Sicherheit

Mehr Videoüberwachung auf Bahnhöfen

Von Reinhard Müller und Matthias Müller

'Big brother' an Bahnhöfen?

'Big brother' an Bahnhöfen?

22. August 2006 Über die geplante Ausweitung der Videoüberwachung gibt es im Grundsatz kaum Streit. Sogar der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar, von Amts wegen zur Skepsis bei der Aufzeichnung persönlicher Daten verpflichtet, äußerte am Montag: „Sollte sich die Notwendigkeit ergeben, Videokameras an weiteren Bahnhöfen zu installieren, steht der Datenschutz dem nicht entgegen.“ Effizienten und zielgerichteten Maßnahmen stehe der Datenschutz generell nicht im Wege. Allerdings müsse die Videoüberwachung auf gefährdete Bereiche beschränkt bleiben, „wobei die jeweilige Gefährdungslage zu berücksichtigen ist“. Eine „lückenlose, flächendeckende Videoüberwachung“ dürfe es jedoch auch in Zukunft nicht geben.

Die hat jedoch bisher niemand verlangt. Anlaß der aktuellen Forderungen ist der schnelle Fahndungserfolg nach dem mutmaßlichen Terroristen, der die beiden Kofferbomben gelegt haben soll. Von ihm gab es Videoaufzeichnungen. Solche führten auch nach den verheerenden Anschlägen auf die Londoner U-Bahn im vergangenen Jahr zu einer zügigen Identifizierung der mutmaßlichen Attentäter.

Trotz Überwachung: Kriminalitätsrate sinkt kaum

Doch können mit einer solchen Überwachung des öffentlichen Raumes, wie sie in Großbritannien in weitaus größerem Umfang praktiziert wird, auch Terroranschläge verhindert werden? Oder hilft die Videoüberwachung vor allem dabei, schon begangene Verbrechen aufzuklären? Beides kann zusammenkommen; wenn etwa im Fall der Kofferbomben ein Verbrechen aufgeklärt und womöglich ein künftiges verhindert werden kann.

Die Überwachung ist in den Polizeigesetzen der Länder geregelt, sie soll also Straftaten verhindern. In der Regel wird sie an Brennpunkten der Kriminalität eingesetzt. So darf etwa die hessische Polizei „zur Sicherung öffentlicher Straßen und Plätze, auf denen wiederholt Straftaten begangen worden sind, sofern tatsächlich Anhaltspunkte für weitere Straftaten bestehen“ per Video „offen beobachten und aufzeichnen“. Eine Studie im Auftrag des britischen Innenministeriums kam 2002 allerdings zu dem Schluß, daß der Einsatz von Kameras zur Überwachung des öffentlichen Nahverkehrs kaum Auswirkungen auf die Kriminalitätsrate hatte. Zugleich ist der Widerstand in der Bevölkerung gegen eine Videoüberwachung im öffentlichen Raum nach einer europäischen Studie in den vergangenen Jahren stark gesunken.

Zweifellos handelt es sich bei der Videoüberwachung um einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, welches das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil von 1983 entwickelt hatte. Wer unsicher sei, ob bestimmte Verhaltensweisen aufgezeichnet und gespeichert würden, werde nicht versuchen, durch solch ein Verhalten aufzufallen, äußerten die Karlsruher Richter damals. Doch ist das weite informationelle Selbstbestimmungsrecht durch eine gesetzliche Regelung auch leicht einzuschränken. Es muß gewährleistet sein, daß die Daten nur für den gesetzlich vorgesehenen Zweck auf verhältnismäßige Weise verwendet werden und nicht in die falschen Hände gelangen.

Videokameras allein reichen nicht aus

Die Deutsche Bahn hat sich schon entschieden: „Die Videoüberwachung wird ausgedehnt. Das betrifft sowohl die Zeit der Aufbewahrung der Videos als auch die Zahl der Videogeräte auf den Bahnhöfen“, sagte der im Vorstand der Bahn für Wirtschaft und Politik zuständige Otto Wiesheu am Montag in Berlin. Die Bahn warnte jedoch davor, sich allein auf den Ausbau der Videoüberwachung zu beschränken. Deshalb soll zudem die sogenannte Sicherheitspartnerschaft von Bahn und Bundespolizei gestärkt sowie die Zahl der Beschäftigten von „DB Sicherheit“ auf den Bahnhöfen erhöht werden, wie ein Sprecher des Konzerns mitteilte.

Derzeit gibt es nach Auskunft der Bahn rund 3.000 Videokameras auf deutschen Bahnhöfen. Nun sollen Gespräche mit der Bundespolizei klären, wie viele neue Kameras auf den Bahnhöfen installiert werden sollen. Denn die Behörden werten die Aufzeichnungen der Videokameras aus, deshalb hätten sie beim Kauf zusätzlicher Geräte ein Mitspracherecht. Die Bahngewerkschaft Transnet kritisierte, die verstärkte Videoüberwachung auf Bahnhöfen erleichtere es zwar, die Täter zu finden, doch das wirke nicht präventiv. „Wir brauchen Menschen, die die Sicherheit dokumentieren. Daher fordern wir mehr Personal auf den Bahnhöfen und in den Zügen“, sagte ein Sprecher. Allerdings sollten die Zugbegleiter „nicht martialisch“ bewaffnet sein.

In Berlin sollen nach den Worten des Innensenators Körting (SPD) künftig auch die Videoaufnahmen der Berliner U-Bahn gespeichert werden. Bislang gebe es keine Aufzeichnung, sagte Körting im Deutschlandfunk. „Sie werden einen Selbstmordanschlag nicht verhindern können durch Videoüberwachung.“

Text: F.A.Z., 22.08.2006
Bildmaterial: dpa

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