Ausrüsterstreit

Adidas zieht vor ein Schiedsgericht

Von Roland Zorn

Aus Partnern werden Widersacher

Aus Partnern werden Widersacher

15. März 2007 Jetzt werden aus den langjährigen Partnern Widersacher vor Gericht. Das Herzogenauracher Unternehmen Adidas bemüht im Ausrüsterstreit mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) das von beiden Seiten in ihrem bisherigen Vertrag für Streitfälle vorgesehene Schiedsgericht.

In einer Presseerklärung von Adidas heißt es, dass sich die Firma „in den vergangenen Wochen darum bemüht“ habe, mit dem DFB „eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wir sind leider zu keiner Einigung gekommen.“ Deshalb werde nun das Schiedsgericht angerufen. Adidas steht auf dem Standpunkt, dass der bis 2011 datierte Vertrag mit dem DFB im Sommer vergangenen Jahres ausweislich einer veröffentlichten Erklärung des Verbandes bis 2014 verlängert worden sei. Der DFB, dem seit dem Oktober 2006 ein lukratives Angebot des Adidas-Konkurrenten Nike über ein Volumen von 500 Millionen Euro (62,5 Millionen Euro pro Jahr), gültig von 2011 bis 2018, vorliegt, bestreitet diese Einschätzung. Die Absicht, miteinander zu verlängern, sei danach inhaltlich nicht aufgefüllt worden, so dass es dem Vertrag an der nötigen rechtlichen Substanz fehle. Diese Beurteilung macht sich auch ein vom DFB bestelltes Gutachten zu eigen.

Entscheidung des Schiedsgerichts bindet beide Seiten

Noch am Wochenende hatte sich DFB-Präsident Theo Zwanziger unzufrieden über das von Adidas für den Zeitraum 2011 bis 2014 nachgebesserte Angebot gezeigt. Der Konzern, der bis 2011 jährlich rund elf Millionen Euro an den DFB überweist, wollte danach seine Zahlungen auf rund 20 Millionen Euro aufstocken. „Würde das Präsidium“, hatte Zwanziger gesagt, „ein finanziell deutlich niedrigeres Angebot annehmen, könnte das – als Treuhänder eines gemeinnützig gebundenen Vermögens – strafrechtliche Konsequenzen haben. In diese Gefahr begebe ich mich nicht.“ Unmut rief beim DFB am Donnerstag hervor, dass der Verband den von Adidas angekündigten Gang vors Schiedsgericht zuerst über eine Agenturmeldung und nicht vom Unternehmen selbst erfuhr.

Nun werden beide Seiten je einen Schiedsrichter benennen, die gemeinsam einen „Oberschiedsrichter“ für ein Verfahren finden müssen, das in etwa einem Monat unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wird. Die Entscheidung des Schiedsgerichts bindet beide Seiten. Nikes Offerte ist an den 1. Januar 2011 gebunden. Ob sie zum Zuge kommt, wird in Deutschland entschieden. Alles eine Frage der rechtlichen Betrachtung und nicht länger auch eine Frage der Moral zwischen Partnern, die seit 1954 gemeinsame Sache machen, für die der Begriff Scheidung auf „ewig“ ein Fremdwort schien.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: ddp

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