Folter-Prozeß

„Ich wollte meine Ruhe haben“

Von Reinhard Müller, Frankfurt

25. November 2004 Wolfgang Daschner hält auch im Gerichtssaal an dem Grundsatz fest, persönlichen Kontakt mit dem Geiselnehmer zu meiden. Er würdigt Magnus Gäfgen kaum eines Blickes, sondern guckt meist starr zur Richterbank.

Nur der Kriminalhauptkommissar, der Gäfgen damals in Daschners Auftrag im Vernehmungszimmer gegenübersaß, blickt den aus dem Gefängnis herbeigeführten Zeugen von der Anklagebank aus an. Der verurteilte Mörder soll in diesem Prozeß als mutmaßliches Nötigungsopfer aussagen.

„Letzte Chance“

Gäfgen erscheint in Freizeitkleidung: Sweatshirt, Jeans, modische Turnschuhe; die Handschellen werden erst abgenommen, als er Platz nimmt. Er blickt nicht ins Publikum, sondern nach unten, wirkt aber nicht von der Haft gezeichnet. Der neunundzwanzig Jahre alte Mann gibt als Beruf „Student“ an, obwohl er - schon in Untersuchungshaft - das Erste juristische Staatsexamen recht erfolgreich abgeschlossen hat.

Ausführlich und weitgehend emotionslos schildert Gäfgen seine Vernehmung, welche die Polizei offenbar zunehmend ratlos machte. Der Entführer wußte, daß sein Opfer tot war und schwieg dennoch. „Ich wollte meine Ruhe haben und Zeit gewinnen“. Mit seinem Vernehmungsbeamten war vereinbart worden, daß es am nächsten - späten - Morgen weitergehen sollte.

Deshalb sei er überrascht gewesen, als er am frühen Morgen - es war der 1. Oktober 2002 - aus seiner Zelle geholt wurde. Der mitangeklagte Kriminalhauptkommissar habe sich frontal ihm gegenüber gesetzt und sei ganz nah an ihn herangerückt. Er habe eindringlich auf ihn eingeredet, von einer „letzten Chance“ gesprochen, den Aufenthaltsort Jakob von Metzlers zu offenbaren. Der Junge sei tot; er, Gäfgen, solle nun sagen, wo er sei. Das sei Ernst.

„Schmerzen, die keine Spuren hinterlassen“

Er wisse gar nicht, was die Polizei alles machen könne. Man könne ihm Schmerzen zufügen, die er noch nie gespürt habe. Der Beamte habe von einem Spezialisten gesprochen, der mit dem Hubschrauber eingeflogen werde. Dabei habe er kreisende, die Rotoren nachahmende Bewegungen mit der Hand gemacht. Dieser Spezialist sehe aus wie ein Familienvater, könne ihm aber Schmerzen zufügen, „die keine Spuren hinterlassen.“ „

Hörst Du den Hubschrauber schon?“, habe der Polzist gefragt. Er habe damit gedroht, ihn mit „zwei großen, fetten Negern“ in eine Zelle zu sperren, die sich an ihm vergehen würden - was ihm noch drastischer geschildert worden sei und er nun vor Gericht auch so wiedergibt. Der Kriminalhauptkommissar habe ihn gerüttelt und mit der flachen Hand geschlagen. „Da hatte ich Angst“, sagt Gäfgen, Angst, „da nicht mehr lebend herauszukommen.“ Der Beamte habe zudem geäußert, er habe alle Befugnisse: „Wir können alles mit Dir machen“. Er, Gäfgen, könne sich nicht vorstellen, was alles für Unfälle passieren könnten. Gäfgen gab schließlich den Ort preis, an dem die Leiche lag.

Zweifel an Gäfgens Glaubwürdigkeit

Warum hat er das alles nicht seinem Anwalt erzählt? Gäfgen sagt, das habe er in allgemeiner Form getan, doch habe der ihm nicht geglaubt. Das habe er für normal gehalten. Er habe lange zu den Details geschwiegen, weil er nicht damit gerechnet habe, daß ihm jemand so etwas glaube. Die Verteidigung versuchte Gäfgens Glaubwürdigkeit zu erschüttern, indem sie ihm eine lange Liste seiner Äußerungen vorhielt, die sich im nachhinein als falsch herausstellten.

So fing der Anwalt des Kriminalbeamten seine Fragen an Gäfgen stets mit der Wendung an: „Trifft es zu, daß sie bewußt wahrheitswidrig...?“ Der Zeuge bejahte das in vielen Fällen, bestritt allerdings in manchen, daß seine Äußerungen nicht wahr gewesen seien. „Haben Sie in der Haftanstalt Literatur über Folter gelesen“?, fragte einer der beiden Verteidiger Daschners. Hier überlegt Gäfgen recht lange. Dann sagte er, er wolle das nicht ausschließen. Jedenfalls habe er Kommentare zum Strafgesetzbuch und zur Strafprozeßordnung gelesen.

Gäfgen beantwortete nicht jede Frage. Er verweigerte etwa - auf ein Signal seines neben ihm sitzenden Verteidigers - die Auskunft, als die Verteidigung wissen wollte, ob Gäfgen nicht durch die von ihm geschilderten Bedrohung, der er ausgesetzt gewesen sei, von seiner eigenen Tat habe ablenken wollen.

Daß Gäfgen notfalls durch die Androhung oder Anwendung von Zwang zum Reden gebracht werden sollte, haben am Donnerstag zwei weitere Kriminalbeamte vor dem Frankfurter Landgericht bestätigt.



Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 26.November 2004
Bildmaterial: AP, dpa/dpaweb

 
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