21. Januar 2008 Wenn es nach den Plänen der Innenminister der Unions-regierten Länder geht, dürfen junge Straftäter schon bald nicht mehr Moped oder Auto fahren - selbst wenn ein Fahrzeug bei den Taten keine Rolle gespielt hat. In ihrem jüngst verabschiedeten Eckpunktepapier gegen Jugendgewalt verlangen die Politiker generelle Fahrverbote für junge Kriminelle. Dies war bislang nur nach Verkehrsverstößen möglich. Bei Automobilclubs und Anwälten stößt das Vorhaben allerdings auf Widerstand. Im Vorfeld des Verkehrsgerichtstags 2008, der an diesem Mittwoch in Goslar beginnt, mahnten sie vor möglichen Ungerechtigkeiten.
Schon der Verkehrsgerichtstag 2001 hat das Fahrverbot als Allgemeinstrafe abgelehnt, sagt Rainer Hillgärtner vom Auto Club Europa (ACE). Und zwar zu Recht. Denn es sei äußerst fraglich, ob sich Kriminelle im frühen Jugendalter, die häufig noch keinen Führerschein besitzen, von Fahrverboten überhaupt beeindrucken lassen.
Systematische Ungleichbehandlung
Fahrverbote im Jugendstrafrecht hätten vielmehr eine systematische Ungleichbehandlung zur Folge, fürchtet Hillgärtner. Denn Führerscheininhaber seien schlechter gestellt als Straftäter ohne Fahrerlaubnis. Diese Ungleichbehandlung führe zur sozialen Ungerechtigkeit, wenn bei gleicher Straftat den Tätern unterschiedlich streng wirkende Sanktionen auferlegt werden.
Auch Maximilian Maurer vom ADAC warnt davor, die Dinge zu vermengen. Für Straftäter, die kein Auto haben, sei ein Fahrverbot überhaupt keine wirksame Drohung. Auch demjenigen, der zwar einen Führerschein, aber kein Auto besitze, mache ein Fahrverbot nichts aus. Wer jedoch auf sein Fahrzeug angewiesen sei, um beispielsweise zur Arbeit oder zur Ausbildung zu kommen, werde ungleich härter bestraft. Der ADAC sei deshalb strikt gegen den Plan von CDU und CSU.
Straf- und Verkehrsrecht unterschiedliche Dinge
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) fürchtet Rechtsprobleme. Straf- und Verkehrsrecht seien zwei unterschiedliche Dinge. Ein Fahrverbot für Straftäter könne derzeit nur verhängt werden, wenn ein Fahrzeug bei den Taten eine wesentliche Rolle gespielt habe, sagte der Jurist Herbert Engelmohr aus der AvD-Rechtsabteilung. Sein Verband sei tendentiell dagegen, das Gesetz im Sinne der Unions-Innenminister zu ändern. Dazu seien zu tiefe Eingriffe ins Strafgesetzbuch erforderlich. Zudem sei bisher nicht nachgewiesen, dass die Drohung mit einem Fahrverbot abschreckend auf junge Straftäter wirken könnte.
Der deutsche Anwaltverein (DAV) ist ebenfalls gegen eine Ausweitung der Möglichkeiten zur Verhängung eines Fahrverbots. Dies treibe Menschen, denen der Führerschein abgenommen wurde, nur weiter in die Kriminalität, wenn sie dennoch fahren, sagte DAV-Sprecher Swen Walentowski. Die Strafe wäre zudem ungerecht. Ein Fahrverbot treffe Menschen aus Städten mit gut ausgebautem Nahverkehr nämlich weit weniger als Bewohner ländlicher Gegenden, die auf ihr Auto angewiesen seien. Auch wären Angehörige der unteren Einkommensgruppen, die sich zum Beispiel keine teuren Taxifahrten leisten könnten, härter getroffen als Wohlhabende.
Text: FAZ.NET mit Material von dpa
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