Von Reinhard Müller
18. November 2004 Wir wollten das Leben von Jakob retten. So beginnt der Angeklagte Wolfgang Daschner seine Ausführungen vor dem Frankfurter Landgericht. Gefaßt und in aufrechter Sitzhaltung, wie er schon das Blitzlichtgewitter der Fotografen über sich ergehen ließ, trägt er seine Erwiderung auf die Anklageschrift vor. Eindringlich bemüht er sich, seine angebliche Zwangslage zu schildern: Entweder notfalls mit Androhung unmittelbaren Zwangs auf den Verdächtigen Magnus Gäfgen einzuwirken oder den qualvollen Tod des Kindes, der in wenigen Stunden zu erwarten war, billigend in Kauf zu nehmen.
Ausführlich äußert er sich zu den Folgen von Wassermangel für den menschlichen Körper und zu möglichen Gesundheitsschäden durch Unterkühlung. Er zitiert frühere Entführungsfälle wie den eines elf Jahre alten Mädchens, das in einer Holzkiste eingegraben wurde, und für das jede Hilfe zu spät kam. In dieser, wie Daschner sagt, schwierigsten Situation in seiner mehr als vierzigjährigen Polizeilaufbahn, habe er sich entschieden, nicht die Vollendung eines Mordes an einem entführten Kind unter staatlicher Aufsicht zuzulassen. Während die Staatsanwaltschaft vortrug, es hätten andere Kriminalpolizisten rechtliche Bedenken vorgetragen, sagt Daschner davon nichts. Im Gegenteil: er habe an seine vorgesetzte Behörde ordnungsgemäß über seine Pläne berichtet, notfalls gegen Gäfgen Zwang anzuwenden. Dies wurde zustimmend zur Kenntnis genommen. Rechtliche Bedenken seien nicht erhoben worden.
Verabreichung eines Wahrheitsserums
Auch der Kriminalhauptkommissar, den Daschner anwies, Gäfgen gegebenenfalls zu drohen, ging davon aus, daß die rechtliche Seite durch Herrn Daschner und andere leitende Beamte ausführlich geprüft worden sei. Er habe, trug er der Großen Strafkammer vor, seinen Auftrag so verstanden: Daschner habe ihm gesagt, er solle noch einmal eindringlich an das Gewissen Gäfgens appellieren und ihn auf die geplanten Maßnahmen vorbereiten. Gedacht war entweder an die Zufügung von Schmerzen oder an die Verabreichung eines Wahrheitsserums. Doch legt der Kommissar ebenso wie Daschner Wert darauf, daß von Folter nie die Rede gewesen sei. Er habe den Auftrag des Polizeivizepräsidenten nicht so verstanden, daß er die Maßnahmen androhen sollte.
Aber warum sagte Gäfgen plötzlich die Wahrheit, die er einem anderen Beamten, der ihn am Vortag lange vernommen hatte, verschwieg? Dieser Vernehmungsbeamte hatte, wie er vor Gericht sagte, eine Art Vertrauensverhältnis zu Gäfgen aufgebaut und für den nächsten Morgen mit dessen Aussage über den Verbleib des Entführungsopfers gerechnet. Entsprechend ärgerlich sei er gewesen, als am Morgen - er hatte sich verspätet - auf einmal jener nun mitangeklagte Kriminalhauptkommissar den Verdächtigen befragte.
Ist er verletzt? Ist er geknebelt?
Und was war dessen Erfolgsrezept? Nicht die Androhung von Zwang, wie er behauptete, sondern daß er ihm das Schreckliche seiner Tat detailliert vor Augen geführt habe. Während der Befragung seien ihm, dem Vater von vier Töchtern, verschiedene Bilder durch den Kopf gegangen, etwa in welcher Lage sich Jakob gerade befände. Deshalb habe er Gäfgen immer wieder gefragt: Ist er verletzt? Ist er geknebelt? Hat er zu essen und zu trinken? Denk an seine angsterfüllten, panischen Augen, denk' an sein Flehen um Hilfe. Allerdings teilte der erfahrene Polizist Gäfgen auch mit, von der Behördenleitung ist angedacht und wird vorbereitet, ihn unter Zufügung von Schmerzen oder durch Beibringung eines Wahrheitsserums dazu zu bringen, Einzelheiten zu nennen, um das Kind zu retten, falls er weiter schweige oder falsche Angaben mache.
Ob das Nötigung durch einen Amtsträger ist, wie es die Staatsanwaltschaft sieht, also eine Drohung mit einem empfindlichen Übel, um die Bekanntgabe des Aufenthaltsortes des Kindes dzu erzwingen, das hängt nun von der Aussage weiterer Zeugen ab. Im Vernehmungszimmer war zu der Zeit nur Gäfgen. Er soll am kommenden Donnerstag als Zeuge erscheinen. Danach gilt für das Gericht das, was den Kriminalhauptkommissar umtrieb: In den folgenden Tagen machte ich mir Gedanken über die Rechtmäßigkeit der angedachten Maßnahmen.
Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19.11.2004, Nr. 271 / Seite 3
Bildmaterial: REUTERS
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