Sterbehilfe

Scharfe Kritik an Roger Kusch

Das Motiv für die Selbsttötung der Frau sei die “panische Horrorvision“ der Einsamkeit in einem Pflegeheim gewesen, sagte Kusch

Das Motiv für die Selbsttötung der Frau sei die "panische Horrorvision" der Einsamkeit in einem Pflegeheim gewesen, sagte Kusch

01. Juli 2008 Die vom ehemaligen Hamburger Justizsenator Roger Kusch geleistete Sterbehilfe bei einer 79 Jahre alten Frau aus Würzburg empört Politiker und Ärzte. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sagte, der „richtige Weg“ seien Hilfsangebote für sterbende Menschen. Das sei zugleich ein wesentlicher Beitrag dazu, den Diskussionen um aktive Sterbehilfe den Nährboden zu entziehen.

Frau Schmidt sagte, sie finde es „unglaublich, dass ein ehemaliger Senator sich mit einem solchen Apparat öffentlich produziert.“ Sie lehne ein solches Vorgehen ab. Zwar könne sie es verstehen, dass Menschen, die schwer krank seien oder Angst hätten, ihre Würde zu verlieren, vielleicht über solche Auswege nachdenken würden. „Nur für uns ist das keine Alternative“, sagte sie. Die Rahmenbedingungen seien kontinuierlich verbessert worden, zum Beispiel bei der palliativmedizinischen Versorgung.

„Selbstgefälliger Zyniker“

Roger Kusch rechtfertigt seine Sterbehilfe

Roger Kusch rechtfertigt seine Sterbehilfe

Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, sagte: „Es ist abscheulich und zutiefst empörend, wie hier ein selbstgefälliger Zyniker die Einsamkeit einer alten Frau ausgenutzt hat, um seine Geltungssucht zu befriedigen.“ Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) sagte, der Tod dürfe „nicht zu einem profanen Dienstleistungsangebot werden.“ Die Angst der Menschen, leiden zu müssen, dürfe nicht von Dritten zur eigenen Gewinnmaximierung ausgenutzt werden. Der hessische Justizminister Jürgen Banzer (CDU) mahnte, die Würde des Menschen müsse auch und gerade in existenziellen Situationen, insbesondere am Lebensende, uneingeschränkt gewahrt werden.

Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben, Karlheinz Wichmann, sagte, seine Organisation lehne die Methode eines Injektionsautomaten ab. „Wir sind der Meinung, dass die aktive Sterbehilfe zu Recht in der Bundesrepublik Deutschland verboten bleibt.“ Allerdings sei seine Gesellschaft dafür, dass „in ganz gewissen Ausnahmefällen“ die Möglichkeit bestehe, eine Regelung zu schaffen. Als „Ultima Ratio“ müsse es jedem Bürger möglich sein, „auch durch eine gewisse Hilfe seinem Leben ein Ende zu setzen“, sagte Wichmann, der zugleich einen Ausbau der Palliativmedizin und eine gesetzliche Grundlage für die Patientenverfügung forderte.

Auch der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) kritisierte den ehemaligen Hamburger Justizsenator Roger Kusch wegen dessen Sterbehilfe für die Frau. „Ich lehne Sterbehilfe ab und befürworte, dass unheilbar kranke, sterbende Patienten beim schmerzfreien Sterben in Würde begleitet werden“, sagte Wulff der Oldenburger „Nordwest-Zeitung“. Organisierte Suizidvermittlung widerspreche allen ethischen Grundsätzen.

Bundesländer wollen organisierte Sterbehilfe verbieten

Unterdessen haben mehrere Bundesländer einen Gesetzesentwurf zum Verbot organisierter Sterbehilfe auf den Weg gebracht. Danach soll „gewerbliche und organisierte Suizidhilfe“ mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden, teilte das Justizministerium von Baden-Württemberg in Stuttgart mit. Das Landeskabinett hatte sich am Montagabend mit dem Entwurf befasst, der gemeinsam mit Bayern, Thüringen, dem Saarland und Hessen erarbeitet worden war. An diesem Freitag will sich der Bundesrat damit beschäftigen.

„Es geht nicht darum, die Sterbehilfe an den Pranger zu stellen“, sagte Justizminister Ulrich Goll (FDP). „Es geht allein darum, Geschäfte mit dem Tod, die unter dem Deckmantel der Humanität angestrebt werden, zu verhindern.“ Es sollen daher nicht alle automatisch von einem strafrechtlichen Verbot erfasst werden. Ärzte, Pfleger, Angehörige oder Pfarrer, die sich für den Wunsch eines alten oder kranken Menschen zu sterben einsetzen, müssten nicht befürchten, mit einem Fuß im Gefängnis zu stehen.
„Wer aber aus Profitsucht beim Sterben hilft, soll bestraft werden“, sagte Goll. Durch die Existenz von Suizidhilfe-Organisationen könnte auf kranke und alte Menschen ein Erwartungsdruck entstehen, den Suizid auch tatsächlich zu wählen, sagte der Minister.

Die Angst vor der Einsamkeit

Die öffentliche Diskussion um die Sterbehilfe war entbrannt, nachdem am vergangenen Wochenende bekannt wurde, dass Roger Kusch bei einer Frau aus Würzburg Sterbehilfe geleistet hatte. Kusch hatte am Montag seine aktive Sterbehilfe im Fall der 79 Jahre alten Frau in Würzburg gerechtfertigt. Bei dem Suizid sei jedoch nicht der von ihm entwickelte sogenannte Tötungsautomat zum Einsatz gekommen. Die Frau sei nicht todkrank gewesen. Das Motiv für die Selbsttötung der hilfebedürftigen Frau sei die „grauenvolle panische Horrorvision“ der Einsamkeit in einem Pflegeheim gewesen, sagte Kusch. Die Hamburger Staatsanwaltschaft leitete ein Vorermittlungsverfahren gegen ihn ein.

Text: FAZ.NET
Bildmaterial: dpa

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