Vertrauensfrage und Verfassung

„Ein schmieriger Umweg"

Isensee: “Grundgesetzänderung wäre wenigstens sauber und redlich“

Isensee: "Grundgesetzänderung wäre wenigstens sauber und redlich"

24. Mai 2005 Gerhard Schröder hat die politische Öffentlichkeit in Erstaunen versetzt, als er am Sonntag ankündigte, auf eine vorzeitige Bundestagswahl hinzuwirken. Damit hatte niemand gerechnet, denn das Grundgesetz sieht nicht vor, daß der Bundeskanzler die Wahlperiode verkürzt. Josef Isensee, Ordinarius für Öffentliches Recht in Bonn, ist einer der führenden Staats- und Verwaltungsrechtler Deutschlands. Er gibt mit Paul Kirchhof das auf sieben Bände angelegte bedeutende "Handbuch des Staatsrechts" heraus. Mit Isensee sprach Volker Zastrow.

Der Kanzler wirft das Schachbrett um, und alle Welt rühmt seine Spielkunst.

Der juristische Spielverderber läßt sich von der Begeisterung nicht anstecken. Das Grundgesetz verpflichtet den Bundestag dazu, die Wahlperiode durchzuhalten.

Das hat er aber nicht immer geschafft.

Stimmt. Zweimal wurde die Wahlperiode abgekürzt. In der Verfassung gibt es dafür sozusagen zwei Notausgänge. Der erste ist die Vertrauensfrage nach Artikel 68. Der zweite Notausgang wäre das Mißlingen einer Kanzlerwahl. Dazu ist es bisher noch nicht gekommen.

Aber vorzeitige Auflösung nach gescheiterten Vertrauensfragen gab es. 1972 bei Willy Brandt, 1983 bei Helmut Kohl. Im zweiten Fall hat das Bundesverfassungsgericht dem Bundespräsidenten Carstens recht gegeben, der Kohls Auflösungsantrag unterzeichnet hatte.

Karlsruhe hat nur mit Hängen und Würgen zugestimmt, mit größten Vorbehalten. Und es hat vor Wiederholungen gewarnt.

Im Sondervotum ist sogar von einem Mißbrauch des Grundgesetzes die Rede. Dennoch, das Verfassungsgericht hat die Sache damals durchgehen lassen. Was ist denn heute anders?

Es handelt sich um einen reinen Überraschungscoup des Bundeskanzlers.

Die Opposition scheint ganz begeistert. Sie hat schon vorab zugestimmt.

Das hat sie damals auch getan. Aber der Bundestag darf sich nicht einfach über Normen der Verfassung hinwegsetzen, die nicht zuletzt den Zweck haben, ihn zu disziplinieren. Seit Beginn der Wahlperiode verfügt Bundeskanzler Schröder über eine klare Mehrheit, so knapp sie auch sein mag. Die Wahl in Nordrhein-Westfalen hat auf die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag keinen Einfluß, nur auf die im Bundesrat und im Vermittlungsausschuß - doch um die Mehrheitsverhältnisse dort geht es nicht. Und Meinungsumfragen besagen schon gar nichts über die parlamentarische Mehrheit eines Bundeskanzlers. Im übrigen würde sich am Dilemma des Kanzlers, verursacht durch die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat, ja gar nichts ändern, wenn er die Neuwahl, die er anstrebt, gewinnen sollte. Daran erkennt man deutlich den spielerischen Charakter seines Coups.

Hat nicht das Bundesverfassungsgericht 1983 dem Kanzler ein Vorrecht bei der Einschätzung der Mehrheitsverhältnisse eingeräumt?

Die Einschätzungsprärogative des Bundeskanzlers setzen Gründe voraus, an seiner Mehrheit zu zweifeln. Hier aber hat der Kanzler schon die Neuwahl verlangt, bevor auch nur die Möglichkeit am Horizont aufgetaucht ist, daß er die Mehrheit verliert. Das war bei Willy Brandt anders, der hatte eine Haushaltsabstimmung verloren. Und Kohl hatte 1982 mit der FDP nur eine Zusammenarbeit auf Zeit vereinbart. Schröder will jetzt par ordre de mufti das Mißtrauen gegen sich selbst inszenieren.

Werden hier institutionelle Sicherungen taktisch operationalisiert? Ein Zug der Zeit?

Nein, das liegt im Wesen des politischen Prozesses. Jeder nimmt die Vorteile wahr, die sich ihm bieten. Es bleibt aber dabei, daß das Grundgesetz ein Selbstauflösungsrecht des Parlaments nicht vorgesehen hat. Wenn alle Parteien die Selbstauflösung des Bundestages wollen, wäre es gerader und ehrlicher, ein solches Recht zu schaffen. Das wäre jetzt möglicherweise erreichbar. Es müßte aber hohe Hürden enthalten: wenigstens eine Dreiviertel-, eher noch eine Vierfünftelmehrheit. Nur der Bundeskanzler sollte das Verfahren in Gang setzen dürfen, der Bundespräsident müßte die Auflösung verfügen. Dies alles ist zum Schutz der Minderheit, besonders kleiner Parteien, erforderlich. Eine solche Grundgesetzänderung wäre wenigstens sauber und redlich, kein schmieriger Umweg.

Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24. Mai 2005
Bildmaterial: picture-alliance / dpa

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