03. Januar 2008 Die rechtsextreme NPD ist mit dem Versuch gescheitert, auf juristischem Weg die Ausstrahlung eines Wahlwerbespots im Hessischen Rundfunk (HR) zu erzwingen. Nach Angaben des HR wies das Frankfurter Verwaltungsgericht am Donnerstag einen Antrag der NPD auf einstweilige Verfügung gegen den Sender ab.
Die NPD wollte, dass der Fernsehspot zur Landtagswahl in Hessen Ende Januar am Freitag gesendet wird. Der HR lehnte dies mit der Begründung ab, der Spot erfülle den Straftatbestand der Volksverhetzung.
Dieser Einschätzung sei das Verwaltungsgericht gefolgt, sagte HR-Intendant Helmut Reitze. Er sei zufrieden, dass die Wahlwerbung der NPD nicht ausgestrahlt werden müsse: Das hohe Gut der Meinungsfreiheit und der Freiheit zur Wahlwerbung von Parteien darf nicht dazu führen, dass öffentlich- rechtliche Sender von Parteien gezwungen werden können, in deren Wahlwerbespots enthaltenes rassistisches oder menschenverachtendes Gedankengut verbreiten zu müssen.
Die Parteien trügen zwar die Verantwortung für Form und Inhalt der Wahlwerbespots, sagte Reitze weiter. Trotzdem sehe sich der HR in der Verantwortung zu prüfen, ob diese Wahlwerbespots einen erheblichen Verstoß gegen das Strafrecht beinhalten. Dieser Verantwortung sei der HR auch hier nachgekommen.
Nach Angaben des NDR sind für die Landtagswahl in Niedersachsen Ende Januar und die Wahl zur Bürgerschaft in Hamburg im Februar von der NPD bislang keine Wahlwerbespots zur Ausstrahlung eingegangen. Sollte das geschehen, würden diese überprüft, sagte ein NDR-Sprecher in Hamburg. Auf dieser Grundlage würden dann alle weiteren Entscheidungen fallen.
Text: FAZ.NET mit Material von ddp
Bildmaterial: AP
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