Folter-Prozeß

„Ich wollte meine Ruhe haben“

Von Reinhard Müller, Frankfurt

25. November 2004 Wolfgang Daschner hält auch im Gerichtssaal an dem Grundsatz fest, persönlichen Kontakt mit dem Geiselnehmer zu meiden. Er würdigt Magnus Gäfgen kaum eines Blickes, sondern guckt meist starr zur Richterbank.

Nur der Kriminalhauptkommissar, der Gäfgen damals in Daschners Auftrag im Vernehmungszimmer gegenübersaß, blickt den aus dem Gefängnis herbeigeführten Zeugen von der Anklagebank aus an. Der verurteilte Mörder soll in diesem Prozeß als mutmaßliches Nötigungsopfer aussagen.

„Letzte Chance“

Gäfgen erscheint in Freizeitkleidung: Sweatshirt, Jeans, modische Turnschuhe; die Handschellen werden erst abgenommen, als er Platz nimmt. Er blickt nicht ins Publikum, sondern nach unten, wirkt aber nicht von der Haft gezeichnet. Der neunundzwanzig Jahre alte Mann gibt als Beruf „Student“ an, obwohl er - schon in Untersuchungshaft - das Erste juristische Staatsexamen recht erfolgreich abgeschlossen hat.

Ausführlich und weitgehend emotionslos schildert Gäfgen seine Vernehmung, welche die Polizei offenbar zunehmend ratlos machte. Der Entführer wußte, daß sein Opfer tot war und schwieg dennoch. „Ich wollte meine Ruhe haben und Zeit gewinnen“. Mit seinem Vernehmungsbeamten war vereinbart worden, daß es am nächsten - späten - Morgen weitergehen sollte.

Deshalb sei er überrascht gewesen, als er am frühen Morgen - es war der 1. Oktober 2002 - aus seiner Zelle geholt wurde. Der mitangeklagte Kriminalhauptkommissar habe sich frontal ihm gegenüber gesetzt und sei ganz nah an ihn herangerückt. Er habe eindringlich auf ihn eingeredet, von einer „letzten Chance“ gesprochen, den Aufenthaltsort Jakob von Metzlers zu offenbaren. Der Junge sei tot; er, Gäfgen, solle nun sagen, wo er sei. Das sei Ernst.

„Schmerzen, die keine Spuren hinterlassen“

Er wisse gar nicht, was die Polizei alles machen könne. Man könne ihm Schmerzen zufügen, die er noch nie gespürt habe. Der Beamte habe von einem Spezialisten gesprochen, der mit dem Hubschrauber eingeflogen werde. Dabei habe er kreisende, die Rotoren nachahmende Bewegungen mit der Hand gemacht. Dieser Spezialist sehe aus wie ein Familienvater, könne ihm aber Schmerzen zufügen, „die keine Spuren hinterlassen.“ „

Hörst Du den Hubschrauber schon?“, habe der Polzist gefragt. Er habe damit gedroht, ihn mit „zwei großen, fetten Negern“ in eine Zelle zu sperren, die sich an ihm vergehen würden - was ihm noch drastischer geschildert worden sei und er nun vor Gericht auch so wiedergibt. Der Kriminalhauptkommissar habe ihn gerüttelt und mit der flachen Hand geschlagen. „Da hatte ich Angst“, sagt Gäfgen, Angst, „da nicht mehr lebend herauszukommen.“ Der Beamte habe zudem geäußert, er habe alle Befugnisse: „Wir können alles mit Dir machen“. Er, Gäfgen, könne sich nicht vorstellen, was alles für Unfälle passieren könnten. Gäfgen gab schließlich den Ort preis, an dem die Leiche lag.

Zweifel an Gäfgens Glaubwürdigkeit

Warum hat er das alles nicht seinem Anwalt erzählt? Gäfgen sagt, das habe er in allgemeiner Form getan, doch habe der ihm nicht geglaubt. Das habe er für normal gehalten. Er habe lange zu den Details geschwiegen, weil er nicht damit gerechnet habe, daß ihm jemand so etwas glaube. Die Verteidigung versuchte Gäfgens Glaubwürdigkeit zu erschüttern, indem sie ihm eine lange Liste seiner Äußerungen vorhielt, die sich im nachhinein als falsch herausstellten.

So fing der Anwalt des Kriminalbeamten seine Fragen an Gäfgen stets mit der Wendung an: „Trifft es zu, daß sie bewußt wahrheitswidrig...?“ Der Zeuge bejahte das in vielen Fällen, bestritt allerdings in manchen, daß seine Äußerungen nicht wahr gewesen seien. „Haben Sie in der Haftanstalt Literatur über Folter gelesen“?, fragte einer der beiden Verteidiger Daschners. Hier überlegt Gäfgen recht lange. Dann sagte er, er wolle das nicht ausschließen. Jedenfalls habe er Kommentare zum Strafgesetzbuch und zur Strafprozeßordnung gelesen.

Gäfgen beantwortete nicht jede Frage. Er verweigerte etwa - auf ein Signal seines neben ihm sitzenden Verteidigers - die Auskunft, als die Verteidigung wissen wollte, ob Gäfgen nicht durch die von ihm geschilderten Bedrohung, der er ausgesetzt gewesen sei, von seiner eigenen Tat habe ablenken wollen.

Daß Gäfgen notfalls durch die Androhung oder Anwendung von Zwang zum Reden gebracht werden sollte, haben am Donnerstag zwei weitere Kriminalbeamte vor dem Frankfurter Landgericht bestätigt.



Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 26.November 2004
Bildmaterial: AP, dpa/dpaweb

 

Folter-Prozeß

Ein Mörder im Zeugenstand

Gäfgen und Daschner begegnen sich vor Gericht

Spezial Vor dem Frankfurter Landgericht geht es nicht um gute oder böse Absichten und nicht um einen Showdown zwischen Polizeibeamten und einem Verbrecher. Im “Fall Daschner“ wird um Recht gestritten.

Frankfurter Folter-Prozeß

„Von Folter kann keine Rede sein“

Wolfgang Daschner: Keine Folter angedroht

Spezial Am ersten Tag des Prozesses gegen den früheren Vize-Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner und einen Kriminalbeamten haben die beiden eindringlich geschildert, wie sie das Kind retten wollten, das sie zu dieser Zeit noch am Leben glaubten.

Justiz

Daschner setzte Drohung gegen erheblichen Widerstand durch

Vor Gericht: Wolfgang Daschner

In der Verhandlung gegen den früheren Frankfurter Vize-Polizeipräsident Daschner wird deutlich, daß er die Gewaltandrohung gegen den Entführer des kleinen Jakob Metzler praktisch im Alleingang angeordnet hatte.

Folterprozeß

„Denk' an sein Flehen um Hilfe“

Angeklagter Daschner und Anwalt Hild

„Wir wollten das Leben von Jakob retten“ - So beginnt der Angeklagte Wolfgang Daschner seine Ausführungen vor dem Frankfurter Landgericht. Gefaßt und in aufrechter Sitzhaltung, wie er schon das Blitzlichtgewitter über sich ergehen ließ.

Fall Daschner

Details zum Prozeß gegen Daschner

Ein Täter wird zum Zeugen, die Verhörenden zu Angeklagten: die Handelnden im Prozeß gegen Wolfgang Daschner.

Frankfurter Folter-Prozeß

„Abu Ghraib in Hessen“

Der ehemalige Frankfurter Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner hat ausgesagt, daß er aus dem hessischen Innenministerium die Anweisung bekam, dem Mörder Jakob von Metzlers Folter anzudrohen. Die Grünen fordern vorsorglich den Rücktritt des Ministers.

Fall Daschner

Folterandrohung: Anklage gegen Daschner zugelassen

Anklage erhoben: Frankfurts ehemaliger Polizei-Vize Daschner

Der frühere Frankfurter Vize-Polizeichef Daschner und ein Hauptkommissar müssen sich wegen der Folterandrohung gegen den Entführer und Mörder von Jakob von Metzler vor Gericht verantworten.

Mordfall Metzler

Gäfgen klagt über Haftbedingungen

“Man kommt Gott sehr nahe“: Magnus Gäfgen

Außerdem wirft Jakob von Metzlers Mörder der hessischen Justiz nach seiner Verurteilung Verschleppung im Fall Daschner vor. Der Vize-Polizeipräsident hatte dem damaligen Verdächtigen Folter angedroht.

Fall Metzler

Urteil im Fall Metzler - Verteidiger will vors Bundesverfassungsgericht

Der Angeklagte und sein Anwalt

Am Montag wird das Urteil über Magnus Gäfgen gesprochen, der im September 2002 den elfjährigen Jakob von Metzler entführte und tötete. Sein Verteidiger drohte mit Verfassungsbeschwerde.

Metzler-Prozeß

Angeklagter war sich der Risiken bewußt

Im Prozeß um den Mord an Jakob von Metzler gestand der Angeklagte am Dienstag, sein Plan zur Entführung des Jungen habe Risiken geborgen. Er habe außerdem nach seiner Festnahme der Polizei „Lügengeschichten“ präsentiert.

Gäfgen-Prozeß

Neue Vorwürfe gegen die Polizei

In einem Brief an das Gericht, vor dem sich Magnus Gäfgen als mutmaßlicher Mörder und Entführer Jakob von Metzlers verantworten muß, hat der Vater der Freundin des Angeklagten von Gewaltakten und Drohungen gegen seine Tochter berichtet.

Verbrechen

Angeklagter gesteht Tötung Jakob von Metzlers

Magnus G. vor dem Geständnis

Im Mordprozess Jakob von Metzler hat der Angeklagte Magnus Gäfgen gestanden, den Jungen getötet zu haben. Mit dem neuerlichen Geständnis bleibt dem Gericht ein Indizienprozess und der Familie Metzler ein Auftritt im Zeugenstand erspart.

Polizei

Mehrheit der Bundesbürger für Gewaltandrohung in Verhören

Spezial In der Diskussion um die Gewaltandrohung der Polizei im Fall Jakob hat jetzt eine Umfrage ergeben, dass die große Mehrheit der Deutschen Verständnis für das Vorgehen der Poliezi zeigt.

Die Frankfurter Folter-Affäre

Die Tragödie der Folter

Haben Frankfurter Polizisten dem mutmaßlichen Mörder des entführten Jakob von Metzler die Folter angedroht? Folter verstößt eindeutig gegen unsere Auffasung davon, welche Mittel der Rechtsstaat bei der Strafverfolgung anwenden darf. Das ist der Stoff einer Tragödie.

Polizei

Koch äußert Verständnis für Gewaltandrohung

Roland Koch hat Verständnis

Hessens Ministerpräsident Koch hat Verständnis für die Gewaltandrohung des Frankfurter Polizei-Vizepräsidenten im Mordfall Jakob geäußert. Dieser forderte eine gesetzliche Erlaubnis von Gewalt im Verhör.