Koalition streitet über innere Sicherheit

Schäuble ein „Sicherheitsrisiko“?

In der großen Koalition wird weiter gestritten über Äußerungen und Vorschläge des Innenministers zur Verbrechensbekämpfung und zur Abwehr terroristischer Bedrohung. Ein Treffen im Kanzleramt soll schlichten im Streit über die Sicherheitspolitik zwischen Union und SPD.

Lesermeinungen zum Beitrag

20. April 2007 13:20

sind alle bundebürger verbrecher??

martin zischke (mzi01)

"Natürlich gilt bei der Gefahrenabwehr die Unschuldsvermutung ohnehin nicht. Die Unschuldsvermutung gilt nur bei der Strafverfolgung"... ist ja eine denkwürdige aussage. somit wird also jedermann zunächst eines verbrechens schuldig eingestuft bis eine strafverfolgung gegen ihn eingeleitet wird. erst dann soll die unschuldsvermutung zutreffen? was für kranke geister sitzen eigentlich in der sogenannten volksvertretung?

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20. April 2007 13:01

Abschreckendes Beispiel

Eckehardt Unruh (NetFiddler)

Die Art und Weise in der in den USA die Bürgerrechte mit dem Argument der Gefahrenabwehr eingeschränkt werden sollte uns ein abschreckendes Beispiel sein.
Auch in Deutschland werden Sachzwänge zur Ausspähung der Bürger konstruiert.
Ein Beispiel: Die LKW Maut und die dazu nötige Überwachungstechnologie wurde geschaffen um jene, die unsere steuerfinanzierten Strassen besonders abnutzen, zur Kasse zu bitten. Ausser den Betroffenen konnte dagegen niemand ernstlich protestieren. Kaum etabliert stellten die Strafverfolgungsbehörden fest, das sich diese Daten auch zur Überwachung krimineller Aktivitäten verwenden lassen. Wozu natürlich die Speicherung ALLER erfassten Fahrzeuge über längere Zeiträume gehört. Aus Sicht der Becksteins, Schilys und Schäubles eine völlig logische und legitime Nutzung des Systems. Die Absicht der Bayrischen Regierung, die LKW Maut nun auch von Pkw's zu erheben, und die Ausdehnung des Systems auf Landstrassen erhält damit aber auch eine sicherheitspolitische Dimension.
Mit Gefahrenabwehr, hat das nichts zu tun. Alle Kameras in Londen haben die Attentäter weder abgeschreckt noch gehindert. Natürlich halfen die Daten bei der Ergreifung der Täter aber was haben die Opfer davon?

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20. April 2007 12:43

Amoklauf gegen den demokratischen Rechtsstaat

C. B. Sturm (CBest)

Schäuble hat den Boden des Rechtsstaates schon lange verlassen mit seinen Forderungen nach dem totalen Überwachungsstaat - der unlängst in einer Zeitung gebrauchte Vergleich mit Spielbergs Thriller "Minority Report" illustriert es ähnlich gut wie der alte mit Orwells Roman "1984", die geradezu als Vorlagen für Schäuble gedient haben könnten.

Doch wenn der Innenminister aus panischer Angst vor Terrorismus (oder aus unaufhaltsamem Größen- und Machtwahn?) den Totalitarismus fordert - leider unterstützt von manchen Partei-, EU- und anderen Politikerkollegen - verkennt er, dass Terrorabwehr am wirksamsten funktioniert, wenn die Bürger ihrem Staat vertrauen. Wo man die Behörden mehr fürchten muss als die Verbrecher, dort herrscht Diktatur. In einem solchen Klima nehmen böswillige Denunziationen gegenüber tatsächlichen Verbrechen und Hinweisen überhand.

Unsere Geschichte lehrt uns, rechtzeitig aufzuhorchen und einzugreifen, wenn der demokratische Rechtsstaat ausgehebelt wird. Greifen die Selbstkontrollmechanismen des Grundgesetzes noch, wenn der Gesetzgeber (jetzt die Große Koalition) es nach Belieben missbrauchen und verändern kann? Wer schafft es, Schäuble und Konsorten zu stoppen, bevor es zu spät ist?

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20. April 2007 12:10

Unschuldsvermutung und Gefahrenabwehr

Thilo Brandner (schlevian)

Freilich, die Unschuldsvermutung gilt im Recht der Gefahrenabwehr nicht. Aber es braucht eben doch eine "Gefahr", d.h. eine Situation, "die bei einem ungehinderten Geschehensablauf mit hinreichender Sicherheit in einen Schaden münden würde". Abstrakte Gefahren reichen da zwar auch, aber das Kriterium der "hinreichenden Wahrscheinlichkeit" bleibt dennoch Wesensmerkmal der "Gefahr". Ob eine "Gefahr" in diesem Sinne besteht, vermag ich nicht zu beurteilen, da werden die zuständigen Stellen bessere Informationen haben. Es spricht allerdings einiges dafür, dass sich Herr Schäuble eher auf dem Feld der (der Gefahrenabwehr vorgelagerten) "Risikovorsorge" tummelt. Zumal wenn es um den Schutz von Menschenleben geht, ist dagegen auch nichts zu erinnern. Allerdings kommt bei (eingreifenden) Maßnahmen im Rahmen der ("bloßen") Risikovorsorge dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besonderes Gewicht zu. Ob in diesem Rahmen das Datensammeln sozusagen "ins Blaue hinein", das ja stets einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen bedeutet, gerechtfertigt ist, wird man bezweifeln dürfen.

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20. April 2007 09:29

Preis der Freiheit

Dietmar Nieder (DUWN01)

Wer sich immer nur mit Gefahrenabwehr beschäftigt, verliert irgendwann den Realitätbezug. Kein Wunder, daß dies dem Innenminister auch so geht. Aber hier an Grundrechten zu rütteln, das geht eindeutig zu weit. Denn auch ein demokratisches Staatswesen ist nicht per se gut, sondern, wie die Erfahrung zeigt, grundsätzlich böse. Wenn alles hier gut funktionierte, brauchten wir keine Verwaltungsgerichte, die die Exekutive in ihre Schranken weist und ihr die Einhaltung der Gesetze befiehlt. Würde die Legislative ihre Arbeit richtig machen, ordentliche Gesetze beschließen und die Regierung kontrollieren statt alles der Koalitionsdisziplin unterzuordnen, so würde sogar das BVG kaum Arbeit haben. Da aber unser Staatswesen von inkompetenten und böswilligen Personen durchsetzt ist, darf man ihm nicht mehr Macht geben, als es derzeit der Fall ist. Sonst ist eine Entwicklung wie in Rußland, ein Weg in die Diktatur, nicht mehr fern. (Vermeintliche) Sicherheit um den Preis der Freiheit ist nicht erstrebenswert. Ich erinnere nur, passend zum heutigen Datum, daran, daß die Nazidiktatur auch einmal demokratisch gewählt wurde.

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20. April 2007 09:24

Nö, kein Sicherheitsrisiko

Sophia Orti (rum)

Wir sind an seine Spinnereien schon gewöhnt und finden ihn liebvoll.

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19. April 2007 22:25

Ja Schäuble ist ein Sicherheitsrisiko

Kareem Shehadeh (Kareemrif)

Ich schlage vor das größte Sicherheitsrisiko für Deutschland und seine Verfassung, nämlich das Ku Kux Klan team Schäuble, Beckstein und Co, vom Verfassungsschutz überwachen zu lassen. Jeder weitere Versuch die Verfassung auszuhebeln sollte von unserer Polizei, Verfassungsschutz und Bundesverfassungsgericht mit strengsten Maßnahmen verfolgt werden.

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19. April 2007 21:45

Wer etwas missverstehen will, der wird das auch

Philipp Munzinger (dastinee)

Es gibt keine Unschuldsvermutung im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention im Recht der Gefahrenabwehr, auch wenn Horden von Journalisten das Gegenteil behaupten.

Bei der Gefahrenabwehr gilt das Verhältnismäßigkeitsprinzip, das enge Berührungspunkte mit der Unschuldsvermutung hat, aber eben nur so ähnlich funktioniert.

Darf die Polizei einen Menschen erschießen, der gerade dabei ist eine scharfe Handgranate in einen Kindergarten zu werfen ?

JA !

Darf die Polizei einen Menschen erschießen, der vor einem Kindergarten gerade einen Ei-förmigen Gegenstand auspackt, bei dem es sich möglicherweise um eine Handgranate, aber eben auch um ein harmloses Ü-Ei handeln könnte ?

NEIN !

Der Grad der Gewissheit (Tatverdacht) einer bevorstehenden Begehung einer schweren Straftat ist ausschlaggebend für die Intensität des staatlichen Eingriffs.

Und wenn die Granate tatsächlich vor 100 vor Trauer und Entsetzen kotzenden Zeugen ein Blutbad angerichtet hat, gilt der (mutmaßliche) Täter bis zum gerichtlichen Beweis seiner Schuld als unschuldig.

Die Hexenjagd auf den Innenminister ist unseriös.

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