18. Juni 2006 Vor dem Koalitions-Spitzengespräch zur Gesundheitsreform am Sonntag abend hat sich Widerstand gegen Überlegungen formiert, einen Gesundheitsfonds einzurichten und die privaten Krankenversicherungen (PKV) darin einzubeziehen. PKV-Verbandsdirektor Leienbach warnte vor einer Enteignung und Abschaffung der privaten Krankenversicherung und kündigte an, sich notfalls vor Gericht gegen die Einbeziehung in einen Gesundheitsfonds zu wehren. Auch Arbeitgeberpräsident Hundt lehnte einen Fonds ab. Er löse keines der Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Fonds sei nur das traurige Ergebnis einer verzweifelten Suche nach einem gemeinsamen Nenner, sagte Hundt der Zeitung Bild am Sonntag.
Im Bundesfinanzministerium stößt der Fonds ebenfalls auf Skepsis. Das Konzept erlaube keine systematische Einbindung der privaten Krankenversicherung und werfe Fragen hinsichtlich des bürokratischen Aufwandes auf, heißt es in einer Expertise des Ministeriums, aus der die Zeitschrift Spiegel zitierte. Auch müßten erst Strukturreformen eingeleitet werden, bevor zusätzliche Steuermittel ins Gesundheitssystem gelenkt werden könnten. Saarlands Ministerpräsident Müller (CDU) befürwortete eine Öffnung der privaten Krankenversicherung auch für Normalverdiener. Ich kann mir vorstellen, daß die PKV künftig einen Grundtarif für jedermann anbieten muß. Das wäre eine Öffnung für mehr Wettbewerb. Müller wollte auch eine Extra-Abgabe der Privaten zugunsten des Fonds nicht grundsätzlich ausschließen.
Zentrale Geldsammelstelle
Union und SPD wollen bis zur parlamentarischen Sommerpause Anfang Juli zu Ergebnissen kommen. Der Gesundheitsfonds könnte als zentrale Geldsammelstelle fungieren. Geplant ist bisher, daß die Arbeitnehmer künftig etwa sieben und die Arbeitgeber sechs Prozent des Bruttoeinkommens in den Fonds abführen. Außerdem könnte der Staat Steuergelder zur Finanzierung sozialpolitisch motivierter Aufgaben - etwa der beitragsfreien Mitversicherung der Kinder - in den Fonds zuschießen. Der Fonds würde anschließend jeder Krankenkasse für jeden Versicherten einen einheitlichen Betrag von 150 bis 170 Euro im Monat überweisen. Benötigt die Kasse mehr Geld, muß sie von dem Versicherten eine Zusatzprämie erheben; erwirtschaftet die Kasse Überschüsse, kann sie diese den Versicherten zurückerstatten.
Bisher teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Krankenkassenbeitrag hälftig; allerdings zahlt jeder Versicherte noch einen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent des Bruttoeinkommens. Künftig könnten der Arbeitgeberbeitrag gedeckelt, auf diese Weise der Anstieg der Arbeitskosten begrenzt und dadurch der Beschäftigungsabbau verlangsamt oder die Schaffung neuer Arbeitsplätze gefördert werden. Die einkommensunabhängige Pauschalprämie, die der Fonds den Kassen überweist, kann als Einstieg in die von der Union favorisierte Kopfpauschale interpretiert werden. Die eventuell nötige individuelle Zuzahlung (falls die Pauschalprämie die Kosten nicht deckt) soll den Wettbewerb zwischen den Kassen fördern.
Viele Optionen zur Finanzierung
Der staatliche Zuschuß an den Gesundheitsfonds ließe sich auf verschiedene Weise finanzieren: Durch eine Heranziehung auch von Kapitaleinkünften, was dem Einstieg in die von der SPD propagierte Bürgerversicherung gleichkäme; durch einen Aufschlag auf die gesamte Steuerschuld (Gesundheits-Soli) oder durch eine Heraufsetzung des Spitzensteuersatzes etwa von 42 auf 45 Prozent.
Als kurzfristige Finanzspritze ist nach Angaben der Bild-Zeitung und der Zeitung Die Welt eine Anhebung des Arbeitnehmer-Sonderbeitrags von 0,9 auf 1,4 Prozent im Gespräch. Dies brächte den Kassen etwa 2,5 Milliarden Euro.
Text: nf. / F.A.Z., 19.06.2006, Nr. 139 / Seite 2
Bildmaterial: F.A.Z.