artenschutz

Von Joachim Müller-Jung

Vorbereitung auf die UN-Konferenz in Bonn: eine Vertreterin der Europäischen Grünen vor dem Brandenburger Tor

Vorbereitung auf die UN-Konferenz in Bonn: eine Vertreterin der Europäischen Grünen vor dem Brandenburger Tor

19. Mai 2008 Von den drei uralten Argumenten, die Natur zu schützen – Mitleid, Schönheit und Nützlichkeit – ist das letzte politisch sichtbar geblieben. Moral und Ästhetik hingegen sind bloß noch stumpfe Stacheln. Das ist selten so deutlich geworden wie in den Wochen, in denen die Vertragsstaatenkonferenz der Vereinten Nationen zur Konvention über die biologische Vielfalt, kurz Biodiversitätskonferenz, in Bonn vorbreitet wurde.

Nun muss die Hinfälligkeit der Naturromantik kein schlechtes Omen für den Naturschutz bedeuten. Zumindest dann, wenn die Nützlichkeitserwägungen am Ende das erwünschte Ergebnis bringen. Nur, welche Resultate sind wünschenswert? Und welche sind realistisch? Über kaum ein anderes Umweltthema gehen bei diesen Fragen die Antworten so weit auseinander wie bei der Biodiversitätskonvention. Als sie auf dem so genannten Erdgipfel von 1992 ausgehandelt wurde, hatte man große, konkrete Ziele: An die Stelle des Raubbaus an den Regenwälder sollte deren nachhaltige Nutzung treten. Und der Artenreichtum in den Ländern, der auch für viele reiche genetische Ressourcen bedeutete, wurde de facto der Souveränität jedes Landes unterstellt. Das Paradigma der genetischen Ressourcen als gemeinsames Erbe der Menschheit war damit aufgegeben – und das Nützlichkeitsprinzip gestärkt. Von nun an waren andere große Interessen im Spiel.

Verlust an Ökosystemen geht weiter

Viele hofften damals, dass es der Menschheit zum Beispiel gelingen möge, die mittlerweile auf das etwa Hundertfache gestiegene Aussterberate zu bremsen. Doch die Umlenkung auf ökonomische und letztlich juristische Fragen hat bisher wenig bis gar nichts gebracht. Mancher mag sich darüber freuen, dass heute fast zwölf Prozent der Landfläche auf der Erde unter Schutz stehen. Aber diese Reservatsausweitungen haben den Verlust an Ökosystemen und Arten keineswegs gestoppt. 16 Jahre Verhandlungen und acht große multilaterale Kongresse haben zu wenig mehr als einem Protokoll über den Umgang mit biotechnischen Experimenten geführt, dem „Biosafety-Protokoll“.

Die politischen Erträge sind denkbar dürftig. Weder hat sich der multilaterale Naturschutz der Demontage vieler Landschaften in den Weg zu stellen vermocht, noch hat er es trotz des Nützlichkeitsparadigmas überhaupt geschafft, politisch wirklich beachtet zu werden. Am wenigsten von den Wirtschafts- und Finanzministern, die man mit der ökonomischen Stoßrichtung nun eigentlich mit im Boot zu haben glaubte, die man aber dringend bräuchte.

Denn solange der Naturverbrauch nichts kostet und der avisierte grüne Markt noch auf Ideenbörsen kursiert, solange die Natur mit anderen Worten weiter als Selbstbedienungsladen gesehen wird, solange bleibt es dabei, dass nur massive Subventionen die Entwicklung abfedern könnten. Die allerdings sind in den dafür notwendigen Dimensionen kaum durchsetzbar. Schon gar nicht in Ländern, in denen die Bevölkerung und der Hunger nach Wirtschaftswachstum weiter zunehmen und Naturräume weiter für Nahrung, Rohstoffe und Besiedlung verloren gehen – und in denen überdies die ökologischen Visionen des Nordens als Neokolonialismus, wahrgenommen werden.

Agenda für Bonn

In Bonn will sich die Bundesregierung in den kommenden beiden Wochen als grünes Bollwerk präsentieren. Umweltminister Gabriel mahnt seit einiger Zeit in seiner eigenen Mobilisierungsrhetorik, die Konvention sei an einem kritischen Punkt angekommen. Und die Bundeskanzlerin, die mit den Biodiversitätsverhandlungen ihre diplomatische Karriere als Bundesumweltministerin begann, freut sich sichtlich auf die Bonner Bühne.

Bis 2010, so hatte man vor sechs Jahren vereinbart, sollte der Trend des weltweiten Artensterbens gestoppt werden. Das ist heute eine Illusion. Fortschritte erhofft man sich trotzdem. Vor allem mit einer Einigung für ein Mandat zu einem rechtsverbindlichen „Regime gegen Biopiraterie“, wie es im Umweltministerium heißt. Gemeint ist ein Vorteilsausgleich für die Nutzung genetischer Ressourcen. Wer sich mit Naturprodukten aus fremden Ländern eine goldene Nase verdient, soll dafür einen Ausgleich zahlen. Das entspricht voll dem Geist der Konvention. Und dennoch steht das Projekt auf der Kippe, denn letzten Endes wird damit die Patentzulassung genauso berührt wie die Regeln der Welthandelsorganisation. Und welche Interessen da aufeinander prallen, lässt sich leicht ausmalen.

Noch aus einem anderen Grund könnte sich die ökonomische Formel als diplomatischer Bumerang erweisen: Umweltpolitiker übertreffen sich inzwischen gerne darin, den Dienstleistungen der Ökosysteme einen Dollarwert zuschreiben. Von Dutzenden Billionen Dollar ist die Rede. Solche Zahlen erzeugen bei denen, die über die reichsten genetischen Ressourcen verfügen, fast notwendigerweise so unrealistisch hohe Vorstellungen vom Wert des „grünen Goldes“, dass die daraus abgeleiteten Forderungen das ganze schöne Geschäft vielerorts bald zum Erliegen bringen könnte. Das Ziel der Konvention war es aber nicht, die Natur nur zu konservieren, sondern auch durch die nachhaltige Nutzung Anreize für ihre Erhaltung zu schaffen. Darauf dürften sich immer mehr Interessenten berufen.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP

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