Gesundheitsreform

Höhere Beiträge, mehr Wettbewerb

Von Andreas Mihm, Berlin

03. Juli 2006 Für die Krankenversicherten in Deutschland wird sich mit den am Montag in Berlin verabredeten Grundzügen einer Gesundheitsreform vieles ändern - doch bleiben die Änderungen weit hinter dem zurück, was die Parteien in Wahlkämpfen versprochen, sich in Koalitionsgesprächen vorgenommen und der Öffentlichkeit angekündigt haben.

Die Koalitionsspitzen haben sich auf folgende Kernpunkte geeinigt: 2008 wird ein Gesundheitsfonds eingeführt, der dann die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung übernehmen soll. 90 bis 95 Prozent der Gesundheitskosten sollen auch künftig durch Beiträge auf das Arbeitseinkommen finanziert werden. Um die Finanzierungslücke für das kommende Jahr zu schließen, welche die Kassen auf bis zu acht Milliarden Euro beziffern, sollen die Beitragssätze angehoben werden. Die Kanzlerin sprach von „etwa 0,5 Prozent“. Das entspräche fünf Milliarden Euro. Zudem sollen Milliarden eingespart werde, indem die Strukturen des Gesundheitssystems verbessert und Wettbewerb zwischen Ärzten, Apothekern, Kassen und der Pharmaindustrie eingeführt wird.

Für Privatversicherte ändert sich wenig. Vor einem Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) müssen sie künftig drei Jahre lang ein Verdienst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (3937,50 Euro im Monat) erzielt haben. Für alle freiwillig Versicherten muß die PKV künftig einen Basistarif anbieten, der einen der gesetzlichen Versicherung vergleichbaren Schutz umfaßt; Wechsel von einer privaten Versicherung zu einer anderen sollen künftig unter Mitnahme der angesparten Rückstellungen.

Die Folge könnte sein, daß die Versicherungen auch für Privatpatienten teurer werden. Ein Wechsel von einer privaten Versicherung zurück in die gesetzliche ist weiterhin ausgeschlossen.

Höhere Beiträge

Arbeitgeber und gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer, aber auch die gesetzliche Rentenversicherung und die Rentner müssen sich vom kommenden Jahr an auf höhere Beitragssätze einstellen. Diese dürften je nach der finanziellen Lage der jeweiligen Kasse angehoben werden. Manche große Kassen hat einen höheren Finanzbedarf, weil sie noch Schulden aus den vergangenen Jahren ablösen muß. 78 der 250 Kassen waren Ende 2005 noch verschuldet. Andere haben gerade erst die Beitragssätze erhöht und stehen daher vielleicht unter einem weniger starken Druck, ihre Beitragssätze anzuheben.

Derzeit liegt der durchschnittliche Beitragssatz der GKV bei etwa 14,2 Prozent der Bemessungsgrundlage von 3562,50 Euro Monatseinkommen. Davon zahlen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Rentenversicherung und Rentner) je 6,65 Prozentpunkte.

Für Arbeitnehmer (Rentner) erhöht sich der Wert um einen 2005 eingeführten Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Punkten. Der durchschnittliche Beitragssatz steigt damit im kommenden Jahr vermutlich auf 13,8 Prozent, zuzüglich des Sonderbeitrags von 0,9 Prozent für die Kassenmitglieder. Einzelne Kassen werden das überschreiten, andere werden den Satz unterbieten.

Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitseinkommen an der Beitragsbemessungsgrenze liegt, kann sich damit von Januar 2007 an auf zusätzliche Abzüge für die Krankenversicherung in Höhe von 17,82 Euro einstellen, von denen er die Hälfte zahlen muß. Für den Arbeitgeber bedeutet das eine monatliche Überweisung von 245,82 (bisher: 236,91) Euro, für den Arbeitnehmer von 277,88 (268,96) Euro.

Steuerzuschuß wird zunächst gesenkt

Die kalkulierten Mehreinnahmen von 5 Milliarden Euro durch die Beitragssatzerhöhungen reichen in etwa aus, um die von der Politik verantworteten Belastungen der Kassen auszugleichen: Denn der 2004 eingeführte Steuerzuschuß von in diesem Jahr 4,2 Milliarden Euro wird 2007 auf 1,5 Milliarden Euro gesenkt, um den Bundeshaushalt zu sanieren. Zugleich steigen die Arzneimittelausgaben der Kassen als Folge der von Januar an höheren Mehrwertsteuer um etwa 900 Millionen Euro. Allein durch diese beiden Vorgaben werden den Kassen im kommenden Jahr Einnahmen in Höhe von 3,6 Milliarden Euro fehlen.

Hinzu kommen deutliche Ausgabensteigerungen für Arzneimittel und Krankenhausbehandlungen. Letztere werden auch als Folge der Tarifabschlüsse für die Klinikärzte steigen. Zusätzliche Kosten werden zudem durch die von der Regierung angekündigte Reform der Vertragsärztlichen Vergütung ausgelöst werden. Die Kassenärzte beziffern diese auf bis zu vier Milliarden Euro im Jahr, allein für das nächste Jahr verlangen sie zwei Milliarden Euro mehr als in diesem Jahr. 2005 gaben die gesetzlichen Kassen bei Gesamtausgaben von etwa 146 Milliarden Euro 21,6 Milliarden für die ambulante ärztliche Behandlung aus.

„Kleine Prämie“ kommt

Der Ende kommenden Jahres geltenden Beitragssatz wird zur Ausgangsbasis des neuen Gesundheitsfonds. Der Fonds wird 2008 eingeführt. Dann zahlen die Kassenmitglieder ihre Beiträge nicht mehr an die Kassen, sondern an den Fonds. Der überweist dann für jeden Versicherten eine einheitliche Prämie an dessen jeweilige Kasse. Der bisher unter den Kassen betriebene Ausgleich der sogenannten „Risikostruktur“, der dafür sorgte, daß Kassen mit vielen alten und kranken Menschen, die eine teure Behandlung benötigen, nicht überproportional hohe Beiträge verlangen mußten, wird künftig vom Fonds übernommen.

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Reicht die Prämie nicht aus, die der Fonds der jeweiligen Kasse überweist, so muß sie von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag verlangen. Weil SPD und CDU/CSU sich nicht auf ein einheitliches Vorgehen einigen konnten, bleibt es künftig den Kassen überlassen, wie sie diese „kleine Prämie“ berechnen. Entweder als prozentualen Satz vom Einkommen der Mitglieder - was quasi ein weiterer Sonderbeitragssatz wäre oder als eine vom Arbeitseinkommen unabhängige feste Pauschale. Die Prämie wird auf ein Prozent des Bruttoeinkommens begrenzt.

„Keine zusätzlichen Steuerbelastungen“

Gespeist wird der Fonds aus den Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zuletzt etwa 145 Milliarden Euro im Jahr. Künftig wird der Beitragssatz zur Krankenversicherung aber im Gegensatz zum heutigen Verfahren vom Gesetzgeber festgelegt und kann von ihm als Folge steigender Gesundheitsausgaben angepaßt werden. Hinzu kommt ein Steuerzuschuß der 2008, also im Anfangsjahr, 1,5 Milliarden Euro beträgt, im folgenden Jahr dann auf 3 Milliarden Euro verdoppelt werden soll. Er soll zur Finanzierung der Kinderversicherung herangezogen werden. Deren Kosten werden aktuell auf etwa 15 Milliarden Euro im Jahr veranschlagt.

Im Beschluß des Koalitionsausschusses heißt es hierzu: „Mit dem Einstieg in eine teilweise Finanzierung von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben (Kinder) aus dem Bundeshaushalt wird die Gesetzliche Krankenversicherung auf eine langfristig stabilere, gerechtere und beschäftigungsfördernde Basis gestellt.“

Weiter ist dort festgehalten: „Hierfür entstehen keine zusätzlichen Steuerbelastungen. Es wird in diesem Zusammenhang ausgeschlossen, Kürzungen im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung oder in anderen sozialen Sicherungssystemen vorzunehmen. In den Folgejahren soll der Zuschuß weiter ansteigen. Eine Finanzierung ist in der kommenden Legislaturperiode sicherzustellen.“

Begrenzte Gestaltungsmöglichkeiten

Der Fonds beläßt beiden Parteien nur begrenzte Gestaltungsmöglichkeiten für die Ausweitung von Steuerzuschüssen oder der „kleine Prämie“. Denn die Beitragssätze sollen so bemessen werden, daß sie mindestens 90 oder 95 Prozent - der Wert war am Montag nachmittag noch umstritten - der Gesundheitsausgaben decken. Damit wird aber festgelegt, daß die gesetzliche Krankenversicherung auch künftig fast ausschließlich über die Arbeitskosten finanziert werden wird.

Der Fonds soll von einem Gemeinschaftsunternehmen der Kassen gesteuert werden. Diese könnten damit auch einen Teil ihrere bisher mit dem Beitragseinzug befaßten Mitarbeiter dort weiterbeschäftigten. Der Fonds unterliegt als öffentlich-rechtliche Körperschaft der Überprüfung durch das Bundesversicherungsamt.

Vergleichsweise wenige Änderungen kommen auf die 48 Privatversicherungen und ihre 8,4 Millionen Vollversicherten zu. Sie werden nicht an der Finanzierung des Fonds beteiligt, auch wird die Versicherungspflichtgrenze nicht erhöht, die die Einkommenshöhe (knapp 4000 Euro im Monat) markiert, von der an sich ein Angestellter privat versichern darf. Beamten und Selbständigen ist das auch mit niedrigerem Einkommen möglich. Um Kurzentschlossenen den schnellen Wechsel in die PKV zu verbauen, wurde als Stichtag Montag, der 3. Juli 2006 vorgesehen. Damit sind die gesetzlichen Kassen drei Jahre lang vor der Abwanderung „guter“ Beitragszahler geschützt.

Basistarif ohne Altersbeschränkung

Menschen ohne Krankenversicherung - das sind schätzungsweise 200 000 bis 250 000 Bürger, ohne illegal hier lebende Ausländer - müssen künftig dort versichert werden, wo sie zuletzt abgesichert waren, entweder privat oder gesetzlich. Die PKV bietet für diese Fälle einen Basistarif mit standardisierter Altersrückstellung an. Diesen Tarif soll sie nach dem Willen der Politik für alle freiwillig Versicherten öffnen und zwar ohne die zuvor geplante Altersbeschränkung auf Versicherte von höchstens 54 Jahren.

Wie bisher werden die Ärztehonorare von den Ärztevertretern mit den Kassen kollektiv ausgehandelt. Die Honorierung soll auf Pauschalen umgestellt werden. Die Kassen bekommen aber das Recht, Einzelverträge mit Ärzten oder Arztgruppen abzuschließen, um die Versorgungsqualität zu verbessern und Wirtschaftlichkeitsreserven auszuschöpfen. Die Krankenkassen wiederum müssen ihren Versicherten für die ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlung ein System der Kostenerstattung anbieten, ähnlich dem, wie es in der Privatversicherung üblich ist. Der Versicherte kann dann wählen, ob er ein Arztrechnung bezahlen und bei seiner Kasse einreichen will, oder es beim heutigen Sachleistungsprinzip belassen will. Die Kostenerstattung könnte mit Anreizen wie Beitragsrückgewähr oder Selbstbehalten kombiniert werden. Kassen müssen künftig auch einen Hausarzttarif anbieten.

Kassenfusionen erlaubt

Der Wettbewerb unter den Kassen soll dadurch gefördert werden, daß Fusionen auch über Grenzen der Kassenarten hinweg möglich sind - etwa die einer Ersatzkasse mit einer AOK, Betriebs- oder Innungskrankenkasse. Das scheiterte bisher an den auf die Kassenarten begrenzten Systeme zur Insolvenzverhinderung. Für die alle Kassen soll künftig verbindlich ein neuer Bundesverband sprechen. Auf die Art sollen Vorgaben schneller und verläßlicher umgesetzt werden.

Einsparungen in Höhe von jährlich mindestens 500 Millionen Euro sollen Rabattverhandlungen zwischen Kassen, Apothekern und Pharmaherstellern bringen. Wird der Betrag nicht erreicht, sollen die Apotheker einen entsprechend höheren Zwangsrabatt an die Kassen abführen. Arzneimittel sollen künftig daraufhin bewertet werden, ob der erwartete gesundheitliche Nutzen die Kosten des verschriebenen Medikamentes rechtfertigt.

Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung
Bildmaterial: dpa, F.A.Z., Reuters

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