Eine Verfügung “für die letzten Tage oder Stunden“

Patientenverfügung

Ein Dokument des Nichtwissens

Die Patientenverfügung ist nur vermeintlich ein Beweis von Weitsicht. In Wahrheit ist sie ein Ausdruck der Ängstlichkeit und eine Misstrauensbekundung gegenüber der Umwelt. Der Staat darf in das Sterben Hilfloser nicht einseitig eingreifen.

Lesermeinungen zum Beitrag

08. Februar 2007 17:49

Paternalismus und Widersprüche

Luisa Fromm (lfromm)

Hefty stellt diejenigen, die sich für eine Patientenvefügung entscheiden, als Unwissende dar, die zukünftig mit Hilfe des Staates sogar Ärzte in ihrer Berufsfreiheit (!) einschränken könnten. Damit "outet" er sich als Verteidiger ärztlicher Allmacht und der traditionellen paternalistischen Auffassung des Verhältnisses von Arzt und Patient, indem ein selbstbewusster und selbstverantwortlicher Patient gar nicht oder nur als Phrase vorkommt. Die gesellschaftliche und politische Entwicklung ist aber glücklicherweise eine andere und geht immer weiter in Richtung Selbstbestimmung und Selbstverantwortung, wie man nicht zuletzt an der Debatte um die Reformierung des Betreuungsrechts im letzten Jahr sehen konnte.

Seine Warnung vor dem "Verfall der Sitten" und der Gefahr, dass durch eine juristische Regelung der PV das "sozialverträgliche Frühableben" zur gesellschaftlichen Normalität werden könnte, führt er ad absurdum, wenn er nur wenige Absätze später vor den "sozialen Folgen" (d.h. finanziellen Konsequenzen) der Möglichkeit, lebensverlängernde Massnahmen nicht nur zu unterbinden, sondern sie auch zu verlangen, warnt, und beweist, dass ER und nicht die Befürworter eines PV-Gesetzes (auch) von utilitaristischen Motiven getrieben wird.

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07. Februar 2007 17:19

Furcht vor der Freiheit?

Luisa Fromm (lfromm)

Den Befürwortern einer gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung unterstellt Hefty in offensichtlich denunziatorischer Absicht "Ängstlichkeit" und bezeichnet den ausdrücklichen Wunsch, jederzeit über sich und seinen Körper bestimmen zu wollen und dabei auch vom Gesetz geschützt zu werden, als "eine Misstrauensbekundung gegenüber der Umwelt". Dabei zeugt es m.E. im Gegenteil dazu von Mut, zugunsten der eigenen Freiheit und dem Schutz vor Zwangsbehandlung und der damit verbundenen menschenunwürdigen Quälerei auch das Risiko einer Falscheinschätzung der eigenen Wünsche in einer zukünftigen Situation auf sich zu nehmen. Einer solchen Entscheidung sollte Respekt gezollt und sie sollte unterstützt, nicht aber lächerlich gemacht werden.

Niemand ist gezwungen, eine Patientenverfügung auszustellen. Aber viele Menschen, die sich gegen Zwangsbehandlungen zuverlässig absichern wollen, haben heute keine rechtliche Möglichkeit dazu. An diesem Zustand muss sich dringend etwas ändern und ich hoffe deshalb sehr, dass "Lebensschutz" nicht zu einer "Lebenspflicht" pervertiert wird (so wie man es den Vorschlägen von Röspel und Bosbach unterstellen muss) - und dass Menschen, die wählen wollen, in Zukunft auch eine Wahl haben.

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29. Januar 2007 21:43

Hilfe im Alltag

Claudine Borries (Claudine2)

Mit diesem Leitartikel wird die ganze Misere beim Namen genannt: es geht drum, daß Ärzte lernen müssen, daß sie nicht nur heilen, sondern auch das Sterben begreifen müssen und den rechten Zeitpunkt dafür erkennen zum jeweils wissenschaftlichen Stand des gerade herrschenden Zeitpunktes.

Unabhängig davon allerdings brauchen Patienten Helfer, die Dinge regeln und Übergangsmöglichkeiten vom Krankenhaus in den Lebensalltag schaffen.
Insofern müssen, wenn es keine Angehörigen gibt, Ehrenämter geschaffen werden, die wichtige Funktionen im Übergang von der Unabhängigkeit zum Alter und zum Sterben übernehmen können.

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29. Januar 2007 17:15

Patientenverfügung........enorm wichtig.

heike haubrichs (roselheike)

Dem Beitrag von Fr.M. Mommertz kann ich nur zustimmen.

Ob und wie eine so genannte Patientenverfügung verfasst wird, ist eine sehr persönliche und daher individuelle Angelegenheit. Damit diese am ehesten wirken kann, ist die Benennung einer Vertrauensperson, die dann meinen erklärten Willen rechtens "für den Fall daß"....wahrnehmen kann/soll unverzichtbar. (Warum sollen Unbeteiligte oder anonyme Personen in einer der wichtigsten Fragen für mich entscheiden?)
Der Staat als Gesetzgber sollte lediglich die Gültigkeit dieses persönlichen Willens (quasi einem Testament ähnlich) gegüber Dritten erleichtern und notfalls durchzusetzen helfen. Mehr ist vom Staat nicht zu fordern, weil es ihn nämlich überfordern würde.
MfG
Nik. Haubrichs

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29. Januar 2007 13:36

Dokument des Zynismus?

Monika Mommertz (akinomm)

"Der Versuch, die Rechtsgültigkeit von Patientenverfügungen gesetzlich festzulegen, kommt dem Versuch nahe, Lebensende und Sterben staatlich zu regeln." Tatsächlich ist die Möglichkeit, eine rechtsgültige Patientenverfügung abzugeben, die einzige Form, Verantwortung für das eigene Lebensende nicht automatisch an Staat, Ärzte etc. einfach abzugeben. "Der Staat" regelt hier gerade nicht mein Lebensende. Dass jede Entscheidung über Maßnahmen der Lebensverlängerung am Entscheidungsunfähigen eine schwierige ist, darf nicht dazu führen, dass im Zweifelsfall -und nur um den geht es ja! - ohne Kenntnis der Einstellungen und des Willens der Betroffenen eine Standardentscheidung gefällt wird - von wem immer. Eine Patientenverfügung informiert über den Willen des Patienten - ihre Gültigkeit muss geregelt werden, sonst ist sie - im Zweifelsfalls- nichts wert. Der hier gefahrene Angriff auf diejenigen, die sich dafür entscheiden (Menschen ohne Kinder z.B.!) als "unwissend" "ängstlich" und "misstrauisch" empfinde ich als znyisch. Das Gesundheitssystem verbessern kann man, solange man bei Sinnen ist - aber von den Allerschwächsten zu verlangen, dessen real existierende Fehler ohne minimale Engriffsmöglichkeit auszubaden, kann nicht angehen.

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