
Wenn 32 Begegnungen aus dem deutschen Fußball unter Manipulationsverdacht stehen, stellt sich zusätzlich zur sportlichen Aufregung die Frage, welche wirtschaftlichen und juristischen Auswirkungen derartige Betrügereien haben. Denn manipulierte Fußballwetten sind eine Knobelaufgabe für jeden Juristen. Und es ist keineswegs selbstverständlich, dass solche Schiebereien überhaupt strafbar sind.
Der Bundesgerichtshof hat zwar vor drei Jahren die Haftstrafen für die Beteiligten des damaligen Wettskandals im Fußball vor allem den Schiedsrichter Robert Hoyzer, der als „Gehilfe” galt, und den Berufswetter Ante Sapina bestätigt. Doch ausgerechnet der Vertreter der Bundesanwaltschaft hatte auf Freispruch plädiert, weil er im Manipulieren von Spielen durch Bestechungszahlungen an einen „Unparteiischen” gar keine Straftat sah (siehe auch:
270 Milliarden Euro Wetteinnahmen im Internet
Der staatliche deutsche Wettanbieter Oddset wiederum arbeitet mit einem Kontrollsystem, das alle rund 25.000 Annahmestellen in Deutschland überwacht. Die Gefahr lukrativer Manipulationen erscheint hier gering: Spiele und Kombinationen mit auffällig vielen oder hohen Einsätzen können bei Bedarf sofort gesperrt werden. Auch ist der Einsatz bei Oddset-Wetten auf maximal 500 Euro je Wette begrenzt. Seit Anfang 2008 kann zudem nur noch mit einer Kundenkarte gewettet werden. Das allerdings geschieht fleißig, in jedem Jahr verwetten die Deutschen mehr als eine Milliarde Euro.
Hinzu kommen die die Wetten im Internet, und hier erklingt der wirtschaftliche Lockruf: Es wird geschätzt, dass sich die Einnahmen aus illegalem Wettgeschäft auf der Welt inzwischen auf 80 bis 270 Milliarden Euro belaufen. Im Netz sind wegen der Fülle der Spiele und der unzähligen wie unglaublichen Möglichkeiten, die die Wettanbieter ihren Kunden servieren, Manipulationen Tür und Tor geöffnet.
Denn dort kann der Kunde nicht nur auf das nächste Tor, sondern zum Beispiel auch auf die nächste Rote Karte setzen. Zudem können mehrere Spiele miteinander in den verschiedensten Möglichkeiten kombiniert werden. Auf deutschem Boden ist das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet zwar verboten. Viele Wettanbieter im Netz haben ihren Firmensitz deshalb in sogenannte Steueroasen wie Malta oder auch Gibraltar verlegt.
Wettrisiko verschoben
Im Fall Hoyzer/Sapina entgingen die Bundesrichter schließlich den Schwierigkeiten, die der unter Juristen ohnehin als kompliziert geltende Tatbestand des Betrugs (Paragraph 263 des Strafgesetzbuchs) bereitet, geschickt durch die Annahme eines „Quotenschadens”, wie der Kölner Rechtsanwalt Karl Hamacher aus der Kanzlei Jonas der F.A.Z. erläuterte. Bei Abschluss eines Wettvertrags erklärt der Teilnehmer demnach stillschweigend, dass er die Spiele nicht selbst manipuliert habe. Die Erwartung, dass keine sittenwidrige Beeinflussung vorgenommen wird, gehöre unverzichtbar zur Geschäftsgrundlage. „Damit hat der Bundesgerichtshof einen Pflock eingeschlagen, an dem sich jetzt auch die ermittelnden Staatsanwälte orientiert haben”, sagt Hamacher.
Doch worin liegt eigentlich genau betrachtet ein Schaden für den Wettanbieter und die Sportveranstalter? Verlieren muss schließlich immer einer der Vereine und damit auch ein Teil der Wettteilnehmer. Der Bundesgerichtshof sah die illegale Vermögenseinbuße darin, dass durch die Schiebereien das Wettrisiko erheblich zuungunsten des Wettveranstalters verschoben worden sei. Somit habe der von Sapina gezahlte Einsatz nicht mehr der eingeräumten Gewinnchance entsprochen.
Damals einigten sich der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und Hoyzer nach einem jahrelangen Schadensersatzprozess auf einen Vergleich in Millionenhöhe. Das Landgericht Berlin hatte zuvor angedeutet, dass es wohl einen Schaden für den DFB dadurch annehme, dass dieser wiederum eine Entschädigung an einen betroffenen Verein den HSV gezahlt hatte.
Verbände, Vereine und Wettanbieter könnten zudem einen Imageverlust und damit Umsatzeinbußen erleiden, unterstreicht Rechtsanwalt Hamacher. Vielleicht könne sogar ein Wettteilnehmer, der durch die Tricksereien Geld verloren hat, die Betrüger und deren Gehilfen auf dem Rasen in Regress nehmen. In der Hoyzer-Affäre hat allerdings das Amtsgericht Paderborn einen solchen Versuch abgewiesen.
F.A.Z.
Joachim Jahn und Carsten Knop