Kommentar

Langer kurzer Prozess

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16. Februar 2007 Ernst Zündel ist, das muss man schon sagen, ein weltbekannter Mann. Bekannt geworden ist er nicht allein durch Veröffentlichungen, Äußerungen und Handlungen, sondern durch Gerichtsverfahren - durch die Prozesse, die ihm in den achtziger Jahren in Kanada gemacht wurden und die er in letzter Instanz gewonnen hat. Ihm wurde, wenn auch widerwillig, dieselbe Redefreiheit zuerkannt wie allen anderen Kanadiern.

Zündel schaffte es aber, die Verfahren in einer bis dahin unbekannten Weise zu instrumentalisieren: vor allem indem er einen sogenannten Gutachter, Leuchter, zu einem Bericht veranlasste, der die Existenz von Gaskammern in Auschwitz mit wissenschaftlich anmutenden Methoden und Argumenten in Abrede stellte. Damit hat Zündel dem "Revisionismus", den es auch vorher schon gab, einen ungeheuren Auftrieb gegeben.

Ohne öffentliche Anteilnahme

Der Mannheimer Prozess gegen ihn, der vor allem deshalb stattfinden konnte, weil ein einziger deutscher Staatsanwalt mehr als ein Jahrzehnt lang Jagd auf Zündel gemacht hatte, verlief da ganz anders: zwar auch spektakulär, doch weithin ohne öffentliche Anteilnahme. Der Straftatbestand des Holocaust-Leugnens (der natürlich anders heißt) wurde erst 1994 eingeführt. Er macht es einem Überzeugungstäter unmöglich, entlastende Beweise anzuführen - da ja das Leugnen von Sachverhalten verboten wurde, muss mit verboten werden, darüber zu verhandeln, ob es welche sind. Sonst würde die Verhandlung selbst zur strafbaren Handlung. Eigentlich könnte man sich das aufwendige Verfahren also schenken, und eigentlich war das allen Verfahrensbeteiligten in Mannheim klar: ein kurzer Prozess im Gewand eines langen.

Ob das eines Rechtsstaats würdig ist, steht auf einem anderen Blatt. Zumal die Strafbarkeit inzwischen auf die Gesinnung ausgedehnt wurde - seit 2005 ist schon das "konkludente" Billigen von NS-Verbrechen strafbar: also, dass es jemandem erfolgreich nachgesagt werden kann. Und es scheint ja zu funktionieren. Erfolge wie in Kanada kann Zündel in Deutschland nicht feiern. Oder doch? Feststellen lässt sich nämlich nur, dass das Übel durch die deutsche Rechtslage in den Untergrund, die Unsichtbarkeit gedrängt wird. Die Ausweitung von Strafbarkeiten schafft eine statistische Zunahme einschlägiger Taten. Zusätzlich züchtet sie womöglich heran, was sie bekämpfen will.

Text: F.A.Z., 16.02.2007, Nr. 40 / Seite 1
Bildmaterial: Reuters

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