Wissenschaft und Praxis

Wenn niemand mehr verantwortlich ist

Von Reinhard Müller

Wo endet die Verantwortlichkeit des Staates? Und wo die der Vereinten Nationen? Gerade hat ein Gericht in Den Haag über eine Klage von Hinterbliebenen des Massakers von Srebrenica entschieden. Es war ein ordentliches niederländisches (Land-)Gericht, keins der sonst noch in der Hauptstadt vertretenen internationalen Gerichte.

Und die Klage richtete sich gegen die Vereinten Nationen - und sie scheiterte. Der Grund ist ein klassischer: Staaten, und eben auch die Vereinten Nationen, genießen Immunität. Nach Auffassung der bosnischen Klägerinnen haften der niederländische Staat und die Vereinten Nationen für den Massenmord. Ihrer Auffassung nach hatten niederländische UN-Blauhelme die muslimische Bevölkerung nicht ausreichend gegen serbische Truppen geschützt. Srebrenica stand während des Bosnien-Krieges unter dem Schutz einer niederländischen Einheit. Serbische Truppen ermordeten etwa 8000 Männer und Jungen.

Doch nach Ansicht der niederländischen Richter sind die UN unantastbar. Das garantiere gerade ihre Unabhängigkeit. Über die Klage gegen den niederländischen Staat ist noch nicht entschieden. Der Anwalt der Kläger will notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gehen.

Schwere internationale Verbrechen dürfen nicht straflos bleiben

Tatsächlich stellt sich die Frage, wer haftet, wenn staatliche Organe - womöglich im internationalen Rahmen - schwere Menschenrechtsverletzungen, völkermordartige Verbrechen begehen. Diese Frage stellt sich nicht nur in Bezug auf Srebrenica - hier hat das Haager UN-Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige Jugoslawien und auch der Internationale Gerichtshof von einem Völkermord gesprochen -, sondern auch für Verbrechen in der Vergangenheit. Im Auswärtigen Amt in Berlin zerbricht man sich zurzeit den Kopf darüber, wie Deutschland mit der erfolgreichen Klage griechischer Besatzungsopfer in Italien umgehen soll. Sollte man vor den Internationalen Gerichtshof ziehen - oder mit Italien eine Einigung treffen?

Klar ist, dass heute jedenfalls schwere internationale Verbrechen nicht straflos bleiben können, das zeigt schon die Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs. Für die Vergangenheit, als der Menschenrechtsschutz nur in Ansätzen ausgeprägt war, kann man das dagegen nicht sagen.

Was ist den Vereinten Nationen zurechenbar?

Und was bedeutet das für die Haftung für den Völkermord von Srebrenica? Die Niederlande genießen vor ihren eigenen Gerichten keine Immunität; dieses Verfahren läuft noch. Sollten Handlungen von UN-Soldaten dagegen gar nicht gerichtlich überprüfbar sein?

Helmut Aust von der Universität München warnte am Wochenende auf einer vom Berliner Völkerrechtler Georg Nolte veranstalteten Tagung aus Anlass des sechzigjährigen Bestehens der International Law Commission davor, dass Verantwortlichkeit zwischen den verschiedenen Ebenen „verlorengehe“.

Diese Gefahr besteht tatsächlich, wenn man insbesondere auch auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mit Blick auf den Balkan-Einsatz blickt: So entschieden die Straßburger Richter, dass etwa Verhaftungen unter das Kfor-Mandat fielen und die Aufsicht über das Räumen von Minen unter das von Unmik. Da die Kfor rechtmäßig delegierte Befugnisse des Sicherheitsrats nach Kapitel VII der UN-Charta ausübte, seien die Handlungen von Soldaten aus UN-Staaten grundsätzlich den Vereinten Nationen zurechenbar.

Das gelte auch für die Unterlassung von Unmik, einem Organ der Vereinten Nationen, das dem Sicherheitsrat direkt unterstellt war. Und die Vereinten Nationen sind eine Organisation, die eine von ihren Mitgliedstaaten getrennte Rechtspersönlichkeit hat und nicht Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention ist. Aber sind deshalb die Staaten nicht mehr verantwortlich?

Der Völkerrechtler Jochen Frowein, der Deutschland in zahlreichen Verfahren vor internationalen Gerichten vertrat, wies in München auf die Gefahren dieser Entscheidung hin. Der Sicherheitsrat sollte dadurch gestärkt werden - doch auch er darf nicht zwingendes Völkerrecht verletzen.



Text: F.A.Z., 17.07.08, Seite 6
Bildmaterial: dpa

 
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