Hartz IV

Kernpunkte und zentrale Begriffe der Reform

03. Januar 2005 Das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (kurz: Hartz IV) steht unter dem Motto „Fördern und Fordern“. In erster Linie geht es um die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt. Erwerbslose bisherige Sozialhilfeempfänger erhalten erstmals das Recht auf Betreuung durch die Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen.

Geldleistung: Besteht kein Anspruch (mehr) auf Arbeitslosengeld, gibt es statt der bisherigen Arbeitslosen- oder Sozialhilfe das einheitliche steuerfinanzierte „Arbeitslosengeld II“ (ALG II). Zur Zeit gibt es rund drei Millionen Empfänger. Im Westen liegt der Grundbetrag bei monatlich 345 Euro, im Osten bei 331 Euro. Für jedes Kind gibt es je nach Wohnort (Ost/West) und Alter 199 Euro bis 276 Euro. Dazu werden die Kosten für die Miete einer angemessenen Wohnung inklusive Heizkosten übernommen.

Zumutbarkeit: Wer Hilfe erhält, muss alles tun, um die Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung so schnell wie möglich zu beenden. Deshalb ist generell jede Arbeit zumutbar, es sei denn sie sei „sittenwidrig“. Ein Lohn von etwa 30 Prozent unter Branchenniveau gilt als sittenwidrig. Bei Ablehnung zumutbarer Arbeit oder fehlender Eigeninitiative wird das Arbeitslosengeld II für drei Monate um etwa 100 Euro gekürzt.

Vermittlung soll deutlich besser werden. Jeder ALG-II-Bezieher bekommt einen persönlichen Ansprechpartner (Fallmanager). Ein Fallmanager soll mittelfristig nicht mehr als 75 Hilfebedürftige betreuen. Dieses Ziel wird aber zunächst nur für Arbeitslose unter 25 Jahren erreicht. Sie sollen „sofort in Arbeit oder Ausbildung vermittelt“ werden.

Ein-Euro-Jobs: Langzeitarbeitslose, die keine reguläre Arbeit finden, bekommen gemeinnützige „Arbeitsgelegenheiten“ und dafür pro Stunde ein bis zwei Euro zusätzlich zum ALG II. Zuverdienstchancen sollen die Arbeitsaufnahme attraktiver machen



Text: FAZ.NET mit Material von dpa
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb

 
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