04. Januar 2008 Trotz Widerspruchs muss der Hessische Rundfunk (HR) einen Wahlwerbespot der rechtsextremistischen NPD senden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof verpflichtete den Sender am Freitag in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren, den Fernsehwerbespot des NPD-Landesverbandes noch am gleichen Abend auszustrahlen.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hatte dem HR zuvor erlaubt, den Spot nicht zu senden, weil er den Straftatbestand der Volksverhetzung erfülle. Der Sender hatte sich mit der gleichen Argumentation geweigert, den Wahlspot zu bringen. Eine offenkundige Volksverhetzung konnten die Kasseler Richter jedoch nicht feststellen.
Freiheitsrechte des Grundgesetzes greifen
Die Sender dürften die Ausstrahlung der Werbespots nur dann zurückweisen, wenn ein Straftatbestand klar ersichtlich erfüllt sei. Ansonsten seien die Freiheitsrechte des Grundgesetzes höher zu bewerten, argumentierte der Verwaltungsgerichtshof.
Sein Beschluss ist unanfechtbar, wie das Gericht in Kassel mitteilte. HR-Intendant Helmut Reitze bedauerte die Entscheidung in einer Pressemitteilung. Der Hessische Rundfunk werde sich aber - wie es sich im Rechtsstaat gehöre - der Entscheidung des Gerichts beugen, erklärte Reitze. (Aktenzeichen: Verwaltungsgerichtshof Kassel 8 B 17/08)
Text: FAZ.NET mit AP/dpa
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