24. Januar 2006 In den vergangenen vier Jahren hat das Jugend- und Sozialamt große Fortschritte beim Eintreiben von Kindesunterhalt gemacht, das der Staat vorgestreckt hatte. Während die Behörde im Jahr 2001 nur 5,6 Prozent des vorausgezahlten Kindesunterhaltes zurückholen konnte, lag die Rückholquote im vergangenen Jahr schon bei knapp elf Prozent. Doch Sozialdezernent Franz Frey (SPD) ist noch immer nicht zufrieden: "Die Rückholquote ist noch nicht optimal. Wir wollen in Zukunft 17 bis 18 Prozent des vorausgezahlten Geldes zurückholen. Wir müssen unsere Anstrengungen noch verstärken." Seine Vorbilder in Hessen sind Wiesbaden mit einer Rückholquote von 18,3 Prozent und Gießen mit mehr als 21 Prozent.
Wenn ein Elternteil - meistens ist es der Vater - seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, springt der Staat ein, damit Mutter und Kind nicht Sozialhilfe beziehen müssen. Das ist nicht selten der Fall: Nach einer Studie des Bundessozialministeriums zahlt ein Viertel der Väter gar keinen Unterhalt, und ein weiteres Viertel kommt seinen Pflichten nur unregelmäßig nach. So zahlte das Frankfurter Jugend- und Sozialamt im vergangenen Jahr 6,3 Millionen Euro an der Stelle zahlungsunfähiger oder zahlungsunwilliger Väter.
Das Geld kommt zu jeweils einem Drittel vom Bund, dem Land und der Kommune. Ist das Kind bis zu sechs Jahre alt, liegt der Unterhaltsvorschuß in Hessen maximal bei 127 Euro. Bei einem Alter des Kindes zwischen sechs und zwölf Jahren schießt der Staat höchstens 170 Euro Unterhalt vor. Insgesamt kommt er höchstens sechs Jahre für den Unterhalt auf.
Während säumige Väter früher eher damit rechnen konnten, von Rückzahlungsforderungen verschont zu bleiben, versucht das Frankfurter Jugend- und Sozialamt nun mit verschiedenen Mitteln, den Unterhaltsvorschuß zurückzubekommen. Für Frey ist die Erhöhung der Rückholquote auch eine moralische Frage: "Es ist nicht einzusehen, daß die öffentliche Hand für Väter, die sich vor ihren Pflichten drücken, einspringt." Auch wenn diese Fälle oft aufwendig zu ermitteln seien, müsse der Staat konsequent gegen zahlungsunwillige Väter vorgehen, weil sonst ein Nachahmungseffekt zu befürchten sei. Von dem zurückgeholten Geld behält die Kommune selbst nur ein Drittel. Der Rest des Geldes wird dem Land erstattet.
Um die Rückholquote zu erhöhen, werden die Mitarbeiter bei der Unterhaltsvorschußkasse heute speziell geschult: "Seit drei Jahren machen wir gezielt Weiterbildungen zu diesem Thema", sagt Ingo Staymann, der Leiter des Frankfurter Jugend- und Sozialamtes.
Dabei ist es nicht immer ganz leicht, den säumigen Vater ausfindig zu machen. Wenn die Mutter keine Ahnung vom Aufenthaltsort des Kindsvaters hat, holen die Sachbearbeiter beim Jugendamt schon einmal Informationen beim Zentralen Melderegister oder der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle ein. Um eine Vorstellung von der finanziellen Situation des Kindsvaters zu bekommen, müssen auch der Arbeitgeber, die Rentenversicherungsträger oder die Krankenkasse dem Jugendamt auf Anfrage Auskunft geben.
Die meisten Väter seien jedoch wirklich zahlungsunfähig, sagt Staymann. Es gebe jedoch auch diejenigen, die sich schlicht weigerten, Unterhalt zu zahlen: "Einige schreiben wir fünfzehnmal an, und die reagieren gar nicht", sagt Tanja Koschmieder vom Sozialrathaus Bornheim. "Aber wir können hartnäckig sein." Andere versuchten zu beweisen, daß sie selbst nichts besäßen oder hätten sich ins Ausland abgesetzt.
Weigert sich der Vater partout zu zahlen, kann das Jugend- und Sozialamt eine Zwangsvollstreckung einleiten. Die Voraussetzung dafür ist, daß die Vaterschaft nachgewiesen ist und dem Jugend- und Sozialamt Urkunden vorliegen, die eine Zwangsvollstreckung erlauben, zum Beispel Gerichtsurteile. In ländlichen Gegenden und Kleinstädten ist es um die Zahlungsmoral von Vätern, die Unterhaltsschulden bei der öffentlichen Hand haben, anscheinend besser bestellt. In Hessen haben besonders der Odenwald- und der Hochtaunuskreis eine gute Rückholquote aufzuweisen. Im Jahr 2004 konnte der Odenwaldkreis knapp 29 Prozent der gezahlten Unterhaltsvorschüsse, die etwa 700 000 Euro betrugen, zurückholen. Im Jahr 2005 holte er jedoch nur knapp 23 Prozent von circa 645 000 Euro Unterhaltsvorschüssen zurück.
Nach Angaben von Oswald Friedrich, Fachbereichsleiter der Unterhaltsvorschußkasse beim Odenwälder Jugendamt, liegt der Rückgang der Quote vor allem an der verschlechterten personellen Ausstattung der Unterhaltsvorschußkasse: Das Potential an Rückzahlungen könne man nur mit ausreichend Personal ausschöpfen. (jul.)
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