Fall Ermyas M.

„Diffuse Bilder, aber keine Erinnerung“

Der Ingenieur Ermyas M. im Landgericht

Der Ingenieur Ermyas M. im Landgericht

07. Februar 2007 Unter großem Medienandrang hat am Mittwoch vor dem Landgericht Potsdam der Prozess um den Angriff auf den Deutsch-Äthiopier Ermyas M. vor knapp zehn Monaten begonnen. Der 29 Jahre alte Hauptangeklagte Björn L. soll den Ingenieur nach einem Wortgefecht lebensgefährlich verletzt haben. Sein 31 Jahre alter Mitangeklagter Thomas M. muss sich wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten. Laut der Anklageschrift haben beide ausländerfeindliche Parolen skandiert, weshalb der Fall kurz vor der Fußball-Weltmeisterschaft für Aufsehen gesorgt hatte. Zum Auftakt des Prozesses bestritten beide Angeklagten jegliche Tatbeteiligung.

Der 37 Jahre alte Ingenieur Ermyas M. kann sich nach Auskunft seines Anwalts nicht an die Tat erinnern. „Es sind diffuse Bilder da, aber das hat mit Erinnerung nichts zu tun“, sagte Anwalt Thomas Zippel unmittelbar vor Beginn des Verfahrens. Zugleich betonte er, dass nach Aktenlage eine fremdenfeindliche Motivation für die Tat „eine gewisse Wahrscheinlichkeit“ habe.

Vom Tatort geflüchtet

Der Medienandrang ist groß

Der Medienandrang ist groß

Die Verdächtigen sollen, so lautet die Anklage, in der Nacht zum Ostermontag 2006 während eines Streites in Potsdam Ermyas M. als „Oller Nigger“ und „Scheißnigger“ bezeichnet haben. Daraufhin sei Ermyas M. den beiden gefolgt und habe versucht, Björn L. zu treten. Dieser habe sich umgedreht und Ermyas mit der Faust heftig gegen das linke Auge geschlagen. Der Deutsch-Äthiopier war später mit lebensgefährlichen Verletzungen im Schädelbereich ins Krankenhaus gekommen und in ein künstliches Koma versetzt worden.

Der anfänglich geäußerte Verdacht, es handele sich bei dem Vorfall um versuchte Tötung, konnte nicht aufrechterhalten werden. Dem mutmaßlichen Haupttäter Björn L. wird in der Anklage gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Thomas M. soll dem am Boden liegenden Opfer nicht geholfen haben, sondern gemeinsam mit Björn L. vom Tatort geflüchtet sein. Ihm wird unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen. Beide mutmaßlichen Täter werden der Beleidigung bezichtigt.

Das Opfer glaubt an rechtsradikales Motiv

Anders als bei Tötungsdelikten spielt bei einer Körperverletzung das Tatmotiv zunächst keine Rolle. Rechtsanwalt Thomas Zippel, der den Deutsch-Äthiopier als Nebenkläger im Prozess vertritt, sagt allerdings, eine ausländerfeindliche Motivation könne sich strafverschärfend auswirken. Dabei verweist er auf einen Beschluss des Landgerichts Potsdam vom 22. September 2006.

Ermyas M. ist davon überzeugt, Opfer eines rechtsradikal motivierten Gewaltverbrechens geworden zu sein. Er will diese Motivation den mutmaßlichen Tätern vor Gericht nachweisen. Dazu muss allerdings vor Gericht erst einmal nachgewiesen werden, dass Björn L. und Thomas M. schuldig sind.

Ermyas M. wurde in wurde in Äthiopien geboren, lebt seit fast 20 Jahren in Potsdam und ist deutscher Staatsbürger. Er arbeitete vor dem Übergriff als Wasserbau-Ingenieur.

Alle waren alkoholisiert

“Es sind diffuse Bilder da“ - M. mit Anwalt Thomas Zippel

"Es sind diffuse Bilder da" - M. mit Anwalt Thomas Zippel

Nach wie vor bestreiten die beiden Angeklagten, die sich nach zeitweiliger Untersuchungshaft auf freiem Fuß befinden, ihre Schuld, obwohl zu dem Prozess mehr als 50 Zeugen geladen sind. Darüber hinaus ist unklar, wie der Vorfall begonnen hat. So finden sich auch anfängliche Provokationen des Deutsch-Äthiopiers auf dem mobilen Anrufbeantworter, der die Beleidigungen der Täter aufgezeichnet hat.

Mithin ist nicht klar, von wem die Aggression ausging und welche Rolle dabei eine eventuelle rechtsradikale Gesinnung des mutmaßlichen Täters spielte. Es ist also möglich, dass am Ende der Verhandlungen von einem bloßen Streit zwischen Betrunkenen gesprochen werden wird, da die drei Beteiligten alkoholisiert gewesen sein sollen. Indes gibt es zumindest beim Hauptverdächtigen einige Anhaltspunkte für eine ausländerfeindliche Gesinnung. So stellte die Polizei in seinem Auto CDs mit rechtsextremer Musik sicher.

„Klima der Angst“

Eventuell, so vermutet Zippel, gehe es der Staatsanwaltschaft nun auch darum, den Fall möglichst unspektakulär zu beenden und einen Aufruhr wie im April 2006 zu vermeiden. Zu diesem Zeitpunkt hatte der damalige Generalbundesanwalt Kay Nehm zwei Tage nach der Tat die Ermittlungen an sich genommen.

Der Generalbundesanwalt soll immer dann aktiv werden, wenn ein Delikt die innere oder die äußere Sicherheit der Bundesrepublik in besonderem Maße berühren könnte. Als am 20. April 2006 die beiden mutmaßlichen Täter wegen des Verdachts des versuchten Mordes festgenommen wurden, führte Nehm „erhebliche Verdachtsmomente“ an, die für Ausländerhass als Tatmotiv sprachen.

Der Übergriff erzeuge ein „Klima der Angst“ unter den in Deutschland lebenden Ausländern, sagte Nehm damals. Ferner sei ein „Nachahmungseffekt“ nicht ausgeschlossen. Der Vorfall stelle mithin eine potentielle Gefährdung der inneren Sicherheit dar, argumentierte der Bundesanwalt.

Nehm in der Kritik

Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) kritisierte Nehm damals für dessen Verhalten. Er habe das Bundesland Brandenburg stigmatisiert. Auch Bundesinnenminister Schäuble (CDU) mahnte ein besonnenes Vorgehen an. Er zog erhebliche Kritik - auch aus den Reihen seiner eigenen Partei - auf sich mit seiner Äußerung, dass auch „blonde, blauäugige Menschen Opfer von Gewalttaten“ würden. Nehm teilte damals mit, die Aussagen „von Innenministern“ seien wenig hilfreich für die Ermittlungen.

Ende Mai gab Nehm die Ermittlungen wieder ab und teilte mit, die fremdenfeindlichen Beschimpfungen hätten nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gewaltdelikt gestanden. Ein Tötungsvorsatz konnte den mutmaßlichen Tätern nicht nachgewiesen werden. Der Prozessbeginn in Potsdam ist schon zweimal verschoben worden, da der Richter erkrankt war. Ein Urteil wird nicht vor Ende April erwartet.

Text: wsch./FAZ.NET
Bildmaterial: ddp, REUTERS

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