11. Juli 2007 Der Frankfurter Dom soll nach dem Willen der CDU von der Unesco als Weltkulturerbe anerkannt werden. Die Unionsfraktion im Römer bittet die Stadtverordneten zu beschließen, dass der Magistrat sich mit dem Ansinnen beschäftigt.
Nur: Mut machen sieht anders aus. Wer will, dass der Frankfurter Dom als Welterbe anerkannt wird, braucht einen langen Atem“, sagt Dieter Offenhäuser. Er muss es wissen, denn er ist der stellvertretende Generalsekretär und Sprecher der Deutschen Unesco-Kommission in Bonn. Die Kriterien für die Anerkennung als Welterbe seien strenger geworden, gibt er zu bedenken.
In Deutschland gebe es schon vergleichsweise viele Welterbe-Stätten; auf der vor Jahren verabschiedeten, noch nicht abgearbeiteten Vorschlagsliste der Kultusminister stünden noch zwölf Kandidaten, und es kämen immer wieder neue Ideen hinzu. So wie jüngst in Heidelberg, dessen Antrag auf Anerkennung der Altstadt und des Schlosses als Welterbe Ende Juni abgelehnt worden war.
Nötig ist ein außergewöhnlicher universeller Wert
So wie jetzt in Frankfurt. Ganz so weit wie in Heidelberg ist man noch nicht, doch der Magistrat soll zumindest prüfen, ob der Dom die Kriterien für eine Aufnahme in die Welterbe-Liste der Unesco erfüllt. So möchte es die CDU in einem Antrag, der gestern veröffentlicht worden ist. Das Prozedere bis zu einer Anerkennung als Welterbe ist kompliziert (siehe Kasten). Kulturdezernent Felix Semmelroth (CDU) unterstützt die Idee trotzdem. Auch wenn der Antrag nicht durchkommen sollte, könne man eine Debatte in der Stadt über die historische Bedeutung des Doms anstoßen und das historische Bewusstsein schärfen“.
Die CDU verspricht sich von der Aufnahme des Doms in die Welterbe-Liste viel: Dies wäre für Frankfurt am Main von großer Bedeutung.“ Bevor die Stadt den Antrag stelle, sollten jedoch die Voraussetzungen sorgfältig geprüft werden, heißt es in dem Antrag weiter. Das ist wichtig, denn das Welterbe-Komitee hatte den Antrag Heidelbergs am 29. Juni zurückgewiesen, weil ihm der außergewöhnliche universelle Wert“ des Ensembles aus Landschaft, Altstadt und Schloss nicht deutlich genug dargestellt worden ist.
Hat der Dom einen solchen außergewöhnlichen universellen Wert? Seit seinen karolingischen Ursprüngen als Pfalzkirche und Königsstift, später als Reichsstift sowie Wahl- und seit 1562 auch Krönungskirche der deutschen Könige und Kaiser ist der Frankfurter Dom ein Gotteshaus von internationaler Bedeutung“, meint die CDU.
Karl der Große als wichtigster Mann
Die katholische Kirche verweist auch auf den Dom als Wahl- und Krönungsort, vor allem aber auf das Frankfurter Konzil, das im Jahr 794 in einem Vorgängerbau des Doms stattgefunden hat. Der Frankfurter Pfarrer und Kirchenhistoriker Matthias Kloft hebt etwa die kirchenpolitische Bedeutung jenes von Karl dem Großen einberufenen Konzils hervor. Für den Kulturdezernenten des Bistums Limburg, Eckhard Nordhofen, wurde mit dem Konzil die entscheidende Weiche für die abendländische Trennung von Staat und Religion gestellt“.
Anders als die byzantinischen Kaiser habe Karl der Große sein Kaisertum nicht theokratisch legitimieren wollen. Auch Kloft hebt diesen Aspekt hervor: Die Sicht Karls des Großen prägt die im Abendland gültige Unterscheidung von Staat und Religion bis heute.“ Auch deshalb sei das Frankfurter Konzil von größter Bedeutung für die Entwicklung Westeuropas“ gewesen.
Nordhofen beansprucht eine Art Urheberrecht auf die Idee, den Dom als Welterbe anerkennen zu lassen. Er habe sie vor einiger Zeit gegenüber Oberbürgermeisterin Petra Roth (CDU) geäußert. Erst vor kurzem hat es dazu ein Gespräch mit Semmelroth und der Leiterin des Stadtarchivs, Evelyn Brockhoff, gegeben. Man wolle die Sache nun gemeinsam betreiben, so Nordhofen.
Erste Kaiserkrönung im Jahr 1612
Die Ursprünge des Doms gehen bis ins siebte Jahrhundert zurück. Damals stand dort eine Steinkirche bei einem fränkischen Königshof. Dieser Bau wurde durch einen größeren ersetzt, in dem Karl der Große das von ihm einberufene Konzil abhielt. Im Lauf der Geschichte wurde das Gotteshaus immer wieder vergrößert. 1562 fand dort die erste Königskrönung, 1612 die erste Kaiserkrönung statt. Die beiden Patrone des Gotteshauses sind Bartholomäus – nach ihm ist der Dom benannt – und Karl der Große.
Wie weitere katholische und evangelische Gotteshäuser in der Innenstadt zählt auch der Dom zu den sogenannten Dotationskirchen. Er ist der Kirche überlassen, gehört aber der Stadt, die auch für den Bauunterhalt zuständig ist. Die Stadt hat durch Erfüllung ihrer Dotationspflichten gut für den Dom gesorgt“, hebt die CDU hervor.
Ob das alles reicht, um den Welterbe-Rang des Doms zu begründen, wird man sehen – wenn die Stadt nach der ersten Prüfung tatsächlich einen entsprechenden Antrag stellt. Der Rheingau-Taunus-Kreis hatte im Mai das Ziel, Kloster Eberbach im Rheingau als Welterbe anerkennen zu lassen, aufgegeben, weil es als aussichtslos galt. Die Einzigartigkeit des Doms muss schon überzeugend dargelegt werden“, sagt Dieter Offenhäuser von der Deutschen Unesco-Kommission. Ein kleines Trostpflaster hat er: Die Liste, auf die sich die Kultusminister geeinigt hätten, könne im Prinzip erweitert werden. In Wiesbaden, einem Stadtdenkmal des Historismus“, läuft das Bewerbungsverfahren, vielleicht reiht sich Frankfurt mit seinem Dom ein.
Weg zum Welterbe
Der Weg zur Anerkennung als Unesco-Welterbe ist lang. Wer ein solches Anliegen hat, muss sich zunächst um die Unterstützung seines Bundeslandes bemühen. In diesem Fall müsste also die hessische Landesregierung die Idee fördern, den Frankfurter Dom auf die WelterbeListe zu setzen. Dann muss sich die Kultusministerkonferenz auf eine Vorschlagsliste einigen, die über das Außenministerium an das Welterbe-Zentrum der Unesco in Paris geht. In diesem Prozess werden auch Gutachter gehört. Schließlich entscheidet das Welterbe-Komitee über den Antrag. Dem Vernehmen nach wird noch immer jene Liste abgearbeitet, auf die sich die Kultusminister 1998 geeinigt haben. Gleichwohl könnten auch neue Stätten auf die Liste gelangen.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: F.A.Z. - Wonge Bergmann, F.A.Z. / Foto Daniel Pilar