Wirtschaftskriminalität

„Korruption ist kein Zufall“

Von Jochen Remmert

Korruptionsspezialist: Wolfgang Schaupensteiner (links) im Gespräch mit Jürgen Jeske

Korruptionsspezialist: Wolfgang Schaupensteiner (links) im Gespräch mit Jürgen Jeske

23. Mai 2007 Deutschland ist keine Bananenrepublik, und die Korruption ist kein Spezifikum der Marktwirtschaft hier oder anderswo. Soweit die beruhigenden Botschaften von Wolfgang Schaupensteiner, Oberstaatsanwalt am Landgericht Frankfurt und Leiter der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Korruptionsbekämpfung in Deutschland, bei den Frühstücksgesprächen der Frankfurter Volksbank in der Alten Oper.

Was der Ermittler Schaupensteiner allerdings ansonsten auf die Fragen Jürgen Jeskes, ehemals Herausgeber dieser Zeitung, antwortete, lässt keinen Zweifel daran, dass die Korruption ein weitverbreitetes und zunehmendes Problem in der deutschen Wirtschaft ist. Insofern führte Gastgeber Hans-Joachim Tonnelier, Vorstandsvorsitzender der Frankfurter Volksbank, treffend mit der an einen Buchtitel Schaupensteiners angelehnten Provokation ein, dass die Korruption in Deutschland eine Zukunfts- und Wachstumsbranche sei.

Wieviel weiß jeweils die Führungsriege?

Das Phänomen Korruption beschränkt sich keineswegs auf dubiose Vergnügungsreisen für Volkswagen-Betriebsräte. Als jüngstes und besonders spektakuläres Beispiel für Schmiergeldaffären müssen die Vorgänge im Siemens-Konzern gelten. Unlängst wurde der frühere Finanzvorstand der Siemens-Kraftwerkssparte wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr und Untreue zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und zu einer Geldstrafe in Höhe von 400.000 Euro verurteilt, ein ehemaliger Berater zu neun Monaten auf Bewährung. Doch der Korruptionsverdacht im Konzern mit dem traditionsreichen Namen ist längst nicht nur auf diesen Fall beschränkt: Rund 10.000 verdächtige Beraterverträge in insgesamt sieben Konzernsparten mit einem Milliardenvolumen sollen Ermittler ausgemacht haben. Gerade mal ein Fünftel davon sei bisher überprüft, sagte Schaupensteiner.

Er hält es für ausgeschlossen, dass systematische Schmiergeldzahlungen mit dem Ziel an Aufträge zu kommen, ohne Wissen der Spitzenebene eines Konzerns überhaupt möglich sind: Wenn ein Konzern über Jahre viele Millionen investiere, um bei der Akquise von Aufträgen erfolgreich zu sein, brauche dieser ein zweites Buchhaltungssystem, das beispielsweise mit Hilfe von Anwälten und Briefkastenfirmen im Ausland betrieben werde. Eine solche Entscheidung sei nur in der obersten Ebene zu treffen. „Korruption ist kein Zufall“, hob Schaupensteiner hervor: Sie sei vielmehr eine unternehmerische Entscheidung wie andere auch – nur eben keine legale. In manchen Unternehmen existierten regelrechte Richtlinien über solche „Soft costs“. Nach spontanem Fehlverhalten im Eifer des Gefechts um einen lukrativen Auftrag klingt das wahrlich nicht.

Dass in aller Regel nicht die eigentliche Führungsspitze eines Konzerns vor Gericht steht, sondern eher Vertreter der zweiten und dritten Ebene sich verantworten müssen, ist vor allem eine Frage der Aufgabenverteilung, wie Schaupensteiner sagte. Da Vorstände nicht operativ tätig seien, liefen sie auch nicht Gefahr, unmittelbar ins Fadenkreuz der Staatsanwälte zu geraten. Gleichwohl steht für ihn fest, dass eine systematische Bereitstellung von Bestechungsgeldern nicht von untergeordneten Managern in Eigenregie betrieben werden kann. Dass sich Unternehmen überhaupt auf derlei illegale Praktiken einlassen, hat den Erkenntnissen des Ermittlers zufolge eine gleichermaßen simple wie ernüchternde Ursache: Korruption zahlt sich oft schlicht aus – der Auftrag ist gewonnen, die Konkurrenz ausgeschaltet.

„Corporate Governance wirkungslos“

Unter Generalverdacht will Schaupensteiner die Wirtschaft aber nicht gestellt sehen. Dass auch die öffentliche Verwaltung anfällig ist, bestreitet er nicht. Aber er sieht gerade innerhalb der Unternehmen zu viel Spielraum, in dem Korruption ihre marktzersetzende Wirkung entfalten kann. Er erinnerte daran, dass Korruption innerhalb der privaten Wirtschaft in Deutschland überhaupt erst seit zehn Jahren strafrechtlich zu verfolgen ist – seit Verabschiedung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes im Jahr 1997 nämlich. Zusätzlich fordert Schaupensteiner ein Unternehmensstrafrecht für Deutschland, das es etwa in den Vereinigten Staaten von Amerika längst gibt. Hierzulande können bislang keine Strafen gegen das Unternehmen selbst verhängt werden, nur gegen einzelne Personen. Die Strafen müssten dabei so hart sein, dass es sich für die Unternehmen lohne, entsprechende Korruptionskontrolle im eigenen Haus zu installieren. Korruption soll sich auf diese Weise unter dem Strich eben nicht mehr lohnen.

Freiwillige Selbstverpflichtungen unter dem Stichwort „Corporate Governance“ hält Schaupensteiner für wirkungslos – wegen fehlender Sanktionen. Was er sich vorstellen kann, sind Verträge zwischen Unternehmen der gleichen Branche, die die Vertragspartner – unter Androhung empfindlicher Konventionalstrafen – dazu verpflichten, bei der Konkurrenz um Aufträge ausschließlich legale Methoden anzuwenden.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: F.A.Z. / Foto Daniel Pilar

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