
4.
Die sogenannten Wachstumseffekte der Richtlinie gibt es nicht. Das Problem unser Gesellschaft ist doch nicht, daß wir nicht effektiv genug produzieren. Im Gegenteil, die Produktivität nimmt ständig zu.
Unser Problem ist, daß wir unsere Produktionskapazitäten nicht ausnutzen, indem wir Arbeitskräfte unbeschäftigt lassen. Das hat etwas mit der mangelnden Nachfrage zu tun und die resultiert aus einer ungleichen Vermögensverteilung: Diejenigen, die Geld haben, haben schon alles. Diejenigen, die noch Wünsche haben, haben kein Geld.
Dieses fundamentale Problem löst man mit einer Dienstleistungsrichtlinie nicht. Dazu braucht man europäische Mindestlöhne und eine höhere Steuerprogression in ganz Europa.

1.
Das Herkunftslandprinzip ist Nonsens. Welcher Kontrolleur soll wissen, wie eine Regelung in einem anderen Mitgliedsstaat aussieht. Wie sollten die staatlichen Kontrolleure Recht durchsetzen, welches sie nicht kennen.
Das Beispiel des Kranes zeigt doch deutlich, wie unsinnig eine Vereinheitlichung wäre. Wollen wir ernsthaft, daß Baustellenkräne nicht mehr überprüft werden, weil die Gesellschaft, die die Kräne betreibt, in sagen wir Litauen ihren Sitz hat?
2.
Wieso sollte es schlecht sein, aus Gründen des Umweltschutzes oder der öffentlichen Sicherheit nationale Bestimmungen durchzusetzen? Das Prinzip einer Regelung aus überwiegenden öffentlichen Interessen gibt es auch im Bereich der Warenverkehrsfreiheit. (Stichwort: Cassis de Dijon) Warum sollte dies im Bereich der Dienstleistungen anders sein.
Ein Verbot solcher Regelungen im öffentlichen Interesse wäre Marktanarchismus pur. Daß so etwas überhaupt diskutiert wird, zeigt nur die extreme Ideologisierung in der Wirtschaftspolitik.
3.
Warum die "Fachleute der Kommission" behaupten, mit dem Verbraucherschutz lasse sich jedwede Form von Marktabschottung rechtfertigen, ist unklar. Es steht zumindest im Widerspruch zur Aussage des Artikels, wo es heißt:
"Am Verbraucherschutz wird ohnehin nicht gerüttelt. Schließlich regelt die Richtlinie Geschäfte zwischen Unternehmen, nicht aber zwischen einem Dienstleistungsanbieter und Privatleuten."