Modellprojekt

Kritik an Haus des Jugendrechts

Von Katharina Iskandar

13. Mai 2008 Das in Frankfurt geplante Haus des Jugendrechts soll nach dem Willen des hessischen Justizministeriums noch in diesem Jahr verwirklicht werden. Wie ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage mitteilte, wird die Einrichtung – in der künftig Vertreter von Polizei, Justiz und Jugendgerichtshilfe zusammenarbeiten sollen – voraussichtlich im Stadtteil Höchst eröffnet. Derzeit werde nach einer passenden Immobilie gesucht. Inhaltlich wolle man sich am Stuttgarter Modell orientieren.

Die baden-württembergische Hauptstadt hatte 1999 als erste Stadt Deutschlands ein Haus des Jugendrechts geschaffen, nachdem die Jugendkriminalität nach Polizeiangaben „besorgniserregend“ zugenommen hatte. Seitdem seien die Fallzahlen zurückgegangen, und Straftaten würden schneller geahndet. Wie in Stuttgart soll nach den Vorstellungen des Ministeriums im Frankfurter Modellprojekt ein reger Austausch zwischen den Institutionen stattfinden, um straffällige Jugendliche und ihr Umfeld besser einschätzen zu können und letztlich neue Straftaten zu verhindern.

Birkenfeld: Viele Fragen zu klären

Allerdings gibt es im Frankfurter Sozialdezernat Vorbehalte gegen dieses Konzept. Dass eine solche Einrichtung tatsächlich Jugendkriminalität effektiver bekämpfen würde, sei nicht erwiesen, sagt die Referentin von Sozialdezernentin Daniela Birkenfeld (CDU). Es gebe „viele Fragen, die man klären muss“, nicht zuletzt auch jene der Finanzierung und möglicher Neueinstellungen. Sollte das Ministerium sein Vorhaben außerdem tatsächlich noch in diesem Jahr verwirklichen, befürchte das Dezernat „einen Schnellschuss, den wir so nicht mittragen wollen“.

Noch größer ist die Skepsis bei der Jugendgerichtshilfe, die die Pläne des Ministeriums am liebsten stoppen würde, aber zumindest bremsen will, wie zu hören war. Das Konzept, heißt es in der Behörde, sei fragwürdig, weil die Jugendgerichtshilfe anders als die Polizei und die Staatsanwaltschaft kein Organ der Strafverfolgung sei. Sorgen macht den Sozialarbeitern eigenen Angaben zufolge vor allem der Datenschutz. Die Jugendgerichtshilfe dürfe nicht gezwungen werden, vertrauliche Informationen über junge Straftäter an die Polizei weiterzugeben. Das Gesetz sehe eine strikte Trennung zwischen Sozialhilfe und Strafverfolgung vor. „Die Jugendlichen haben bei uns einen geschützten Raum“, sagt Rainer Johne, Leiter der Jugendgerichtshilfe – wenngleich er verstehen könne, dass die Öffentlichkeit schnellere Bestrafung und einen besseren Opferschutz fordere.

Arbeitsgruppe zusammengestellt

Um das Sozialdezernat und somit auch die ihm untergeordnete Jugendgerichtshilfe doch noch umzustimmen, wird in den nächsten Wochen eine Arbeitsgruppe zusammengestellt, die festlegen soll, wie eine mögliche Zusammenarbeit zwischen den drei Behörden gestaltet werden kann. Als Sprecher der Stadt wird aller Voraussicht nach Frank Goldberg dem Gremium angehören. Als Geschäftsführer des Präventionsrats befasst er sich seit mehr als zehn Jahren mit Jugendkriminalität in den Stadtteilen. Er kennt nach eigenem Bekunden die Vorbehalte des Dezernats, sagt aber, ein Haus des Jugendrechts sei eine Chance für Frankfurt, die genutzt werden sollte. Vorteile gibt es laut Goldberg genug: „Man wäre näher an den Tätern dran und könnte weitere Straftaten verhindern.“



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa

 
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