05. Juni 2003 Die Nachrichtenagentur AP faßt die Ereignisse des Todestages von Jürgen W. Möllemann auf der vorläufigen Grundlage der ersten Ermittlungen als Chronik zusammen.
11.15 Uhr: Der Immunitätsausschuß des Bundestages tritt zusammen. Das Gremium beschließt, dem Parlament die Aufhebung der Immunität des parteilosen Abgeordneten Möllemann zu empfehlen und damit einem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaften Düsseldorf und Münster statt zu gegeben.
12.15 Uhr: Auf dem kleinen Flughafen Loemühle im westfälischen Marl startet eine Propellermaschine mit zehn Fallschirmspringern an Bord - unter ihnen Möllemann. Er wird später als sehr wortkarg beschrieben. Die Startzeit wird von der für die Flugaufsicht zuständigen Bezirksregierung Münster registriert.
12.18 bis 12.20 Uhr: Im Bundestag findet die Abstimmung statt - die Abgeordneten folgen einstimmig der Empfehlung des Ausschusses und heben die Immunität Möllemanns auf.
Nahezu zeitgleich: Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf teilt per Fax mit, daß 25 Büros und Wohnräume Möllemanns in 13 Orten im Bundesgebiet sowie in Luxemburg, Spanien und Liechtenstein durchsucht werden. Hintergrund ist das laufende Ermittlungsverfahren gegen Möllemann wegen Steuerhinterziehung und Verstoß gegen das Parteiengesetz, Betrug und Untreue.
Kurz nach 12.30 Uhr: Die zehn Fallschirmspringer lassen sich in einer Höhe von 4.000 Metern aus dem Flugzeug fallen - Möllemann springt entweder als Letzer oder Vorletzter, hierzu waren die Angaben zunächst widersprüchlich. Sein Fallschirm öffnet sich zunächst normal, doch in etwa 1.000 bis 1.500 Metern Höhe löst sich plötzlich sein Schirm, und der Politiker rast ungebremst zu Boden.
12.38 Uhr: Möllemann schlägt etwa 200 Meter vom Eingang des Flughafens entfernt auf und stirbt.
Text: AP