Von Reinhard Müller
22. Juli 2008 Eine wunderbare Nachricht nennt der Generalsekretär des Europarats Terry Davis die Verhaftung Karadzics. Schließlich sei er verantwortlich für einige der schwersten Menschenrechtsverletzungen in den vergangenen 60 Jahren in Europa. Ob er aber für die gegen ihn erhobenen Vorwürfe strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, muss sich erst noch zeigen. Deshalb wurde in einer ersten Stellungnahme des UN-Kriegsverbrechertribunals für das frühere Jugoslawien, bei aller auch dort bekundeten Freude, sogleich darauf hingewiesen: Auch für den früheren Führer der bosnischen Serben gilt die Unschuldsvermutung. Das Gericht müsse sicherstellen, dass Karadzic ein fairer und öffentlicher Prozess gemacht werde - nach den höchsten Standards des Völkerrechts.
Doch was sind das für Standards? Was ist die Grundlage eines Prozesses gegen Karadzic? Bald fünf Jahrzehnte nach den internationalen Militärtribunalen von Nürnberg und Tokio schuf der UN-Sicherheitsrat 1993 das Jugoslawien-Tribunal. Vor diesem Strafgerichtshof müssen sich Personen für Taten verantworten, die seit 1991 im ehemaligen Jugoslawien begangen wurden. Karadzic wird die ganze Bandbreite möglicher Verstöße gegen das Völkerstrafrecht vorgeworfen: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und schwere Verstöße gegen das Kriegsrecht.
Vom Gefreiten bis zum General
Das Tribunal hat, ebenso wie das 1994 für Ruanda errichtete, eine besondere Autorität. Da es der Sicherheitsrat als friedenssichernde Maßnahme geschaffen hat, sind die Staaten zur Zusammenarbeit mit dem Gericht verpflichtet. Das allein reicht jedoch nicht - wie die bisherige Praxis zeigte. In den Anfangsjahren kamen vor allem Angeklagte vor Gericht, die einen minderen Rang bekleideten. Sie waren nach Den Haag überstellt worden oder hatten sich selbst gestellt.
Doch wurde schon in diesen Prozessen - ähnlich wie in den deutschen Verfahren zum SED-Unrecht - der juristische Grundstein gelegt. Das hat den Weg für die Verfahren gegen die Hauptkriegsverbrecher wie das frühere Staatsoberhaupt Milosevic geebnet. Schon damit ist ein Ziel des Gerichtshofs erreicht: Nicht nur abstrakt das Völkerstrafrecht im öffentlichen Bewusstsein zu verankern, sondern auch deutlich zu machen, dass es eine persönliche strafrechtliche Verantwortung vom Gefreiten bis zum General, vom einfachen Beamten bis zum Regierungschef gibt.
Belgrad muss den Kriegsverbrecher überstellen
Hunderte von Verfahren fanden in Den Haag statt. Auf vielen Feldern musste Neuland betreten werden - in den Ermittlungsverfahren, bei den Beweisregeln, der Strafzumessung und der Strafvollstreckung. Der Strafgerichtshof hat zudem wesentliche Vorarbeit für den ständigen Internationalen Strafgerichtshof geleistet, der ebenfalls in Den Haag seinen Sitz hat. Schon jetzt strahlt die Tätigkeit des UN-Tribunals auf die nationalen Gerichte aus. Auch werden Verfahren an diese Gerichte abgegeben, um die Belastung des Haager Strafgerichtshofs zu verringern.
Doch Karadzic wird in der niederländischen Hauptstadt der Prozess gemacht werden. Zunächst muss freilich ein serbischer Richter über seine Verhaftung entscheiden. Dagegen kann er Rechtsmittel einlegen. Und die Regierung in Belgrad muss dann für seine Überstellung an das UN-Tribunal sorgen. Dem einstigen Serbenführer werden vor allem die Belagerung Sarajevos und das Massaker von Srebrenica zur Last gelegt.
Ein Meilenstein für das Völkerstrafrecht
Zu beiden Fällen haben die Haager Richter schon Urteile gegen Beteiligte gefällt, die keinen Zweifel an den dort verübten Verbrechen lassen. Dass in Srebenica ein Völkermord an Muslimen verübt wurde, ist mittlerweile mehrfach festgestellt worden. Doch muss die individuelle Schuld Karadzics an den Untaten erst noch nachgewiesen werden.
Die Anklageschrift umfasst allein zahlreiche Vorwürfe des Massenmords an verschiedenen Orten, ferner ethnische Säuberungen, Deportationen von Muslimen in Lager, Terror gegenüber Zivilisten, Geiselnahmen. Karadzic soll zur Verantwortung gezogen werden, weil er formal beziehungsweise de facto die Macht und Befehlsbefugnis über die Streitkräfte der bosnischen Serben gehabt habe. Nach dem Statut ist ein Vorgesetzter auch für Handlungen seiner Untergebenen verantwortlich, wenn er von diesen wissen musste und nicht die nötigen Maßnahmen ergriffen hat, um die Taten zu verhindern. Nicht zuletzt deshalb ist man in Den Haag optimistisch - und nennt Karadzics Verhaftung einen Meilenstein bei der Entwicklung des Völkerstrafrechts.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP, picture-alliance/ dpa