26. November 2009 Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg für den Betrieb des Atommüllendlagers Schacht Konrad in Niedersachsen frei gemacht. In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss nahmen die Karlsruher Richter die Verfassungsbeschwerde eines Landwirts aus der Umgebung der Schachtanlage nicht zur Entscheidung an. Zur Begründung erklärten sie, die Beschwerde habe keine verfassungsrechtliche Bedeutung, weil die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Frage in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt sind. Die Beschwerde habe keine Aussicht auf Erfolg.
Das Endlager in dem ehemaligen Eisenerzbergwerk bei Salzgitter soll 2013 in Betrieb gehen und bis zu 270 000 Kubikmeter schwacher und mittelstarker radioaktiver Abfälle aufnehmen - etwa kontaminierte Schutzkleidung, Werkzeuge oder Anlageteile. Hoch radioaktive Abfälle werden dort nicht eingelagert. Nach den Worten des Gerichts stehen die einschlägigen Vorschriften nicht im Widerspruch zur staatliche Schutzpflicht für das menschliche Leben und die körperliche Unversehrtheit - auch wenn sie ein gewisses Restrisiko in Kauf nähmen.
Gegner des Endlagers wollen verstärkt protestieren
Denn vom Gesetzgeber absolute Sicherheit zu verlangen, würde jegliche Zulassung neuer Technik blockieren. Deshalb genüge es, wenn Risiken aus der Lagerung radioaktiver Technik nach dem Stand von Wissenschaft und Technik praktisch ausgeschlossen seien, befand das Gericht und verwies auf seine Grundsatzentscheidung von 1978. In dem mehr als 1000 Meter tiefen Stollen sollen 20 Tonnen schwere Container gestapelt, in bestimmten Abständen Betonwände eingezogen und die Hohlräume um die Container mit flüssigem Material aufgefüllt werden. Die Anwälte des Klägers hatten deshalb kritisiert, die Entscheidung zur Endlagerung sei unumkehrbar, womit künftigen Gesetzgebern die Hände gebunden seien. Aus Sicht der Karlsruher Richter zielt das Konzept dagegen gerade darauf ab, künftigen Generationen keine unzumutbaren Erblasten aufzuerlegen. Zuletzt hatte im März 2007 das Bundesverwaltungsgericht seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision abgewiesen.
Nach dem Scheitern des Rechtsweges wollen Umweltschützer den Protest gegen das geplante Atommüllendlager Schacht Konrad verstärkt auf die Straße tragen. Die atomkritische Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad kündigte am Donnerstag Demonstrationen und Aktionen für die kommenden Monate an. Bereits am Abend wollten sich Atomgegner mit Fackeln am Schachtgelände versammeln. Ich rechne damit, dass sich die Auseinandersetzung um Atomkraft und die Endlagerung deutlich verschärfen wird, sagte der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft, Peter Dickel. Die andere Seite muss sich warm anziehen, sagte Dickel.
Text: dpa, AP, ddp
Bildmaterial: dpa