
...das Recht, wenn es um die Macht geht. Eigentlich haben wir uns nicht wesentlich von den Sitten des Mittelalters entfernt. Da galt das Faustrecht- heute die Staatsgewalt. Ein Staat, dem alle Mittel recht sind, muss sich nicht über radikale Bürger beschweren. Die Bedrohung der Bürger, unserer Demokratie, geht immer mehr vom Staat aus. Die Bedrohung hat auch Verantwortliche. Sie heissen Merkel, Schäuble, Beckstein, Koch, Wulff, Profalla, und werden immer mehr. Sie sind Mitglied der "Christlich Demokratischen Union". Die "Christlich SOZIALEN" sind der grösste Schwindel.

Wird jetzt Frau Harms wegen dieser Rechtswidrigkeit und der bei der linksextremen "Militante Gruppe" zur Rechenschaft gezogen? Natürlich nicht. Das ist skandalös. Sie müsste mindestens ein Disziplinarverfahren bekommen. Sonst ist doch kein Lerneffekt zu erwarten. Junge Straftäter sollen künftig in ein Umerziehungslager kommen und HIER? Es ist zum weinen.

Unglaublich was für geistige Tiefflieger - um es milde auszudrücken - nicht nur unter den Leserbriefschreibern, sondern auch unter den Staatsanwaälten und den Richtern zufinden sind.
Hier hat der BGH endlich mal seinen Weg hinunter in den Abgrund des Unrechtsstaates verlassen und dem Recht zu einem kleinen Sieg verholfen.
Ich vermisse allerdings einen schweren Seitenhieb auf die Bundesanwältin, die sich mit dieser Aktion unwüdrig Ihres hohen, verantwortungsvollen Amtes erwiesen hat.
Buback hätte sowas niemals gemacht, auch Rebmann nicht. Von ihm stammt der Ausspruch "lieber laufen 1000 Straftäter zu unrecht frei herum, als daß wir einen Einzigen unschuldig einsperren. Hut ab vor solchen Größen!!!
Es zeigt sich aber leider, daß wir eben nicht nur Nazis auf den Straßen haben, sondern viel gefährlicher, in wichtigsten Positionen - denn genau das ist Faschischmuß, wenn man lieber einen einsperrt als das Risiko zu laufen, einer bleibt zu unrecht frei!
Till Wollheim

Leider eine höchstrichterliche Entscheidung, bei der man den Eindruck haben könnte, dass Teile der Justiz auf einem anderen Planeten leben - entweder auf der einen oder der anderen Seite. Ist es denn wirklich denkbar, dass die vom BGH bemängelten Aspekte von der Bundesanwaltschaft nicht eingehend geprüft wurden? Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen! Wie also soll man sich das Entstehen so einer Entscheidung erklären?
Mit bitterer Ironie könnte man sagen: "Na klar, schließlich lernt ja schon Klein Erna in der Schule, dass die von Polizei und Strafverfolgungsbehörden ausgehende Gefahr größer ist als die von gewalttätigen Mobs." Allerdings erwartet man von Bundesanwälten und -richtern eigentlich einen anderen Blickwinkel. Ein ganz schlechter Tag für die innere Sicherheit ist das!

Gibt es u.U. für 2 von 3 Personen kein Gesetz mehr, aufgrund dessen ermittelt werden könnte. Insofern macht es doch einen Unterschied.

Im Ergebnis aber macht das für die Straftäter keinen großen Unterschied. Die Ihnen von der Bundesanwaltschaft vorgeworfenen Straftaten werden nun eben von den Landesbehörden verfolgt.

bei dieser Aktion zeigt sich mal wieder die fehlende Kompetenz der Verwaltung. Ich fand die Aktion gegen die Globalisierungsgegner richtig, aber der Staat und vor allem die Justiz müßte sich eigentlich auskenne, welche Aktionen legal sind und welche Rechtswidrig! Ich finde solche Aktionen eigentlich peinlich, da es zeigt, das unser Staat sich nicht einmal in den eigenen Gesetzen auskennt. So eine Aktion bspw. die Möglichkeiten, hätten im Vorfeld besser abgeklärt werden müssen und dich finde es schon fragwürdig, wenn die Polizei rechtswidrige Aktionen durchführt! Normalerweise verfügt die Polizei auch über Juristen, die sich eigentlich mit der Deutschen Verfassung auskennen müßten!