Besondere Schwere der Schuld

Klar verbüßt die längste Haft aller RAF-Täter / Von Markus Wehner

18. April 2007 BERLIN, 18. April. Christian Klar muss, wenn er nicht zuvor von Bundespräsident Köhler begnadigt wird, mindestens bis zum 3. Januar 2009 in Haft bleiben. Dann endet seine Mindestverbüßungshaft, die auf Antrag der Bundesanwaltschaft wegen besonderer Schwere der Schuld auf 26 Jahre festgesetzt wurde. Das ist mehr als bei jedem anderen RAF-Täter. Brigitte Mohnhaupt, die Anfang des Monats zur Bewährung entlassen wurde, hat 24 Jahre abgesessen. Beide waren ursprünglich zu fünfmal lebenslanger Freiheitsstrafe und zusätzlich zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Dieses Urteil wurde dann nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die Verurteilungen zu mehrfacher lebenslanger Haft abschaffte, zu einmal lebenslanger Haft umgewandelt.

Warum aber wurde die Haftdauer für Klar um zwei Jahre höher angesetzt als für Frau Mohnhaupt, in deren Fall das Oberlandesgericht Stuttgart - anders als bei Klar - eine "Rädelsführerschaft" bejaht hatte? Der Grund liegt nicht in den Morden der RAF 1977 an Generalbundesanwalt Buback, dem Bankier Ponto und dem Arbeitgeberpräsidenten Schleyer, sondern an mehrfachen Mordversuchen Klars Anfang 1977 und Ende 1979. So hatte Klar an der deutsch-schweizerischen Grenze bei Riehen am 5. Januar 1977 dreimal auf einen Zollbeamten geschossen und, als dieser am Boden lag, zwei weitere Schüsse aus kurzer Entfernung auf ihn abgegeben. Der Beamte überlebte nur mit großem Glück, ebenso ein Autofahrer, auf den Klar schoss, als er sich an der Grenze dessen Wagens bemächtigen wollte. Nach einem Banküberfall in Zürich am 19. November 1979 hatte Klar zunächst auf der Flucht um sich geschossen und dann, als er ein Auto als Fluchtwagen stehlen wollte, der Fahrerin, die sich an sein Bein klammerte, aus kurzer Entfernung in die Brust geschossen. Auch sie überlebte mit Glück. Aufgrund dieser Mordversuche liege bei Klar eine im Vergleich zu Brigitte Mohnhaupt "unterschiedliche Schwere der Schuld" vor. Eine Mehrstrafe von zwei Jahren sei "gewiss kein Übermaß" für die Mordversuche, bei denen Klar nicht einmal unter dem besonderen Verfolgungsdruck gestanden habe.

Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft hat sich Frau Mohnhaupt mit der Lage der Opfer und den Folgen ihrer Taten "sehr stark auseinandergesetzt". Dies sei auch für die Einschätzung wichtig gewesen, dass von ihr keine Gefahr mehr ausgehe. Klar sei noch nicht so weit wie Frau Mohnhaupt, hieß es zuletzt aus der Bundesanwaltschaft. Klar wurde aber schon von dem Freiburger Kriminologen Kury positiv begutachtet. Anlass war die Frage, ob Haftlockerungen mit Blick auf eine mögliche Entlassung beginnen sollten. Auf Bewährung entlassen werden kann Klar in 20 Monaten, wenn gerichtlich festgestellt wird, dass er keine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit mehr darstellt.

Text: F.A.Z., 19.04.2007, Nr. 91 / Seite 2

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