Von Berthold Kohler
08. Mai 2007 Der Ankündigung, notfalls ein unbequemer Präsident zu sein, ist Horst Köhler nun auch sich selbst gegenüber treu geblieben. Schon vor einiger Zeit hätte er über das Gnadengesuch des Mehrfachmörders und Terroristen Klar befinden können. Doch Köhler prüfte den Fall und sich selbst gründlich; am Ende sprach er sogar noch persönlich mit dem Strafgefangenen.
Mehr konnte der Präsident nicht tun, um sich ein Bild von dem Bittsteller zu machen - und sich Anmerkungen von dritter Seite einzuhandeln. Nach einem davon reichen Wochenende lehnte Köhler das Gnadengesuch Klars ab, begründungslos, wie es sein Recht ist. Nur er alleine weiß, was dafür den Ausschlag gab. Das hindert freilich manchen nicht daran, es noch besser zu wissen.
Milde wäre auf Unverständnis gestoßen
Köhlers Votum, das im Fall Hogefeld offenblieb, wird jene enttäuschen, die seinen Prüfungsaufwand als Indiz für eine Neigung hin zum Gnadenerweis gedeutet hatten und die ihm einzureden versuchten, seine Unabhängigkeit könne er nur durch Milde beweisen. Denn in den vergangenen Wochen wurde nicht nur gegen die Begnadigung des Terroristen geredet; die Klagen über diese angeblichen Beeinflussungsversuche zielten ebenfalls auf die Gewissensnot des Bundespräsidenten, wenn auch mit dem gegenteiligen Ziel.
Doch wäre eine Entscheidung zugunsten Klars im Volk und auch in den meisten Parteien auf breites Unverständnis gestoßen. Die rechtsphilosophischen Erörterungen über die Voraussetzungslosigkeit der Gnade haben das allgemeine Rechtsempfinden nicht abändern können, wonach nur der sie verdient, der seine Taten bereut. Klar aber wollte noch nicht einmal zur Aufklärung der zwanzig Morde und Mordversuche beitragen, derenthalben er verurteilt worden war.
Recht wird ohnehin nicht gnadenlos vollstreckt
Köhlers Entscheidung schadet dem Rechtsfrieden in der Republik nicht, sie dient ihm. Sie wird der Schwere der Verbrechen Klars gerecht. Offenkundig hat der dem Bundespräsidenten auch im persönlichen Gespräch keinen Grund dafür geben können, Gnade vor Recht ergehen zu lassen.
Das wird in Deutschland ohnehin nicht gnadenlos vollstreckt: Der zu fünfmal lebenslanger Haft plus fünfzehn Jahren verurteilte Klar kommt in gut eineinhalb Jahren auf Bewährung frei, wenn gerichtlich festgestellt wird, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht. So behandelt der deutsche Rechtsstaat selbst jene, die ihn beseitigen wollten.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP, ddp, dpa, reuters