Hehlerei mit Kunstschätzen

Aus Ur oder aus Troja?

Von Daniel Gerlach, Berlin

Trojanisches Kleinod oder Raubgut aus Ur? Goldgefäß aus dem Römisch-Germanischen Zentralmuseum in Mainz

Trojanisches Kleinod oder Raubgut aus Ur? Goldgefäß aus dem Römisch-Germanischen Zentralmuseum in Mainz

29. Juni 2009 Wenn das Zollfahndungsamt Stuttgart seine Ankündigung wahr macht, wird sich am Dienstag in der Schatzkammer des Römisch-Germanischen Zentralmuseums in Mainz etwas Seltsames zutragen: Die Beamten des Zolls sollen den Tresor des Museums aufschweißen, um sich Zugriff auf ein unscheinbares, kaum sechs Zentimeter hohes Gefäß aus Goldblech zu verschaffen. Der zuständige Museumsmitarbeiter, der Archäologe Michael Müller-Karpe, weigert sich nämlich, das antike Artefakt herauszugeben.

Nach Müller-Karpes eigenem Gutachten stammt das Goldgefäß aus dem Irak und ist die mutmaßliche Beute von Raubgräbern, die in den vergangenen Jahren den berühmten Königsfriedhof der mesopotamischen Stadt Ur geplündert haben - und zwar so gründlich, dass das Areal auf Satellitenbildern vollständig durchlöchert aussieht. Die Grabräuber sind im ganzen Land aktiv. Viele ihrer Beutestücke sind seit dem Sturz des Saddam-Hussein-Regimes im Jahr 2003 außer Landes geschafft worden und bei deutschen Kunstauktionen aufgetaucht. Das prominenteste in Deutschland sichergestellte Beutestück, die Bronzeaxt des Sumerer-Königs Schulgi, brachte Außenminister Steinmeier im Februar eigenhändig nach Bagdad zurück. Der Kölner Kunsthändler, bei dem das Diebesgut gefunden wurde, ging straffrei aus, laut Ermittlungsakte wegen „geringer Schuld“.

Handel mit antiken Kulturgütern aus dem Irak verboten

Schulgis Bronzeaxt - Außenminister  Frank-Walter Steinmeier (l.) im Februar in Bagdad

Schulgis Bronzeaxt - Außenminister Frank-Walter Steinmeier (l.) im Februar in Bagdad

Die Republik Irak erhebt nun auch Anspruch auf die Herausgabe des Goldgefäßes und hat Müller-Karpe nachdrücklich gebeten, das Stück nicht aus dem sicheren Gewahrsam des Museumstresors zu entlassen. Dorthin war es vor drei Jahren zur Begutachtung gekommen. Als Mesopotamien-Archäologe will Müller-Karpe auch in Zukunft im Irak arbeiten. Bagdads Botschaft in Berlin hat ihn - in aller diplomatischen Höflichkeit - darauf hingewiesen, dass Beihilfe zur Antikenhehlerei von irakischen Gerichten mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werde.

Allerdings wollen die Zollbehörden das Artefakt nun ausgerechnet jenem Auktionshaus übergeben, das die Iraker der Hehlerei bezichtigen. 2005 hatte die Münzhandlung Hirsch Nachfolger am Münchener Promenadeplatz das Gefäß versteigert. Ein Kenner mesopotamischer Kunst, der auf den Auktionskatalog gestoßen war, zeigte den Fall an. Die zuständige Staatsanwaltschaft in München stellte die Ermittlung wegen Verdachts der Hehlerei wenig später ein. Ein wissenschaftliches Gutachten wurde nicht eingeholt. Zudem bestand der Verdacht eines Verstoßes gegen eine EU-Verordnung, die den Handel mit antiken Kulturgütern aus dem Irak verbietet. Die Zollbehörden brachten das Goldgefäß im Tresor des Mainzer Museums unter.

Auf illegalem Weg nach Deutschland gekommen

Die Gesetzeslage in Deutschland, das erst Anfang 2008 als einer der letzten Industriestaaten die Unesco-Konvention zum Kulturgüterschutz ratifiziert hat, gilt in Fachkreisen als ausgesprochen hehlerfreundlich: Besitzer und Verkäufer archäologischer Objekte aus dem Alten Orient müssen deren Herkunft in der Regel nicht durch Dokumente wie etwa Exportgenehmigungen nachweisen. Folglich fällt es schwer, ihnen schuldhaftes Verhalten nachzuweisen.

Wenn die Schmuggelware durch die deutschen Zollgrenzen gelangt ist, ist sie nahezu frei handelbar. Nur schon katalogisierte Objekte, die etwa aus den Beständen des 2003 geplünderten Nationalmuseums in Bagdad gestohlen wurden, können von den deutschen Behörden identifiziert und beschlagnahmt werden. „Das gilt aber nicht für Beute aus Raubgrabungen“, klagt Amr Musawi, Kulturattaché der irakischen Botschaft in Berlin. „Die Existenz dieser Objekte ist uns ja noch nicht bekannt, auch wenn sie dem irakischen Staat gehören.“

Das FBI schätzt, dass jährlich etwa sechs Milliarden Dollar mit dem illegalen Handel von Kulturgütern umgesetzt werden - Deutschland ist nach Auskunft von Ermittlern einer der attraktivsten Hehlermärkte. Die Kleinodien der mesopotamischen Hochkultur der Sumerer erzielen dabei Höchstpreise. „Das Problem des Antikenhandels ist, dass sich mit legalen Artefakten aus dem Alten Orient kaum Geld verdienen lässt“, sagt Müller-Karpe. Denn im Irak, in Syrien oder der Türkei existiere seit 1869, als das Gebiet noch zum Osmanischen Reich gehörte, ein Ausfuhrverbot. „Was gefunden wurde, ging in Staatsbesitz über oder wurde nach dem Prinzip der Fundteilung bei archäologischen Expeditionen an Museen im Ausland übergeben.“ Der überwiegende Teil der Ware, die heute zum Kauf angeboten werde, müsse deshalb auf illegalem Weg nach Deutschland gekommen sein.

Bislang existierten nicht mehr als acht sumerische Goldgefäße

Räuber haben nach dem Sturz des Saddam-Hussein-Regimes Kunstschätze aus der Stadt Ur gestohlen

Räuber haben nach dem Sturz des Saddam-Hussein-Regimes Kunstschätze aus der Stadt Ur gestohlen

Polizei-Ermittlern in Sachen Kunstdelikten fällt dabei immer wieder auf, dass die Herkunft angebotener Objekte mit „bedeutenden Privatsammlungen“ angegeben wird. Ebenso komme es vor, dass Händler wertvolle, aber falsch ausgezeichnete Ware aus dem Orient zu einem billigen Preis an Strohmänner verkauften, um so den Fund zu „waschen“. Dieser werde dann in ein Land verbracht, in dem der Handel mit Kulturgütern nicht verfolgt werde. Nach anschließender Begutachtung, die das Objekt etwa als echt mesopotamisch ausweise, könne das Artefakt ein Vielfaches des ursprünglichen Kaufpreises erzielen - der Händler und der angebliche Käufer teilten hernach den Gewinn. Eine andere Methode: „Es kommt vor, dass Kunsthändler behaupten, der Zulieferer des Artefaktes stamme aus dem Nahen Osten oder der Schweiz und sei vor kurzer Zeit gestorben“, sagte Müller-Karpe.

Im Fall des Goldgefäßes macht das Auktionshaus Hirsch Nachfolger keine Angaben zur Herkunft. Bei der Versteigerung wurde angegeben, dass das Objekt vermutlich aus dem Mittelmeerraum der römischen Kaiserzeit stamme. Müller-Karpe, der auf der ganzen Welt als Fachmann für mesopotamische Metallarbeiten anerkannt ist, hält das für ausgeschlossen. Die sogenannten Henkelattachen aus Rollblech seien charakteristisch für die Sumererzeit - bislang existierten auf der Welt nicht mehr als acht sumerische Goldgefäße.

„Möglicherweise aus Troja“

Auch ein Expertenteam des Oriental Institute Chicago, das eine Fotografie des Objektes in Augenschein nahm, kam zu dem Urteil, dass es aus dem Vorderen Orient des 3. Jahrtausends vor Christus stammen müsse. Die Geschäftsführerin des Auktionshauses Hirsch, selbst studierte Archäologin, bezweifelt dies.

Ginge es nicht um den Vorwurf der Hehlerei, könnten sich Auktionshaus und Käufer über diese Wendung der Geschichte vorbehaltlos freuen: Der Wert des Objektes, dem ein wissenschaftliches Gutachten nun ein Alter von rund 4500 Jahren attestiert, könnte sich dadurch von 1200 auf mehr als eine Million Euro steigern. Mesopotamische Objekte sind begehrt, eine acht Zentimeter große Lapislazuli-Statuette aus dieser Zeit brachte es vor wenigen Jahren bei Sotheby's in New York auf den sagenhaften Auktionspreis von 45 Millionen Dollar - den Wert eines Van-Gogh-Gemäldes.

Das Auktionshaus Hirsch Nachfolger klagte nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens auf Herausgabe des Goldgefäßes. Die Republik Irak will das verhindern. Am 12. Juni erstattete sie aufgrund der neuen Aktenlage Strafanzeige gegen die Geschäftsführerin des Auktionshauses wegen Hehlerei - ein brisanter Präzedenzfall für die deutsch-irakischen Beziehungen. Es bestehe, so sagte der von der irakischen Botschaft bevollmächtigte Rechtsanwalt dieser Zeitung, Anlass zu der Annahme, dass die Münchener Staatsanwaltschaft das erste Strafverfahren eingestellt hat, ohne Sachverständige einzubeziehen und „ordentlich zu ermitteln“. Die Zollbehörden und die Staatsanwaltschaft wollten dazu keine Auskünfte erteilen. Erstere berufen sich auf das Steuergeheimnis und geben an, der Fall sei „hoch aufgehängt“. Die Staatsanwaltschaft ließ wissen, dass es sich um ein abgeschlossenes Verfahren handele. Auf eine telefonische Anfrage an das Auktionshaus, woher das Goldgefäß tatsächlich stamme, teilte die Geschäftsführerin zunächst nur mit: „Möglicherweise aus Troja.“ Für weitere Nachfragen stand sie nicht zur Verfügung.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa, picture-alliance/ dpa

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