Online-Durchsuchung

Heimat ist, wo meine Festplatte liegt

Von Milos Vec

Schäuble hat die Diskussion über das Für und Wider satt

Schäuble hat die Diskussion über das Für und Wider satt

12. September 2007 Humor hat der Bundesinnenminister. Brieftauben, so Wolfgang Schäuble in der vergangenen Woche, hätten bei der „hochkonspirativen Arbeit“ der Festgenommenen keine Rolle gespielt. Das ironisiert die Frage nach angemessenen Polizeimitteln, und es bekräftigt nebenbei Schäubles Wunsch nach geheimen Online-Durchsuchungen. Es geht in der Debatte um die schwierige Definition des „unantastbaren Kernbereichs privater Lebensgestaltung“, in die der Staat nicht eindringen darf.

Ob er es technisch könnte, ist ebenso umstritten wie die Frage, ob es ihm erlaubt wäre. Klar ist im Moment nur, dass die Diskussion trotz oder gerade wegen der großen Koalition ein altes Rechts-links-Schema hat wiederaufleben lassen. In der Sicherheitspolitik galt es als überholt, da zwei große Parteien sich darin überboten, Vorreiter beim Aufbau einer Sicherheitsarchitektur zu sein.

Folklore eines vergangenen Jahrhunderts

Dass es nun dramatisch anders ist, verdeutlicht auch ein Erwachen jener Generation, die Datenschutz für die Folklore eines vergangenen Jahrhunderts zu halten schien. Aus den unbeschwerten Blumenkindern auf der Datenwiese sind kritische Bürger geworden. Heimat ist für sie da, wo ihre Daten sind. Sie wissen, dass ihr Nutzerverhalten Intimitäten offenbaren würde, gegen die die Auskünfte von Tagebuch, Kontoauszügen und Briefen selbst in der Summe armselig sind.

In einem Zeitalter, da Straftaten selbstverständlich mit Hilfe von moderner Informations- und Kommunikationstechnologie vorbereitet und durchgeführt werden, liegt es nahe, auch auf Seiten der Verfolger nachzurüsten. Noch ist es aber nicht so weit, und ob es dazu kommen wird, scheint ungewiss. Das nordrhein-westfälische Gesetz, das eine Ermächtigungsgrundlage für Online-Durchsuchungen zugunsten des Verfassungsschutzes beinhaltet, wird am 10. Oktober vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt.

Heikle Fragen nach der technischen Verwirklichung

Auch beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden weiß man um die Brisanz der Materie. Das BKA hat, was nicht oft vorkommt, die Beantwortung von Fragen zur Online-Durchsuchung zur alleinigen Befugnis des Präsidenten Jörg Ziercke erkoren. Auch bei rein technischen Nachfragen bleibt die Dame aus der Pressestelle hart, verweist auf bereits vorliegende Stellungnahmen Zierckes - „und dabei bleibt er auch“ - und führt als Begründung für die doppelte Zurückhaltung des Amtes an, man wolle als „ausführende Behörde“ der politischen Diskussion nicht vorgreifen.

Bei allem Verständnis für diskursive Aufgabenteilungen zwischen Legislative und Exekutive weicht das BKA damit auch heiklen Fragen nach der technischen Verwirklichung aus. Denn unbemerkt auf Festplatten fremder Leute zu ermitteln gehört zu den schwierigeren kriminalistischen Übungen. Kurz gesagt, gibt es zunächst die Option, sich physischen Zugang zum Computer in der fremden Wohnung zu verschaffen und dort etwa einen Hardware-Keylogger zu installieren, eine Vorrichtung, die alle Tastatureingaben speichert und an die Fahnder funkt. Die Alternative lautet: Spähangriffe durch sogenannte fernforensische Software, die aber eine technisch hoch anspruchsvolle und kriminaltaktisch unsichere Methode ist.

Dass die heimliche Plazierung solcher Programme nur über das Internet oder E-Mails gehen kann, ist auch dem Laien plausibel, und die Redewendung vom „Bundestrojaner“ benennt klar das Täuschende, das hinzukommen muss. Doch auch der in der Datenwiese wühlende Maulwurf sieht sich vor Hürden wie Firewalls, Virenabwehrprogramme und ungewöhnliche Betriebssysteme gestellt, die von ihm umgangen werden müssten.

Constanze Kurz, Spezialistin für Datenschutz: “Jeder versierte Nutzer kann sich effektiv abschotten“

Constanze Kurz, Spezialistin für Datenschutz: "Jeder versierte Nutzer kann sich effektiv abschotten"

Die Wirtschaft könnte es erleichtern, indem sie vorsätzlich Lücken in der Software programmierte, begäbe sich aber in einen Zielkonflikt mit ihrer staatlich unterstützten Absicht, immer sicherere Produkte herzustellen. So oder so werden die Kosten pro Trojaner-Einsatz auf mehrere hunderttausend Euro geschätzt. Im Erfolgsfall treten vor Gericht Probleme der Beweistauglichkeit eines elektronischen Systems auf, in das zu Ermittlungszwecken verändernd eingegriffen wurde.

„Jeder versierte Nutzer kann sich effektiv abschotten“

Constanze Kurz, Diplom-Informatikerin und Spezialistin für Datenschutz beim Chaos Computer Club (CCC) Deutschland, moniert denn auch, dass die derzeitige Diskussion unter vielen Unrichtigkeiten leide. Die Pläne, so die erzürnte Kurz im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, seien unter technischen Aspekten geradezu „hirnrissig“. Jeder versierte Nutzer könne sich effektiv abschotten. Außerdem werde zu wenig darüber reflektiert, dass das Vorhaben nicht nur auf den heimischen Computer zielt, sondern generell auf informationstechnische Systeme. Damit ergebe sich ein erheblich größerer Anwendungsbereich.

Spiros Simitis, Datenschutz-Berater der EU-Kommission: Sollen die Bürger beschwichtigt werden?

Spiros Simitis, Datenschutz-Berater der EU-Kommission: Sollen die Bürger beschwichtigt werden?

Spiros Simitis, hessischer Datenschützer der ersten Stunde und derzeit Berater für Datenschutz der EU-Kommission, hat freilich auch noch einen anderen Verdacht, wenn er die technisch vagen Pläne mit den kriminalistischen Beschwichtigungen zusammenrechnet, es träfe im Falle der Umsetzung „höchstens zehn“ Fälle pro Jahr (Ziercke und ihm folgend Brigitte Zypries). Simitis vermutet eine politische Strategie, die einerseits Unklarheiten sowohl bei den Zwecken (präventiv? Zur Strafverfolgung?) und beim Modus Operandi bestehen lässt und andererseits gegenüber der Öffentlichkeit das künftige Ausmaß herunterspielen will: „Beruhigt euch, Bürger, ihr seid nicht gemeint“ (Simitis).

Juristische Maßstäbe müssen noch entwickelt werden

Constanze Kurz berichtet, der CCC werde derzeit von Anfragen und Protesten überrannt wie noch nie. In ihrer Stimme mischen sich Erstaunen und Genugtuung. Nun wollen eben jene jungen Leute, die die Kontroverse um die Volkszählung nur als Heldengeschichten älterer Generationen kannten, ihre Daten geschützt wissen, und ihr Anliegen fällt zusammen mit gesellschaftlichen Grundsatzdiskussionen über die „Verteidigung des Privaten“, die Wolfgang Sofsky angestoßen hat.

Derzeit fehlt nicht nur eine Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen, von welcher der Bundesgerichtshof 2006 feststellte, dass sie weder mit einer Telefonüberwachung noch mit einer Hausdurchsuchung zu vergleichen sei. Auch juristische Maßstäbe, die in diesem Fall wirklich passen, müssten noch entwickelt werden. Die tradierte Rückzugsfläche, die sich historisch um die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Fernmeldegeheimnis und das allgemeine Persönlichkeitsrecht konstituierte, hat ihr Antlitz gewandelt.

Ein „Kommunikationsgeheimnis“ konstituieren

Im Volkszählungsurteil von 1983 konzentrierte man sich auf den „unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung“, in den der Staat nicht eindringen darf; höchstrichterliche Urteile und Beschlüsse der vergangenen Jahre haben das bekräftigt. Aber wo liegt dieser Intimbereich, wenn man ihn auf einer Festplatte suchen wollte? Der Vorschlag, das BKA dürfe nur nach bestimmten Stichworten im großen Datennetz fischen, ließe sich von Kriminellen mit einer Verschlüsselung aushebeln, so dass am Ende doch der gesamte Bestand durchkämmt werden müsste.

Die Informationsrevolution hat Rätsel gestellt, deren Antworten noch gefunden werden müssen. Konsequent plädiert Simitis dafür, die bisherigen Eckpfeiler des Datenschutzrechts zu überdenken. Statt weiterhin mit einer dogmatischen Kombination aus „Kernbereich“ und „Persönlichkeitsrecht“ zu hantieren, müsse vielmehr ein „Kommunikationsgeheimnis“ konstituiert werden: Die Bürger müssten grundsätzlich in der Lage sein, miteinander zu kommunizieren, ohne ständig dabei überwacht zu werden. Erst wenn Recht und Staat sich darauf einließen, könne man über Begründungen und Formen von Einschränkungen diskutieren. Die Online-Durchsuchung aber hält Simitis für einen „Generalangriff“.

Der Richtervorbehalt bei Ermittlungen

Constanze Kurz wie Simitis zeigen sich dabei ausgerechnet gegen jene Verfahrensvorkehrung skeptisch, die in der derzeitigen Diskussion als Reservekarte im Ärmel des Rechtsstaats steckt und darauf wartet, als Trumpf gezogen zu werden. Gemeint ist der Richtervorbehalt bei Ermittlungen. Die Entscheidung eines unabhängigen Richters, so die gemäßigten Befürworter einer Online-Durchsuchung, könne die Rechtsstaatlichkeit und die Unverletztheit der Bürgerrechte garantieren.

Gegen diesen Kompromissvorschlag verweist Constanze Kurz auf die banale Praxis der Amtsstuben, die als Produkt von Desinteresse und Arbeitsüberlastung deutlich die mangelnde Einzelprüfung spiegele. Noch schlimmer berichtete es das Freiburger Max-Planck-Institut 2003 und verblüffte die Öffentlichkeit mit der Tatsache, dass die Richter einerseits nahezu jeden Antrag auf Überwachung durchwinkten und andererseits entgegen der klaren Rechtslage nur in 27 Prozent der Fälle die Betroffenen nachträglich informiert würden.

Ausbalancierung von Sicherheit und Freiheit

Parallel zur Entwicklung der Telefonüberwachung, bei der sich die Zahlen in zehn Jahren um 600 Prozent gesteigert haben, schiene somit nach einer Legalisierung eine doppelte Ausweitung der Online-Durchsuchungen denkbar: Juristisch wäre eine stufenweise Vermehrung der Tatbestände zu erwarten, bei denen sie angeordnet werden darf, und polizeilich gesellte sich eine Veralltäglichung bis zur Steuerstrafsache hinzu, wenn die Kosten der Technik es erlaubten. Denn dass ein erfolgreiches kriminalistisches Instrument auf Dauer ein Privileg für jene Deliktsgruppen bleibt, für die es eingeführt wurde, ist noch nicht vorgekommen.

Im kriminaltechnischen Symbol Online-Durchsuchung aktualisiert sich die klassische Frage der Ausbalancierung von Sicherheit und Freiheit. Paradoxerweise fühlen sich beide Lager durch den jüngsten Fahndungserfolg bestärkt: die einen in ihren Risikoszenarien, die anderen in der Behauptung, der Polizei stünden vielfältige effektive und legale Maßnahmen zur Verfügung. Dass sie einander im Hinblick auf Rechtmäßigkeit und Tauglichkeit der neuen Waffe vehement widersprechen, sollte Grund genug sein, eine Entscheidung nicht zu überstürzen.

Text: F.A.Z., 12.09.2007, Nr. 212 / Seite 33
Bildmaterial: AP, dpa, Kay Herschelmann, picture-alliance / dpa/dpaweb

© Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2009.
Alle Rechte vorbehalten.
Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte erwerben
Verlagsinformation

Die perfekte Wohnung oder das ideale Haus zum Kaufen oder Mieten: Jetzt über 960.000 Angebote bei Immowelt.de und FAZ.NET!

Blättern
ÜberKreuz

Kleine Kirchenkomödie

Von Reinhard Bingener

Anzeige

Kfz-Versicherung

Verpassen Sie nicht den Kündigungsstichtag 30.11. Vergleichen Sie jetzt Ihre Kfz-Versicherung und sparen Sie bis zu 500 €!

FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche