13. August 2007 Wer kennt die Namen der Mauertoten? Nur wenige haben sich ins kollektive Gedächtnis eingeprägt, und erst jetzt wird ein Totenbuch zusammengestellt, das diese politischen Morde aus der Anonymität holen soll. Während der Mauerschützen-Prozesse zwischen 1990 und 2005 fiel auf, dass die Hinterbliebenen, die Väter und Mütter, die Ehefrauen und Freunde der Ermordeten, kaum Aufmerksamkeit fanden und oft nicht einmal eine angemessene anwaltliche Betreuung als Nebenkläger. Ganz anders die Täter, die von Deutschlands besten Kanzleien vertreten wurden und im Rampenlicht standen.
Der erste Tote hieß Günter Litfin. Er wurde nur wenige Tage nach dem Mauerbau erschossen, als er versuchte, durch den Humboldthafen zu schwimmen. Ein junger Mann aus Berlin-Weißensee, der im Westteil der viergeteilten Stadt Schneider lernte. Seinen Zwillingsbruder hatten die Nationalsozialisten ermordet. Nach seiner Gesellenprüfung fand Litfin Arbeit in einem Maßatelier am Zoo.
2000 in Litfin-Straße umbenannt
Er war damals einer von neunzigtausend Berlinern, deren Wohnort vom Arbeitsplatz durch eine Sektorengrenze getrennt war. Wegen seiner schwerkranken Eltern hatte er den Umzug nach Berlin-Charlottenburg immer wieder aufgeschoben. Dann saß er plötzlich eingesperrt auf der falschen Seite. In der Nacht, als er beschloss zu fliehen, wurde zum ersten Mal der Befehl gegeben, alle zu erschießen, die das versuchen sollten. Er wusste das nicht und hätte es sich wohl auch nicht vorstellen können.
Als man im Jahr 2000 die Straße, in der er aufgewachsen war, in Litfin-Straße umbenannte (sie hieß bis dahin Nr. 209), blieben die meisten Nachbarn der Zeremonie fern. Viele hatten die Familie gekannt und trugen ihr immer noch nach, dass dieser Sohn Westgeld, die heimliche Währung im Mangelland DDR, verdient hatte. Für einige Genossen von der PDS blieb der Schneider ein Wirtschaftsverbrecher, der den Staat betrogen habe.
Gueffroys Mutter erzwang den ersten Prozess
Chris Gueffroy war der Letzte, den sie hinrichteten, als er, unbewaffnet, versuchte, über den Grenzzaun an einem Berliner Kanal zu klettern. Der Achtzehnjährige hatte sich bereits ergeben; die Schützen, wenig älter als ihr Opfer, schossen trotzdem. Als sie ihre Auszeichnung für die erfolgreiche Liquidierung des Jungen feierten, soll es hoch hergegangen sein im Regiment 33. Chris Gueffroys Mutter erzwang den ersten Prozess gegen Mauerschützen und deren Hintermänner. Sie war während des Verfahrens einer unappetitlichen Hetzkampagne ausgesetzt, weil zur Verteidigung der Schützen nicht nur alle juristischen Mittel aufgeboten wurden.
Ein Boulevardblatt veröffentlichte sogar das damals aufgetauchte Foto von der Obduktion des Jungen und ließ es der Mutter im Gerichtssaal überreichen. Sie hatte ihr totes Kind nie gesehen, die Staatssicherheit sorgte in solchen Fällen für lückenlose Vertuschung, bis zur Organisation des Begräbnisses mit Grabredner und Gästeliste. Karin Gueffroy war nach dem Tod ihres Sohnes beklemmenden Schikanen durch Ämter und die Staatssicherheit ausgesetzt wie fast alle Angehörigen von Erschossenen. Wenige Wochen vor dem Fall der Mauer verließ sie die DDR mit ihrem jüngeren Sohn und zwei Koffern.
Die juristische Aufarbeitung ist gescheitert
Fünfzehn Jahre lang wurde vor deutschen Gerichten über Mauermord und Schießbefehl verhandelt. Die Urteile, fast alle höchstrichterlich geprüft, haben nur wenige zufriedengestellt. Die juristische Aufarbeitung dieses finsteren Kapitels der deutschen Teilung sei gar gescheitert, lauteten die bittersten Einschätzungen. Sie übersahen, dass Gerichtsprozesse die Aufarbeitung bestenfalls unterstützen, nicht aber letztgültig abschließen können.
Denn im juristischen Hickhack um ideologischen Schießbefehl und die tatsächliche Befehlslage spielte ein Umstand zum Beispiel gar keine Rolle: Warum hatte die überwältigende Mehrheit der Rekruten, die an die innerdeutsche Grenze verpflichtet worden waren, nie geschossen? Sie war hermetisch abgeriegelt, diese Grenze, und trotzdem gelang es Flüchtlingen, sie zu überwinden. Manchmal.
Spezialtruppe sollte auf Frauen und Kinder zu schießen
In der Stasi-Unterlagen-Behörde wurde jetzt ein Dokument aufgefunden, wonach die Spezialtruppe der Staatssicherheit aufgefordert war, sogar auf Frauen und Kinder zu schießen. Die Truppe gehörte nicht zu den regulären Grenzverbänden. Doch auch in deren Machtbereich kamen Frauen und Kinder um, obwohl es eigentlich verboten war. Und es gelang andererseits Frauen und Kindern, in den Westen zu fliehen, obwohl es nicht erlaubt und eigentlich unmöglich war.
Das lag nicht nur an der unklaren Befehlslage, die nie durch ein eindeutiges Gesetz zum Töten auf Verlangen eines Vorgesetzten legitimiert worden war. Es wird auch nicht daran gelegen haben, dass DDR-Obere immer wieder in Gesprächen und Interviews mit westdeutschen Politikern und Journalisten einen eindeutigen Schießbefehl leugneten, zuletzt wenige Tage vor der Ermordung Chris Gueffroys.
Es wird vielmehr in Tausenden Fällen so gewesen sein wie bei Ulrich Mühe, von dessen Weigerung, auf unbewaffnete Menschen zu schießen, Florian Henckel von Donnersmarck in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erzählte (F.A.Z. vom 11. August). Ein Beispiel wie dieses klärt mehr auf als weitere Mauerschützen-Prozesse, nach denen jetzt schon wieder gerufen wird. Denn sie zeigen eine andere Grenze: die der moralischen Zumutung, die jeder selbst zu ziehen hat. Immer.
Text: F.A.Z., 13.08.2007, Nr. 186 / Seite 33
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb