Hartz IV

Rennen gegen die Zeit

Von Rüdiger Soldt

18. August 2004 Für die regionalen Arbeitsagenturen und die Sozialämter ist die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ein Rennen gegen die Zeit. Bundeskanzler Schröder spricht von der "wichtigsten, fundamentalsten und komplexesten Sozialreform in der Geschichte der Bundesrepublik". Einen Großteil der Verantwortung für das Gelingen dieser Reform haben - neben der Bundesagentur für Arbeit - die Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte. Den kommunalen Sozialämtern kommt dabei eine Schlüsselrolle zu.

Die Software zur Erfassung der künftigen Empfänger des neuen Arbeitslosengeldes wird zum Beispiel erst im Oktober betriebsbereit sein. Viele Sozialdezernenten kennen noch nicht einmal alle Schwierigkeiten, die sie bis zum Ende des Jahres bewältigen müssen, um eine sichere Auszahlung an die 2,2 Millionen Arbeitslosenhilfe-Bezieher zu gewährleisten. Von den 900 000 an künftige ALG-II-Empfänger versandten Fragebögen sind erst 30 000 zurückgeschickt worden. Unklar ist für die Kommunen weiterhin, welche Rechtsform die Arbeitsgemeinschaften von kommunalen Sozialämtern und den regionalen Arbeitsagenturen haben sollen.

Unterschiede im Kommunalrecht einzelner Länder

Das Gesetz erlaubt, die Arbeitsgemeinschaften als GmbH oder als öffentlich-rechtliche Einrichtung zu gründen. Die Gewährung von Geldleistungen an Bürger ist aber eine hoheitliche Aufgabe. In den Bundesländern gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, ob es möglich ist, diese hoheitliche Aufgabe per Vertrag an die Arbeitsgemeinschaften zu delegieren. Die Unterschiede im Kommunalrecht einzelner Länder bringen es mit sich, daß Bayern und Nordrhein-Westfalen eine privatrechtliche Arbeitsgemeinschaft für möglich halten, Baden-Württemberg allerdings nicht.

"Wie die öffentlich-rechtliche Arbeitsgemeinschaft aussehen soll, muß der Bundesgesetzgeber im Sozialgesetzbuch genauer normieren", sagt der Staatssekretär im niedersächsischen Sozialministerium, Gerd Hoofe (CDU). Da mit einer Vielzahl von Klagen von ALG-II-Empfängern gegen die Bescheide zu rechnen ist, befürchten einige Landesministerien und Kommunen, die Rechtssicherheit der Verwaltungsakte der Arbeitsgemeinschaften könne nicht ausreichend sein. Außerdem soll es bei den Arbeitsgemeinschaften einen "gemeinsamen Dienstherren" geben - was das juristisch heißt, ist Gegenstand hitziger Debatten. Viele Kommunalpolitiker bezweifeln auch, ob die Arbeitsgemeinschaften funktionieren können, wenn - wie vorgesehen - die Geschäftsführer jährlich wechseln sollen. Strittig ist überdies, ob auf die Personalkosten der Arbeitsgemeinschaften Umsatzsteuer gezahlt werden muß.

„Spezialisiert auf Menschen mit Vermittlungshemmnissen“

"Wir rechnen mit einem hohen Erwartungsdruck von seiten derjenigen, die früher Arbeitslosenhilfe bekommen haben. Bei diesem Personenkreis, den wir noch nicht ausreichend kennen, gibt es wirtschaftliche Einschnitte und viel Hoffnung auf eine gute Vermittlung", sagt die Sozialdezernentin der Stadt Göttingen, Dagmar Schlapeit-Beck (SPD). Göttingen ist seit 1964 kreisangehörige Stadt und kann deshalb nicht selbständig über die Option entscheiden - auch wenn es politisch hierfür im Rat der Stadt eine Mehrheit gibt. "Es kann ja eigentlich nicht sein, daß die Bundesagentur jetzt das von uns lernt, was wir schon seit zehn Jahren mit großem Erfolg machen, nämlich ein Fallmanagement und die Erstellung eines Leistungsprofils für Arbeitssuchende. Wir sind spezialisiert auf Menschen mit Vermittlungshemmnissen", sagt Frau Schlapeit-Beck. Achtzig Prozent der Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte werden sich dafür entscheiden, eine Arbeitsagentur zu gründen.

Nach einer Erhebung der Bundesagentur für Arbeit in 439 Arbeitsbezirken wollen 242 kreisfreie Städte und Kreise eine Arbeitsgemeinschaft einrichten. 67 haben sich bisher dafür ausgesprochen, unterhalb einer formalen Arbeitsgemeinschaft eine Kooperation anzustreben. 108 Kommunen wollen nach derzeitigem Stand vom Optionsgesetz Gebrauch machen und die Aufgaben der Arbeitsagenturen übernehmen, also die Arbeitslosen aus einer Hand betreuen. Nach Auskunft des Städtetages entscheiden sich vor allem die Kommunen für die Option, die mit der Zusammenarbeit der regionalen Stellen der Bundesagentur schlechte Erfahrungen gemacht haben und die in der kommunalen Beschäftigungsförderung Kompetenzen erworben haben.

Unterschiedliche Auswahlverfahren

Die Bundesländer, die das Optionsangebot voll ausschöpfen werden, sind vermutlich Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. In Hessen wollen zwölf Landkreise und vermutlich Wiesbaden und Kassel optieren; in Niedersachsen sind es 16 Kommunen, in Nordrhein-Westfalen zehn und in Sachsen acht optionswillige Kommunen. Weil die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen an der Option kein Interesse haben, könnte es in Niedersachsen acht statt sechs und in Hessen mindestens fünf Zuschläge für das Optionsmodell geben, da nicht vergebene Optionen auf die anderen Länder verteilt werden.

Das Verfahren zur Auswahl der Kommunen, die dem Bundeswirtschaftsministerium dann von den Länderministerien im September vorgeschlagen werden, ist unterschiedlich; auch der Zeitpunkt, bis zu dem sich die Kommunen entschieden haben müssen, ist nicht einheitlich. Bei der Auswahl der optionswilligen Kommunen spielen in der Regel das Konzept zur Vermittlung von Arbeitslosen eine Rolle, die finanzielle Leistungsfähigkeit und vor allem, ob die Stadt oder Gemeinde schon in Modellprojekten Erfahrungen mit der Vermittlung von Arbeitslosen in den regionalen Arbeitsmarkt sammeln konnte. Optierende Kommunen oder Arbeitsgemeinschaften bekommen die Mittel zur Verwaltung und Eingliederung als Globalsumme überwiesen, so daß sie das Geld flexibel einsetzen können. Das soll dem Wettbewerb dienen.

Mehr Geld für kommunale Arbeitsmarktpolitik

Für Unzufriedenheit unter den Kommunalpolitikern hat die Informationspolitik des Bundeswirtschaftsministeriums gesorgt. "Wir halten es für dringend nötig, daß uns das Ministerium mehr Handreichungen zu Verfügung stellt", sagt der zuständige Dezernent beim Deutschen Städtetag. Offiziell ist den Kommunalpolitikern noch nicht mitgeteilt worden, nach welchem Kostenschlüssel die Gelder für die Verwaltungskosten und für die Arbeitsförderung verteilt werden sollen. Insgesamt stehen 6,3 Milliarden Euro für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt und 3,3 Milliarden Euro für die Verwaltungskosten bereit.

Die Gelder zur Deckung der Verwaltungskosten werden nach der Zahl der ALG-II-Empfänger verteilt. Das Verfahren, nach dem die Eingliederungsleistungen auf die Arbeitsamtsbezirke verteilt werden, ist komplizierter. Das hängt auch mit dem Versprechen des Bundeskanzlers zusammen. Schröder hatte den ostdeutschen Ministerpräsidenten mehr Geld für die kommunale Arbeitsmarktpolitik zugesichert - angesichts der hohen Arbeitslosigkeit in diesen Bundesländern. Wären die Gelder für die Wiedereingliederung nach der Zahl der Hilfeempfänger verteilt worden, hätten die ostdeutschen Länder nur 36 Prozent von 6,3 Milliarden Euro bekommen. Jetzt sollen sie 41,79 Prozent erhalten.

Am Dienstag informierte Bundeswirtschaftsminister Clement die zuständigen Landesminister, welchen Verteilungsschlüssel es geben soll. Das Ministerium will einen "Problemdruck-Indikator" erstellen. Aus der Zahl der zivilen Erwerbspersonen und der ALG-II-Empfänger wird eine regionale und eine bundesweite Quote errechnet. Ist die regionale Quote höher als der Bundesdurchschnitt von 7,7 Prozent, hat die Stadt oder der Landkreis Anspruch auf mehr Geld. Dortmund liegt mit einer ALG-II-Quote von 12,6 Prozent 64 Prozent über dem Bundesschnitt. Der Zuschlag für Dortmund beträgt dann 25 Prozent von den 64 Prozent. Im Ergebnis profitiert der Osten: Die Westländer bekommen 3,7 Milliarden Euro, die Ostländer - mit einer geringeren Bevölkerungsdichte - 2,6 Milliarden Euro. Länder, die nur wenigen Bürgern das neue Arbeitslosengeld zahlen, haben dementsprechend Einbußen.



Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19.08.2004, Nr. 192 / Seite 3
Bildmaterial: dpa

 
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