07. November 2006 Wo treibt sich eigentlich Michael Moore herum? Warum hat er keinen Film zur kommenden Kongreßwahl gedreht? Wie ist es zu erklären, daß er das weite, skandalträchtige Feld der Konkurrenz überläßt, die freilich auch nicht schüchtern ist und ihn bisweilen an Sorgfalt übertrifft? Nehmen wir nur Simon Ardizzone und Russell Michaels. Mit Hacking Democracy scheinen die beiden Dokumentarfilmer vorzuhaben, jedem rechtschaffenen amerikanischen Wähler den Schweiß auf die Stirn zu treiben. Es geht um wahltechnische Unregelmäßigkeiten. Spätestens seit dem Auszählungsfiasko des Jahres 2000 versteht Amerika darunter Vorfälle, die Vorstellungen von einer funktionierenden Demokratie sprengen könnten.
Eine Unregelmäßigkeit ereignete sich damals etwa im floridianischen Kreis Volusia. Dort verzeichnete ein Wahlcomputer die erstaunliche Zahl von minus 16.022 Stimmen für den Kandidaten Al Gore. Aber Unregelmäßigkeiten, die auf allerneueste Elektronik zurückgingen, gab es auch schon in den neunziger Jahren. In Louisiana wollte eine Kandidatin für die Landgemeinde Jefferson einen der neuen Wahlcomputer testen, tippte ihren Namen an, und die Stimme bekam ihr Gegner. Auch beim zweiten Mal bestand das Ding darauf, eine andere Wahl zu treffen als seine Benutzerin. Fünfzehn weitere elektronische Wahlapparate entschieden ebenso selbständig.
Vertrauenerweckend sind sie nicht
Inzwischen zogen ein paar Jahre ins Land, Zeit genug, die Maschinen neu zu erfinden. Die kommende Kongreßwahl, bei der ein Sieg der Demokraten mit Nancy Pelosi zum ersten Mal eine Frau zur Sprecherin des Hauses machen könnte, wird zeigen, wieviel sich geändert hat. Manche der neuen Maschinen sind nun mit Touchscreens ausgestattet, manche mit Tastaturen. Manche spucken auf Wunsch eine papierene Bestätigung aus, manche weigern sich, das zu tun, und alle erwecken sie, ganz wie zuvor, wenig Vertrauen. In Florida und South Carolina wurden bei Tests wieder Stimmen falsch sortiert. In Texas haben einige Wahlcomputer Schwierigkeiten, den Namen der Kandidaten voll auszubuchstabieren, und andere waren so frei, bei einer Vorwahl 150 000 Stimmen zu zählen, obwohl nur 50 000 Wähler ihr Wahlrecht ausübten. In Colorado verbot ein Richter, die Maschinen, die er unzuverlässig nannte, nach dem heutigen Wahltag noch einmal zu benutzen. Natürlich stehen schon Anwälte bereit, die Wahl anzufechten.
In einer Untersuchung des Brennan Center for Justice an der New York University, eines Instituts, das als Mitarbeiter auch den ehemaligen Sicherheitschef für Cyberfragen der Regierung Bush vorweisen kann, wurden diese Rechner als verletzbar eingestuft. Auf drahtlosem Weg, so die Studie, wäre ein Hacker in der Lage, schon mit einem Palm Pilot das Wahlergebnis nach seinem Gutdünken zu gestalten. Ohne Papierbelege, die in vielen Wahlkreisen als überflüssig gelten, sind diese Eingriffe nicht einmal zu bemerken oder gar nachzuweisen. Es heißt darum schon, am besten sollten die Wähler an die Wahl einfach glauben.
Auch ohne Hacker und Virenbefall
Aber auch ohne gezielten Virenbefall, ohne böse Hacker und Absichten sind die Maschinen für Fehlleistungen anfällig. Was von ihren drei Herstellern erwartungsgemäß bestritten wird. Es fällt indes schwer, die Garantien der Firmen ernst zu nehmen. Eine von ihnen, die Firma Diebold, ist immerhin ins Gerede gekommen, weil ihr Marketingdirektor in seiner Freizeit für die Republikaner gern Geld sammelt und bei der letzten Präsidentschaftswahl versprach, die Stimmen von Ohio bei Präsident Bush abzuliefern. An die unparteiische Akkuratesse des Diebold AccuVote glauben deshalb nicht mehr alle Wähler.
Die Gefahr, daß Wahlmaschinen sich in Wahlautomaten verwandeln, ist um so bedrohlicher, als heute achtzig Prozent aller amerikanischen Wähler auf elektronischem Wege ihre Stimme abgeben. Wo sie noch die Chance bekommen, ein Kreuz auf einen Zettel zu malen, hinter einem Vorhang die Hebel eines vorsintflutlichen Ungetüms zu betätigen oder Löcher in eine Wahlkarte zu stanzen, sind sie vor Unregelmäßigkeiten jedoch nicht gefeit. Auf den Schutz der Bundesregierung hoffen sie vergeblich. Die Gesetzgeber in Washington schalten sich nur sporadisch in einen Abstimmungsprozeß ein, dessen Durchführung sie weitgehend den Bundesstaaten und Gemeinden überlassen. Die aber nutzen ihre Freiheiten nicht immer in bester demokratischer Tradition.
Empfänglicher für republikanische Botschaften
Schon beim Erstellen von Wählerlisten nehmen die Kontroversen ihren Lauf. Denn jeder Amerikaner muß selbst seinen Aufstieg zum Wähler betreiben. In Arizona sind dafür seit vergangenem Jahr soviel Dokumente vorzulegen, daß im größten Wahlkreis des Staates siebzehn Prozent der Registrierungsanträge zurückgewiesen wurden. In South Dakota, Florida, North Carolina und Texas könnten, dank verschärfter Überprüfungsmaßnahmen, bis zu zwanzig Prozent von Antragstellern die Wahlmaschinen nur aus der Ferne sehen. Diese neu aufgestellten Hürden haben für die beiden großen Parteien sehr unterschiedliche Auswirkungen. Sollte, wie ein Gesetzentwurf es vorsieht, ab der nächsten Präsidentschaftswahl jeder Wähler eine Kennkarte mit Foto vorlegen müssen, würde, nach Schätzungen der New York Times, die Wählerschaft weißer und reicher, weniger jung und weniger alt und, wie die Gesetzesinitiatoren wohl mit Recht hoffen, empfänglicher für republikanische Botschaften.
Zum Wohle der Republikaner gereichen auch die von Staat zu Staat unterschiedlichen Gesetze, die das Wahlrecht von Straftätern regeln. Sitzen sie noch hinter Gittern, dürfen sie nur in zwei Staaten wählen, werden aber in den ländlichen, für Haftanstalten bevorzugten Gegenden zu den Wahlberechtigten gezählt und helfen so, einen Wahlkreis zu begründen. Auch nach ihrer Haftstrafe bleiben sie in vielen Staaten von der Wahl ausgeschlossen. Will ein ehemaliger Häftling wählen, muß er in Mississippi einen Senator oder Abgeordneten davon überzeugen, ein Gesetz zur Wiederherstellung seines Wahlrechts einzubringen, das von beiden Kammern des Parlaments zu verabschieden und vom Gouverneur zu unterzeichnen ist.
Politiker als Wahlleiter - wer wäre da skeptisch?
Nicht leichter macht es dem wahlfreudigen Exhäftling Florida, wo am Ende ebenfalls der Gouverneur über Sein oder Nichtsein auf der Wählerliste entscheidet. Eine Million potentieller Wähler, die neun Prozent der erwachsenen Bevölkerung ausmachen, sind dort derzeit von der Wahl ausgeschlossen. Bei der letzten Präsidentschaftswahl hat Gouverneur Jeb Bush, der gewissenhaft auch seiner Verantwortung als Bruder des amtierenden Präsidenten nachgeht, prophylaktisch 50.000 angebliche Straftäter von den Wählerlisten streichen lassen. Nicht alle waren vorbestraft. Viel seltsamer noch war, daß sich unter ihnen 22.000 Schwarze, aber nur dreiundsechzig Hispanics befanden. Ein Schelm, wer jetzt dächte, Schwarze neigten dazu, Demokraten zu wählen, während Hispanics, in Florida vor allem Kubaner, eher Republikanern ihre Stimme gäben.
Ähnliche Skepsis ist gewiß auch für Wahlleiter zu unterdrücken, die im Nebengeschäft Politiker sind. Wiederum vor zwei Jahren waren ausgerechnet in ärmeren Gegenden Ohios und Floridas die Wahlmaschinen derart dünn gesät, daß Wähler bis zu vier Stunden Schlange stehen mußten. Womit der Wahleifer nicht eben geschürt wurde. Ob vor allem Republikaner daraus einen Vorteil zogen, sei einmal dahingestellt. Klar sind jedoch die Fronten, wenn sich zur verdeckten Manipulation die offene Fehlinformation und Einschüchterung gesellen. An eindrucksvollen Beispielen mangelt es nicht, aber Ohio sorgte auch da für die tollsten Schlagzeilen, als im Kreis Franklin ein Flugblatt auftauchte, das verkündete, nur Republikaner wählten diesmal am Wahldienstag. Demokraten sollten sich bitte den folgenden Mittwoch für ihre Stimmabgabe vormerken.
Abenteuerlich geformte Wahlkreise
Kaum subtiler sind die legalen Manipulationen, die unter das Stichwort Gerrymandering fallen. Das bezeichnet die in allen Staaten beliebte Praxis, die Grenzen von Wahlkreisen nach Algorithmen zu ziehen, die zunächst die Mitsprache von Minderheiten fördern sollten. Jetzt aber werden die meisten Wahlkreise nach parteipolitisch entwickelten Algorithmen gezogen und haben dabei abenteuerliche Formen angenommen. Umgekehrt proportional dazu hat sich die Abwählgefahr für Abgeordnete vermindert, die zu etwa 95 Prozent mit ihrer Wiederwahl rechnen dürfen. In Kalifornien scheint bei der heutigen Wahl nur ein einziger Abgeordnetensitz wirklich umkämpft zu sein.
Das Risiko, daß die Mehrheit der abgegebenen Stimmen nicht mit der parlamentarischen Mehrheit übereinstimmt, wird noch durch die Verfassung erhöht, die jedem Bundesstaat zwei Senatoren zubilligt. Zwei Jahre lang verfügten nun die Republikaner über elf Senatorensitze mehr als die Demokraten, vertreten aber viereinhalb Millionen Amerikaner weniger als sie. Im Repräsentantenhaus haben dünner besiedelte Regionen, die meist der republikanischen Partei gewogen sind, einen ähnlichen Vorteil. Um in Washington eine Wende herbeizuführen, müßten die Demokraten also nicht nur eine Mehrheit erringen, sondern kräftig, wenn nicht spektakulär an Wählern zulegen. Ein unpopulärer Präsident hat das mit seinem Kriegsdesaster in Aussicht gestellt. Das Zusammenspiel anrüchiger Wahlmaschinen, Wahlgesetze und Wählerlisten aber könnte den demokratischen Impuls abschwächen oder zunichte machen.
Text: F.A.Z., 07.11.2006, Nr. 259 / Seite 42
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