26. Juli 2007 Wer sind die letzten deutschen Kriegsgefangenen? So wurden Kulturgüter in einst jüdischem Besitz bezeichnet, deren Rückgabe die Bundesregierung 1998 zugesagt hat. Doch es gibt noch andere Kriegsgefangene.
Gemeint sind deutsche Kunstwerke, die in den östlichen Nachbarstaaten beschlagnahmt oder dorthin gebracht wurden. Seit vielen Jahren wird über die gegenseitige Rückgabe verhandelt. Insbesondere mit Russland und Polen ist das schwierig - dabei ist die rechtliche Lage klar: Schon die Haager Landkriegsordnung von 1907 untersagt die Beschlagnahme von Kunstwerken und fordert sogar dazu auf, sie zu ahnden.
Keine Einladung nach Polen
Die Pflicht zur Lösung des Rückgabestreits wurde in Nachbarschaftsverträgen mit beiden Staaten Anfang der neunziger Jahre konkretisiert. Während mit Russland wenigstens ab und zu gesprochen wird (das Land sperrt sich allerdings weitgehend gegen Rückgaben), sind die Verhandlungen mit Polen vollkommen ins Stocken geraten. Seit zwei Jahren bewegt sich nichts - und das liegt nicht an Deutschland.
Im Herbst 2005 wäre Polen mit einer Einladung an der Reihe gewesen, nachdem im März 2005 in Berlin getagt wurde. Seit 1992 laufen die Verhandlungen, man traf sich abwechselnd in Deutschland und in Polen. Diese Gespräche waren nie einfach, wie sich deutsche Teilnehmer erinnern. Vor allem waren sie erfolglos.
Außer einer Luther-Bibel - anlässlich des Besuchs von Bundeskanzler Schröder in Warschau - hat das weitgehend katholische Polen nichts zurückgegeben. Dort befinden sich noch Bestände der früheren Preußischen Staatsbibliothek mit Hunderttausenden Autographen und Büchern, ferner zahlreiche Bilder sowie Musikalien von Mozart und Beethoven, Nachlässe etwa von Goethe, mittelalterliche Handschriften und nicht zuletzt das Lied der Deutschen in der Handschrift des Autors Fallersleben sowie 25 historische Flugzeuge.
Wunde im deutschen Kulturleben
Tono Eitel, ehemaliger deutscher UN-Botschafter in New York und seit 2002 Sonderbotschafter für die Verhandlungen mit Polen und der Ukraine, schreibt in einem demnächst vorgestellten Sammelband zu Kulturgütern im Zweiten Weltkrieg: Grundsätzliche Beutekunstprobleme haben wir also, soweit ersichtlich, nur mit zwei ehemaligen Kriegsgegnern: Russland und Polen. Alle übrigen Staaten, auch von der Wehrmacht schrecklich verheerte wie die Ukraine, haben sich für eine Politik der Restitution entschieden. Auch aus den kaukasischen und zentralasiatischen Republiken ist zurückgegeben worden, was immer als deutsches Eigentum identifiziert werden konnte, wie der deutsche Sonderbotschafter schreibt.
Eitel, der darauf Wert legt, dass die bilateralen Beziehungen zu diesen Staaten dadurch nicht kontaminiert werden dürften, meint gleichwohl, die Zurückhaltung deutscher Kulturgüter bleibe eine Wunde im deutschen Kulturleben. Sie lässt sich auch nicht schließen durch eine Therapie der Erinnerung an kausale deutsche Verbrechen. Ein Verschweigen leiste dem Irrtum Vorschub, Deutschland könne sich mit einem endgültigen Verlust der betroffenen Kulturgüter abfinden.
An dieser Entwicklung ist die deutsche Politik nicht unschuldig: Wann hat sich der Bundestag mit dieser Frage befasst? Wann der Außenminister? Auf eine parlamentarische Anfrage antwortete das Auswärtige Amt im Mai 2004, die Verhandlungen gestalteten sich schwierig, weil Polen die Rückgabe von Kulturgütern mit Forderungen aus den Folgen des deutschen Angriffskrieges und der bewussten Vernichtung polnischen Kulturgutes durch die deutsche Besatzungsmacht verknüpfe.
Manuskripte von Mozart und Bach als Geisel
Der polnische Fachmann Kalicki schrieb schon 2001, die nun in Polen befindliche Berliner Sammlung erfülle alle Voraussetzungen einer Ersatzrestitution; die polnischen Kulturgüterverluste betrügen 20 Milliarden Dollar. Die Manuskripte von Mozart und Bach müssten als Geisel in Krakau bleiben. Der polnische Botschafter und Beauftragte zur Rückführung von Kulturgütern, Wojciech Kowalski, weist nun in dem demnächst vorgestellten Sammelband darauf hin: Das übermächtige Interesse der deutschen Seite an der Wiedererlangung der Sammlung von Manuskripten und Büchern, die aus der Preußischen Staatsbibliothek zu Berlin stammen, beeinflusste die Gespräche ungünstig.
Dabei gibt es eine Pflicht zur Rückgabe, und Polen hat auch keine Reparationsansprüche gegenüber Deutschland mehr. Der ohne jeden Zweifel völkerrechtswidrige Kunstraub durch Deutschland erlaubt keine Zurückhaltung deutscher Kunst. Deutschland hat seinerseits schon zu Beginn der Verhandlungen als Geste des guten Willens den Posener Goldschatz zurückgegeben; es folgten der Ferber-Altar, Archivalien, eine Marienstatue, Akten des Generalgouvernements, ein Bremer Buchbestand, ein etruskischer Spiegel sowie 3000 Kirchenbücher von ehemals deutschen katholischen Gemeinden. Intensiv wurde hierzulande weiterhin nach von Polen als verloren gemeldeten Gegenständen gesucht, doch ohne Ergebnis. Vieles von dem, was Deutschland geraubt hatte, war ohnehin schon von den Alliierten zurückgegeben worden.
Polen hat offenbar einen Bonus
Eitel fordert, die Bemühungen zu bündeln und das Thema auf die Agenda der Außenpolitik zu setzen, vor allem seiner Bedeutung entsprechend, bis ganz nach oben. Er schlägt Anreize in der kulturellen Zusammenarbeit vor; doch sollte alles ausgeschlossen werden, was nach einem Rückkauf deutschen Kulturguts aussehen könnte.
Die polnische Haltung wurde freilich schon früher von Verhandlungsteilnehmern als unnachgiebig beschrieben. Es laufen mittlerweile sogar zwei an Deutschland gerichtete Rechtshilfeersuchen - so als gebe es gar keine Verhandlungen über diese Fragen. Ein deutscher Fachmann sagt: Polen hat offenbar einen Bonus, den es nicht verspielen kann.
Streng vertraulich
Eine Art Rückerwerb deutscher Kulturgüter durch Deutschland, darauf weist Eitel hin, würde das Völkerrecht verletzen und insgesamt schwächen. Und: Es würde die Staaten töricht aussehen lassen, welche bisher unter Beachtung der einschlägigen Rechtssätze die zu ihnen gelangten deutschen Kulturgüter ohne Bezahlung restituiert haben.
Die polnische Botschaft in Berlin teilt mit, dass die Gespräche über die Rückgabe der Kulturgüter streng vertraulich seien. Die Suche nach einer für beide Seiten akzeptablen Regelung wird fortgesetzt, allerdings ist eine umgehende Beendigung dieses Prozesses zurzeit noch nicht in Sicht.
Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung
Bildmaterial: dpa