Rechtsextreme

NPD soll vor neuer Börse demonstrieren

Von Hans Riebsamen

Ordnungsdezernent Boris Rhein hält ein Demonstrationsverbot rechtlich nicht für durchsetzbar

Ordnungsdezernent Boris Rhein hält ein Demonstrationsverbot rechtlich nicht für durchsetzbar

21. Juni 2007 Die NPD darf in Frankfurt demonstrieren – aber nicht in der Innenstadt. Der Frankfurter Ordnungsdezernent Boris Rhein (CDU) hat dem hessischen NPD-Vorsitzenden Marcel Wöll, dem Anmelder einer Demonstration von Rechtsextremisten am 7. Juli, eine Verfügung zustellen lassen, der zufolge der Demonstrationszug nicht zur Alten Oper und zur alten Börse am Börsenplatz führen darf, sondern zur neuen Börse in Hausen in der Nähe des Industriehofs führen muss.

Ferner hat der Dezernent den Zeitrahmen eingeschränkt. Anstatt von 13 bis 21 Uhr dürfen die Rechtsextremisten nur von 9 bis 12 Uhr demonstrieren. Der Anmelder zeigte sich Rhein zufolge in der förmlichen Anhörung mit dieser Lösung nicht einverstanden, der Dezernent geht davon aus, dass Wöll und seine Gesinnungsgenossen vor Gericht ziehen werden.

Polizei: „Wir werden gegen Chaoten einschreiten“

Um zu befürchtende Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten zu verhindern, wird die Polizei starke Kräfte in Bereitschaft setzen. Die Anti-Nazi-Koordination um den Frankfurter Pfarrer Hans Christoph Stoodt hat schon Blockaden angekündigt, „antifaschistische“ Gruppen drohten, sie würden ihren Protest zu den „Verantwortlichen“ tragen, sollten Nazis unter Polizeischutz durch Frankfurt marschieren. Gewaltszenen wie in Rostock beim G-8-Gipfel dürfe es aber nicht geben, sagte jetzt Polizeipräsident Achim Thiel: „Wir werden gegen Chaoten einschreiten.“

Allerdings werde man mit einer Deeskalationsstrategie versuchen, Zusammenstöße von vornherein zu verhindern. Thiel wies darauf hin, dass die Polizei verpflichtet sei, das grundgesetzlich gesicherte Demonstrationsrecht eines jeden zu schützen – „gleichgültig, ob es uns passt oder nicht“. Thiel richtet sich in seiner Planung auf mehr als 1000 Teilnehmer an der NPD-Demonstration ein.

Ein Verbot der Demonstration ist nach Ansicht von Ordnungsdezernent Rhein rechtlich kaum durchsetzbar, deshalb habe er auf eine Verbotsverfügung verzichtet. Das Bundesverfassungsgericht habe solche Verbote in der Vergangenheit in der Regel aufgehoben, so zum Beispiel 2001 bei einer NPD-Demonstration in Frankfurt. Das Verbot einer NPD-Demonstration im Sommer vergangenen Jahres sei rechtlich nur durchsetzbar gewesen, weil zur gleichen Zeit ein Fußball-Weltmeisterschaftsspiel im Frankfurter Stadion stattgefunden habe. Die Polizei habe damals nachweisbar keine Kräfte mehr zur Verfügung stellen können, um die Sicherheit aufrechtzuerhalten.

NPD-Gegner wollen ebenfalls demonstrieren

Rhein erinnerte an ein wegweisendes Urteil von 1985 im Zusammenhang mit Demonstrationen gegen das Kernkraftwerk Brokdorf. Damals haben die obersten Richter das Demonstrationsrecht als „wesentliches Element demokratischer Offenheit“ gekennzeichnet und die Hürden für ein Verbot sehr hoch gelegt. „Es geht mir völlig gegen den Strich, dass NPD-Mitglieder durch Frankfurt marschieren“, sagte Rhein. Doch es sei Pflicht des Staates, das Demonstrationsrecht zu gewährleisten, auch wenn Rechtsextremisten es in Anspruch nähmen.

Seine Verfügung mit besagten Auflagen und weiteren Einschränkungen wie ein Verbot von Uniformen hält der Stadtrat für gerichtsfest. Die Vorgabe früherer Gerichtsurteile, der „kommunikative Zweck“ einer Demonstration oder Kundgebung müsse erhalten bleiben, werde eingehalten. Denn in der neuen Börse liefen die internationalen Finanzströme der „Global Player“, gegen die die NPD laut Aufruf an ihre Mitglieder demonstrieren möchte, real zusammen. Außerdem befinde sich in der Nähe ein Job-Center.

In seiner Entscheidung habe er abzuwägen gehabt zwischen dem Demonstrationsrecht, dem Recht auf Sicherheit und auch den Rechten der Arbeitnehmer, die in der Innenstadt arbeiteten, und der Geschäftsleute dort. Sollte die NPD in der City demonstrieren dürfen, müssten aus Sicherheitsgründen unter anderem zeitweise der S- und der U-Bahn-Verkehr eingestellt werden. Wie Rhein weiter berichtete, sind für den 7. Juli im Zusammenhang mit der NPD-Demonstration schon zehn Kundgebungen und Aufzüge von NPD-Gegnern angemeldet. Die größte Veranstaltung dürfte eine Kundgebung des Römerberg-Bündnisses auf dem Römerberg werden, zu der Kirchen, Gewerkschaften und demokratische Parteien aufgerufen haben.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: F.A.Z. - Helmut Fricke

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