Rauchverbot

Es gibt nur noch Nichtraucherzonen

28. September 2007 Vorbei die Zeiten, als wilde Rocker auf der Bühne mit Bierflasche und Zigarette in der Hand ins Mikro grölten. Denn auch für Frankfurts Veranstaltungshallen gilt ab dem 1. Oktober das landesweite Nichtraucherschutzgesetz. Dann darf nur noch in abgetrennten Räumen geraucht werden (siehe: Hessen: Landtag beschließt weitgehendes Tabakverbot vom 1. Oktober an).

Das Rauchverbot trifft nicht nur die Künstler auf der Bühne, sondern vor allem die Konzertbesucher. Für die Hallenbetreiber wird sich dennoch nicht viel ändern, meint Moritz Jaeschke, Prokurist der Jahrhunderthalle in Höchst. „Warum sollte das Rauchverbot nicht auch in Deutschland funktionieren?“, fragt er. Die Erfahrung in anderen Ländern habe gezeigt, dass die Umstellung meist problemlos verlaufe. In den Kinos sei es früher schließlich auch erlaubt gewesen zu rauchen. „Nach dem Verbot gab es noch vereinzelte Kinogänger, die weiter geraucht haben. Aber auch die haben irgendwann die Lust verloren“, erinnert sich Jaeschke. Er kritisiert das Gesetz nicht, im Gegenteil: Früher sei es schwierig gewesen, die Raucher- und Nichtraucherzonen voneinander abzutrennen. Jetzt sei für alle klar: Es gibt nur noch Nichtraucherzonen.

Im Freien ist das Rauchen erlaubt

Ähnlich ist es in der Eschersheimer Konzerthalle „Batschkapp“. Bisher war Rauchen dort überall erlaubt. Nun müssen Raucher nach draußen gehen. Vor dem Eingang werden Schirme und Heizpilze aufgestellt. Problematisch wird es für die Veranstalter, das Rauchverbot durchzusetzen. Denn bei einer hohen Zuschauerzahl wird es unübersichtlich. Jaeschke möchte darum hart durchgreifen. Das Personal sei angewiesen, Raucher freundlich darauf hinzuweisen, dass Rauchen in der gesamten Halle verboten sei.

„Widersetzt sich jemand nachhaltig, müssen wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen.“ Dann wird der Konzertbesucher vor die Tür gesetzt. In der Alten Oper bekommen die Raucher von Montag an einen eigenen Raum. Auf 140 Quadratmetern in der Ebene Sechs können die Raucher ihre Pausenzigarette rauchen.

Frankfurts Museen reagieren auf das neue Gesetz mit Gelassenheit. „In der Ausstellung und im Foyer ist Rauchen jetzt schon verboten“, sagt Funda Sensen vom Museum für Moderne Kunst. „Bei uns wird sich durch das neue Gesetz nichts ändern“, sagt Dorothea Apownik von der Schirn Kunsthalle. Auch hier ist das Rauchen in den Ausstellungsräumen und im Foyer seit Jahren verboten.

Das Rauchverbot

Das „Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens“, kurz: Nichtraucherschutzgesetz, tritt am 1. Oktober in Kraft. Es sieht in Hessen ein Rauchverbot in Behörden und öffentlichen Einrichtungen des Landes, der Gemeinden und der Landkreise vor. Betroffen davon sind zudem Theater, Museen, Kinos, Konzertsäle, Sporthallen sowie öffentlich zugängliche kulturelle und wissenschaftliche Einrichtungen, Hochschulen, Heime, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Flughäfen, Gaststätten und Diskotheken.

Es dürfen allerdings vollständig abgetrennte Räume für Raucher vorgehalten werden, sofern in diesen Zimmern andere Personen durch den Rauch nicht beeinträchtigt sind. Das Tabakverbot gilt nicht in Festzelten, die maximal drei Wochen an einem Standort aufgestellt sind. Die Betreiber sind für die Durchsetzung der Regelung in ihren Räumen verantwortlich. Verstöße gegen das Rauchverbot können mit einer Geldbuße von bis zu 200 Euro geahndet werden. Gastronomen oder Leiter einer Einrichtung, die sich über das Verbot hinwegsetzen, müssen mit Bußen von bis zu 2500 Euro rechnen. (ler.)



Text: bayl., F.A.Z., 28.09.2007, Nr. 226 / Seite 59
Bildmaterial: ddp

 

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