03. März 2005 In der europäischen Kommission ist ein heftiger Streit um den angemessenen Umgang mit der öffentlichen Kritik an der EU-Dienstleistungsrichtlinie entbrannt. Der Präsident der Europäischen Kommission, Jose Manuel Barroso, und der Wettbewerbskommissar Günter Verheugen seien unzufrieden über das passive Verhalten des für den Entwurf zuständigen Kommissars Charlie McCreevy, hieß es am Donnerstag aus EU-Kommissionskreisen.
Dem Vernehmen nach hat Verheugen dies am Mittwoch in der Kommissionssitzung vehement kritisiert. Die Diskussion sei in den vergangenen Wochen von allen Seiten gespeist worden und von Fehlinformationen und Mißverständnissen bestimmt gewesen.
Entwurf bereitet Sorge
Der EU-Binnenmarktkommissar habe aber bisher keine Position bezogen. Sich darauf zu berufen, daß nun zunächst das Europäische Parlament entscheiden müsse, sei zwar vom Verfahren her gesehen richtig, aber eine gefährliche Strategie. Sorge bereitet die Debatte über den noch von der Vorgängerkommission vorgelegten Entwurf vor allem wegen des in Frankreich anstehenden Referendums über die EU-Verfassung, heißt es in Brüssel.
Wenn es nicht gelinge, die Diskussion in den kommenden Tagen zu versachlichen, könne sich in den Mitgliedsstaaten eine anti-europäische Grundstimmung etablieren. Das könne nicht nur in Frankreich dazu führen, daß die Verfassung stellvertretend in der Volksbefragung abgelehnt werde. Die Dienstleistungsrichtlinie war in den vergangenen Wochen sowohl von Kanzler Gerhard Schröder als auch von Frankreichs Staatspräsident Jacques Chirac kritisiert worden, da sie zu Sozialdumping führe.
Kein Versuch der Einflußnahme
Diese Darstellung wird indes in der EU-Kommission als falsch erachtet. Das Gesetz können einen wichtigen Beitrag zu mehr Wachstum in der Gemeinschaft leisten, heißt es aus der Kommission. Inhaltlich gebe es deshalb entgegen anderslautender Darstellungen hingegen keinen Dissens zwischen Präsident, Industriekommissar und Binnenmarktkommissar.
McCreevy hatte sich am Donnerstag erstmals in die Diskussion eingeschaltet. Er nutzte den Auftritt für heftige Kritik an EU-Industriekommissar Verheugen, nahm aber Barroso aus. Der Präsident der Kommission habe niemals versucht, auf sein Verhalten Einfluß zu nehmen, sagte McCreevy. Das gelte aber nicht für andere Mitglieder der Kommission. Sie hätten in der vergangenen Monaten beide Seiten des Mundes genutzt, um sich zu der EU-Richtlinie zu äußern. McCreevy nannte den Namen Verheugen nicht. Vor allem der Industriekommissar aber hatte sich in den vergangenen Wochen zum Thema geäußert.
Überarbeitung der Richtlinie
Inhaltlichen deutete McCreevy abermals seine Bereitschaft an, die Richtlinie in einigen Punkten zu überarbeiten. Die Kommission denke derzeit darüber nach, die Vergabe öffentlicher Aufträge ebenso wie den Gesundheitssektor grundsätzlich auszunehmen, sagte der Kommissar. Wie das konkret aussehen würde und ob damit auch die Pflegeberufe von dem EU-Gesetzeswerk ausgenommen wären, sagte er nicht.
Vor allem in diesem Feld wird in Deutschland die Konkurrenz aus den neuen EU-Ländern gefürchtet. Beide Sektoren werden allerdings auch bisher schon nicht von dem kritisierten Herkunftslandsprinzip erfaßt, das es Dienstleistern ermöglicht, ihre Arbeit nach dem Recht des Heimatlandes anzubieten.
Zahl der Ausnahmen nicht zu groß
Er sei bereit zu weiteren Änderungen, sagte der Kommissar. Die Europäische Kommission müsse jedoch zunächst abwarten, wie sich das Europaparlament positioniere. Man beobachte derzeit genau, welche Meinung sich dort bilde. Die Berichterstatterin für das Parlament Evelyne Gebhardt (SPD) hat sich grundsätzlich gegen das Herkunftslandsprinzip ausgesprochen. Der CSU-Abgeordnete Joachim Wuermeling hatte hingegen für die deutsche Gruppe der konservativen EVP Leitlinien ausgearbeitet, die das Herkunftslandsprinzip auf einige Bereiche beschränken wollen.
McCreevy will an dem Prinzip festhalten. Er nehme die Kritik an dem Prinzip und die Sorgen ernst, sagte McCreevy. Das bedeute aber nicht, daß er von dem Ziel abrücke, unnötige Hindernisse für Dienstleister in der Gemeinschaft zu beseitigen. Es seien ohnehin schon viele Ausnahmen in dem Entwurf vorgesehen. Am Ende dürfe die Zahl der Ausnahmen nicht so groß werden, daß die Wirkung der Richtlinie das Papier nicht wert sei, auf dem sie stehe.
Text: hmk. / F.A.Z., 04.03.2005, Nr. 53 / Seite 11
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