Online-Durchsuchungen

Wenn Befugnisse ins Leere laufen

Von Stefan Tomik

Wer verschlüsselt über das Netz telefoniert, hängt die Fahnder ab

Wer verschlüsselt über das Netz telefoniert, hängt die Fahnder ab

20. September 2007 

Der Forderung des Bundesinnenministers Schäuble (CDU), dem Bundeskriminalamt eine gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen privater Computer von Terrorverdächtigen zu verschaffen, steht die Opposition ablehnend, die SPD skeptisch gegenüber. Jenseits juristischer Argumente bezweifeln die Gegner dieses Vorhabens sowohl die Notwendigkeit als auch die technische Möglichkeit von Online-Überwachungen. Mangelndes technisches Verständnis offenbarte kürzlich allerdings Bundesjustizministerin Zypries (SPD).

Einerseits nennt sie die Verschlüsselung von Telefongesprächen, die über das Internet geführt werden, ein „vordringliches Problem“, um das sich die Sicherheitsbehörden „technisch kümmern“ müssten. Als wenn das so einfach wäre. Andererseits sagte sie: „Viele, die lautstark die Überwachung der Internet-Kommunikation von potentiellen Terroristen fordern, wissen offenbar gar nicht, dass dies in weiten Teilen nach geltendem Recht schon möglich ist.“ Telefonate, die über das Internet geführt werden, „können heute schon abgehört werden - genauso wie E-Mails mitgelesen werden können.“

„Skype“ weist die Ermittler in Schranken

Zypries: Experten sollen sich „technisch kümmern“

Zypries: Experten sollen sich „technisch kümmern“

Tatsächlich gestattet es die Strafprozessordnung im Rahmen eines eng umgrenzten Katalogs schwerer Straftaten, den Datenverkehr eines Verdächtigen über das Internet zu überwachen. Die Fahnder können sogar den Internetzugangsanbieter zur Mitwirkung verpflichten. Der Anbieter muss dann alle Daten zur Verfügung stellen, die der Betroffene über das Internet gesendet oder empfangen hat. Mit viel Aufwand können die Behörden diese unsortierten Rohdaten wohl auch auswerten – aber nur, wenn sie nicht verschlüsselt sind.

Moderne kryptographische Verfahren, die gratis im Internet angeboten werden, sind mittlerweile so sicher, dass sie nach gegenwärtigem Stand der Technik nicht zu knacken sind. Auch ein beschlagnahmter Computer bringt den Fahndern unter Umständen keine Erkenntnisse, denn als Verdächtiger muss ihr Inhaber seine Passwörter nicht preisgeben. Mit der richtigen Verschlüsselung können Telefonate über das Internet mühelos gegen Mithörer gesichert werden. Schon die weitverbreitete und kostenlose Telefoniesoftware „Skype“ lässt die Befugnisse der Ermittler zur Telefonüberwachung ins Leere laufen. Deshalb geht die Behauptung der Justizministerin, es seien schon Möglichkeiten vorhanden, am Kern des Problems vorbei.

Trojanische Pferde gehören im Netz zum Alltag

Um an verwertbare Daten zu gelangen, müssen die Fahnder entweder beim Sender oder beim Empfänger der Kommunikation ansetzen – also dort, wo die Daten noch oder schon wieder entschlüsselt sind. Dazu brauchen sie einen unbemerkten Zugang zum laufenden Rechner des Verdächtigen. Gelingt es dem BKA, eine „Trojaner“ genannte Spähsoftware zu installieren, kann es selbst die stärkste Verschlüsselung umgehen. Und dazu müssten die Ermittler nicht einmal technisches Neuland betreten. Angriffe krimineller Banden mit Trojanern gehören zum Alltag im Internet. Besonders gefährdet sind Nutzer des beliebten Betriebssystems Windows.

Versierte Computeranwender können ihr System zwar wirkungsvoll gegen solche Angriffe schützen, aber der Aufwand dafür ist hoch, und nicht jede Terrorzelle hat ihren eigenen Softwarespezialisten. Die Kofferbomber in Deutschland und die Attentäter, die Ende Juni Sprengsätze in der Londoner Innenstadt deponierten, gingen jedenfalls recht unbedarft mit Informationen um: Erstere hinterließen in den Koffern Zettel mit Telefonnummern aus dem Libanon, letztere hatten angeblich in den Handys, die als Zünder dienen sollten, Telefonnummern gespeichert. Anscheinend waren die Täter in beiden Fällen fest davon überzeugt, dass ihre Bombe auch alle Hinweise vernichten würde. Es war nicht ihr einziger Fehler.

Schwierig, aber nicht unmöglich

Mit einem „Bundestrojaner“ in den Rechner eines Verdächtigen einzudringen, ohne dass der Virenscanner Alarm schlägt, ist schwierig, aber nicht unmöglich. Virenscanner arbeiten mit einer Mustererkennung. Die Anbieter der Antivirensoftware stellen jeden neu entdeckten Trojaner umgehend in ihre Datenbanken ein. Gegen massenhaft auftretende Eindringlinge ist ein regelmäßig aktualisierter Virenscanner also gefeit. BKA-Trojaner, die für jede Anwendung individuell programmiert werden sollen, würden durch solche Mustervergleiche aber nicht entdeckt.

Mehr Schwierigkeiten bereiten den Fahndern die heuristischen Verfahren, mit denen Virenscanner Schadsoftware an ihrem Verhalten erkennen sollen. Versucht ein Programm, sich zu verstecken oder Tastatureingaben zu protokollieren, macht es sich verdächtig. Aber es werden durchaus nicht alle Schadprogramme erkannt. Eine Schwachstelle ist zudem der Anwender selbst, denn heuristische Virenscanner verursachen auch viele Fehlalarme. Irgendwann nimmt der genervte Nutzer die Warnungen nicht mehr ernst oder reduziert die Sicherheitsstufe seiner Abwehr.

Fahndungserfolge in Amerika

Wie gut solche Software funktioniert, kann über Erfolg oder Misserfolg einer Online-Durchsuchung entscheiden. Dass sie an hohen Sicherheitsmaßnahmen der Terroristen scheitern könnte, ist aber kein Grund, sie den Ermittlern generell vorzuenthalten. Auch Kriminelle machen Fehler. In den Vereinigten Staaten haben Online-Zugriffe auf Rechner mehrfach eindrucksvolle Ermittlungserfolge gezeitigt. Das FBI nutzt seit Jahren etwa die Spionagesoftware CIPAV (Computer and Internet Protocol Address Verifier).

Keine dieser Maßnahmen führt immer zum Ziel. Zeigt sich, dass sein Spähprogramm zu leicht entdeckt wird, erledigen sich Online-Durchsuchungen von selbst. So war es wohl, als im Februar 2006 ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof eine heimliche Online-Durchsuchung gestattete: „Aus tatsächlichen Gründen“ wurde die Erlaubnis dann gar nicht in Anspruch genommen.

Text: FAZ.NET
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa

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