
Sind wir dabei, französische Verhältnisse einzuführen oder hinter uns zu lassen? Auch die unterschiedlich motivierten Stellungnahmen zu Hartz IV können von der Tatsache nicht ablenken, dass das Gesetz bei Einführung nicht lebenstauglich war. Überhaupt machen die vorherrschenden veröffentlichten Partikularinteressen das Publikum nicht nur schwindelig sondern sind auch ein solcher. Einige Fakten, die zu einer Orientierung beitragen könnten: Das Grundgesetz verpflichtet uns mit einem Wohlfahrtsgebot. Das bis 2004 gültige Bundessozialhilfegesetz trug dem mit einer Verpflichtung zur Feststellung des "notwendigen Bedarfs" Rechnung. Eine Grenze des Anspruchs ergab sich aus der Norm: Wer Selbsthilfemöglichkeiten nicht nutzt, verliert seinen Anspruch auf Hilfe. Solches sucht man in der neuen Sozialgesetzgebung vergeblich. Der argumentativ ins Feld geworfenen Tatsache, dass das Existenzminimum ( Regelsatz ) drastisch aufgestockt wurde, steht gegenüber, die willentliche Leugnung der drastischen Senkung des verfügbaren Einkommens eines Leistungsempfängers.
Das Einkommen eines "Armen" soll künftig noch geringer ausfallen weil die Gesamtkosten nicht gedeckt sind.
Und zum Glück gibt es da ja noch den Klassiker: "Denn den wirklich Bedürftigen ist zu helfen".
Karl-Heinz Mielke