
In den vergangenen Jahren hatten italienische Gerichte mehrere deutsche Soldaten aus dem 2. Weltkrieg wegen Kriegsverbrechen angeklagt. Jetzt zieht ein deutsches Gericht einen 90jährigen Mann wegen angeblicher Kriegsverbrechen vor Gericht, der vor zwei Jahren in Italien zu lebenslanger Haft verurteilt worden war. Die italienische Justiz wäre glaubwürdiger, wenn sie zuvor die Kriegsverbrechen der eigenen Soldaten aufgearbeitet hätte. Mindestens 350 000 Menschen waren auf dem Balkan der Gewaltherrschaft Benito Mussolinis zum Opfer gefallen. Dazu gab es einen erhellenden Spiegel-Artikel vom Spiegel 15.9.2001: „RAUBEN, MORDEN, VERGEWALTIGEN" Wenige Jahre zuvor hatte Italien einen äußerst brutalen Angriffskrieg gegen Äthiopien begonnen, bei dem es zu vielen Massakern an äthiopischen Soldaten und Zivilisten kam. Es gab gezielte Angriffe auf Lazarette des Roten Kreuzes. Gegen Soldaten und auch Zivilisten wurde Senfgas eingesetzt: Marschall Badoglio ließ beste landwirtschaftliche Gebiete mit Senfgas besprühen. Die Zahl der Toten ist nie ermittelt worden, Prozesse gegen die italienischen Kriegsverbrecher gab es nicht – und natürlich wurde bis heute keinerlei Entschädigung gezahlt. Quelle: Lexikon der Völkermorde, rororo.

Immerhin 64 Jahre brauchten deutsche Staatsanwälte um sich der Geschichte mal anzunehmen. Die Italiener lagen da immerhin mit 2 Jahren eher - vorn. Die Beweislage ist so undurchsichtig wie die Befehlslage schwer zu rekonstruieren ist, die meisten Zeugen sind tot oder -wie im Falle des einzigen Überlebenden des Massakers von Falzano de Cortona- fast 80 Jahre alt. Hier wollen sich festgefahrene Sühnepolitiker eine Merite verdienen die lang entwertet ist. Hätte sich die deutsche Gesellschaft mit ihren Nazi-Mördern ernsthaft befasst, als die noch unter uns lebten, dann hätte sich das in den Augen der Welt wesentlich besser gemacht als der massive Täterschutz nach dem Krieg, der den nachwachsenden Generationen bis heute die internationale Absolution verweigert. Wenn jetzt ein 90-jähriger im Namen des Prinzips- "Mord verjährt nicht." verurteilt wird, dann mag das zu spät aber moralisch richtig und politisch korrekt sein, bleibt jedoch am Ende nichts anderes als Geschichtskosmetik. Viel wichtiger wäre es gewesen dem Angeklagten und seinem „Kameradenkreis“ ein Einsehen zu ermöglichen. Das könnte schwierig werden aber anderenfalls.... bleiben nur noch lebenslange (!) Haftstrafen für 90-jährige.

""Einen solchen Befehl hat er nicht gegeben." Wenn nicht er, wer dann?" Wer so formuliert, zeigt, daß er Probleme hat, die Rollenverteilung im rechtsstaatlichen Strafverfahren zu akzeptieren. Es ist nicht Aufgabe des Angeklagten, sich entweder selbst einer Tat zu bezichtigen oder aber eine andere Person als Täter zu präsentieren. Sollte sich die Tat nach 64 Jahren keinem Verantwortlichen mehr zuordnen lassen, dann ist das im Rechtsstaat hinzunehmen. Der Artikel scheint subkutan gar den Eindruck wecken zu wollen, für die Täterschaft spreche schon, daß der Angeklagte nach wie vor an Kameradschaftstreffen teilnehme und die ehemalige Gebirgsjägertruppe sich ihrer Vergangenheit nicht stelle. Von solcherlei Annahme ist es nicht mehr übermäßig weit bis zu folgendem Schluß: "Erstens: Er könnte es gewesen sein. Zweitens: Einer muß es gewesen sein: Drittens: Er ist einer der letzten Überlebenden und damit noch in dieser Welt Greifbaren. Viertens: Es ist die letzte Chance der strafrechtlichen Ahndung des Verbrechens. Also: Er muß es gewesen sein."