RAF-Terroristen

Birgit Hogefeld will lieber schweigen

Von Helmut Schwan

31. Januar 2007 Birgit Hogefeld hat sich entschlossen zu schweigen. Sie soll – was jedoch nie zu beweisen war – zur Kommandoebene der „dritten Generation“ der Rote Armee Fraktion gehört haben. Nach Angaben ihrer Anwältin, Ursula Seifert, will sie derzeit keine Stellung dazu nehmen, ob die Anführer der „zweiten Generation“ der Terrorgruppe nun Bewährung erhalten oder begnadigt werden sollten.

1998 wurde Hogefeld vom Frankfurter Oberlandesgerichts wegen dreifachen Mordes im Zusammenhang mit einem 1985 verübten Anschlag auf die Airbase am Frankfurter Flughafen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die inzwischen Fünfzigjährige ist im Frauengefängnis in Frankfurt-Preungesheim inhaftiert. Schon seit Beginn des ersten Prozesses, 1996, sitzt sie dort ein. Ob das längst unter „normalen Umständen“ geschieht, wie vor einiger Zeit zu hören war, auch darüber darf das hessische Justizministerium keine Auskünfte erteilen. Hogefeld möchte das nicht – und das Persönlichkeitsrecht garantiert ihr diesen Schutz.

Hogefeld zeigt Reue

Über die Motive der für sie ungewohnten Zurückhaltung kann man allenfalls spekulieren. Vermutlich will sie aus der hitzig geführten öffentlichen Diskussion um Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar herausgehalten werden. Einer Diskussion, die sie frühestens in vier oder fünf Jahren betreffen, ihr derzeit aber eher schaden könnte. Der Bundesgerichtshof hat das Hogefeld-Urteil einschließlich der „besonderen Schwere der Schuld“ 1999 noch einmal bestätigt. Das bedeutet, dass für sie eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht vor 2011 oder 2012 in Betracht kommt; die Untersuchungshaft seit 1993 wäre dabei berücksichtigt. In einem Interview im Herbst des vergangenen Jahres sagte Hogefeld mit Blick auf Klar und Mohnhaupt, sie sei „noch lange nicht dran“.

Besonders heikel wäre für Hogefeld und ihre Anwälte, nun in der Öffentlichkeit auch als jemand genannt zu werden, der sich beim Bundespräsidenten um Begnadigung bemühen könnte oder wenigstens in Betracht zu ziehen sei. Ob fast 14 Jahre Freiheitsentzug reichen, darüber nachzudenken, ist die eine Frage. Reue und Abkehr, bei Klar nur schwer zu erkennen, hat Hogefeld wie kaum ein anderer früherer Terrorist gezeigt. Im Prozess legte sie zwar kein Geständnis ab, sprach aber von einem von vielen „katastrophalen Fehler“ und einer „zutiefst grauenhaften und unmenschlichen“ Tat: Gemeint war der Mord an einem amerikanischen Soldaten. Sie hatte ihn nach Feststellungen des Gerichts damals aus einer Diskothek in einen Wald gelockt, ihre Komplizen erschossen den Mann hinterrücks, um an dessen Ausweis für die Airbase zu gelangen.

Auflösung der RAF gefordert

Im linksextremistischen Umfeld steht der Name Birgit Hogefeld vor allem für den „Einstieg in den Ausstieg“. Sie gilt als Mitverfasserin der „Deeskalationserklärung“ von 1992. Noch aus dem Gefängnis forderte sie die Auflösung der RAF, die erst sechs Jahre später folgte. Es fehlten darin Worte des Bedauerns für die Opfer, kommentierte Hogefeld damals das Schreiben der RAF.

Das Kapitel Terrorismus endete für Hogefeld am 27. Juni 1993 auf dem Bahnhof von Bad Kleinen. Ermittler des Bundeskriminalamts hatten sie und ihren Begleiter Wolfgang Grams observiert. Doch die Festnahme geriet zum Desaster: Bei dem Schusswechsel starben Grams und ein Polizeibeamter. Neun Jahre zuvor war die gebürtige Wiesbadenerin in die Illegalität abgetaucht. Die musische junge Frau hatte 1975 in Frankfurt ein Jurastudium begonnen, kümmerte sich als Mitglied der „Roten Hilfe“ um verurteilte frühere Mitglieder der RAF und brach ihr Studium ab. 1977, nach der Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer ging sie, wie sie einmal sagte, nach Frankreich „ins Exil“.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: picture-alliance / dpa

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