Jürgen Emig muss in Gefängnis

„Mit erheblicher krimineller Energie“

Von Helmut Schwan

Kein Kommentar zu dem Urteil: Jürgen Emig

Kein Kommentar zu dem Urteil: Jürgen Emig

03. Oktober 2008 An diesem Morgen hat Jürgen Emig einen großen Bogen ums Scheinwerferlicht gemacht. Der frühere Sportchef des Hessischen Rundfunks beeilte sich am Donnerstag im Frankfurter Kriminalgericht, den Kameras und den Mikrofonen seiner ehemaligen Kollegen zu entkommen. Kein Kommentar zu dem Urteil, das den einst in der ARD als Radsportexperten hochgeschätzten Journalisten für mindestens ein Jahr ins Gefängnis schicken würde, sollte es auch nach der angekündigten Revision beim Bundesgerichtshof bestehen bleiben.

Zwei Jahre und acht Monate, fünf Monate davon gelten angesichts des überlangen Verfahrens als verbüßt: In der Perspektive des Angeklagten hat sich der Kampf der vergangenen drei Jahre, seine Rolle beim HR in der „Sponsor-Affäre“ in einem milderen Licht erscheinen zu lassen, nicht gelohnt.

Hoher Bestechungssumme und Schaden für den HR

Die Wirtschaftsstrafkammer des Frankfurter Landgerichts verurteilte den Dreiundsechzigjährigen wegen Bestechlichkeit in sechs Fällen und Untreue. Eine von der Verteidigung beantragte Bewährungsstrafe, das heißt maximal zwei Jahre Freiheitsentzug, sei angesichts der hohen Bestechungssumme und des Schadens für den HR in Höhe von 285 000 Euro ausgeschlossen gewesen, sagte Kammervorsitzender Christopher Erhard. Die Staatsanwaltschaft hatte auf dreieinhalb Jahre gegen Emig plädiert.

Emigs früherer Freund und Geschäftspartner Harald Frahm kam hingegen mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten davon, bei ihm beträgt der Nachlass vier Monate. Allerdings muss Frahm 100.000 Euro als Auflage zahlen, die Hälfte davon an soziale Projekte im Sport, zum Beispiel 40.000 Euro an die Sportjugend Frankfurt. Der langjährige Präsident des Deutschen Tanzsportverbands wurde wegen Bestechung Emigs, aber auch des früheren Sportchefs des MDR, Wilfried Mohren, und wegen Beihilfe zur Untreue verurteilt.

In den Jahren 2001 bis 2003 habe Emig insgesamt rund 440.000 Euro für eine „Doppelrolle“ kassiert, in die er erhebliche kriminelle Energie investiert habe, hieß es zur Begründung des Urteils. Die Kammer hatte am Ende des zwei Monate dauernden Prozesses keine Zweifel, dass Emig spätestens seit dem Jahr 2000 seine Position beim Sender dazu missbrauchte, sich in enormem Ausmaß illegale Nebeneinkünfte zu verschaffen.

Täuschung nach beiden Seiten

Dazu gründete er mit Frahm die Agentur SMP, über die alle Zuflüsse von Sponsoren und Veranstaltungen für die Übertragung von Sportereignissen wie dem Marathon oder dem Ironman in Frankfurt abzuwickeln waren. Zumindest stellte Emig dies bei den Verhandlungen mit den Organisatoren so dar. Die waren davon überzeugt, Emig spreche und fordere für den bekanntermaßen stets über zu geringe Gebühreneinnahmen klagenden HR, zumal in Emigs Büro im Sender verhandelt wurde.

Die Täuschung gelang nach beiden Seiten, wie das Gericht feststellte und damit allen vom Angeklagten genährten Spekulationen ein Ende bereitete, im Grunde habe Emig nur ein „System HR“ sanktioniert. Der Sender sei als Opfer, nicht als Täter zu betrachten, hob der Kammervorsitzende hervor. Selbst wenn der Sportchef aufgrund seiner guten Kontakte zu Sponsoren der ARD seit Beginn seiner Tätigkeit 1987, wie von ihm behauptet, an die 20 Millionen Euro verschafft haben sollte, ändere das nichts daran, dass er sich der Untreue strafbar gemacht habe, als er einen erheblichen Teil der Zuflüsse bei der SMP belassen habe.

Die Kritik des Gerichts am Sender, in dessen Chefetage man den Prozess mit einiger Nervosität verfolgt hatte, fiel gnädig aus: Man sei zu spät und nicht intensiv genug Hinweisen auf „krumme Geschäfte“ oder „Vetternwirtschaft“, etwa beim von Emig stark geförderten Radklassiker „Rund um den Henninger-Turm“ in Frankfurt, nachgegangen. So hätte es etwa nicht dabei bleiben dürfen, im Handelsregister nachzuschauen, ob sich hinter der SMP – wie durch einen Treuhandvertrag verdeckt – die Ehefrau Emigs verberge, hieß es in der Urteilsbegründung. Nach schon früher aufgekommenen Vermutungen hatte der damalige Intendant Klaus Berg 1999 eine solche familiäre Kooperation untersagt. Emig hatte das seinen Worten nach als „Berufsverbot“ empfunden.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa

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