Frankfurter Folter-Prozeß

„Abu Ghraib in Hessen“

14. November 2004 Der frühere Frankfurter Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner will für seine Folterdrohung gegen den Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler Rückendeckung aus dem hessischen Innenministerium gehabt haben.

Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ hat Daschner gegenüber der Staatsanwaltschaft erstmals behauptet, daß er sich vor der Drohung gegen den Entführer des elf Jahre alten Jungen im Wiesbadener Innenministerium rückversichert habe. Dort habe es geheißen: „Machen Sie das! Instrumente zeigen!“ Der Sprecher des Wiesbadener Ministeriums, Michael Bußer, sagte: „Nach unserer Feststellung gibt es keine Hinweise darauf, daß sich Daschner im hessischen Innenministerium rückversichert hat.“

Prozeß wegen Nötigung

Gegen Daschner und einen weiteren Polizisten beginnt am Donnerstag vor dem Landgericht Frankfurt ein Prozeß wegen Nötigung. Daschner hatte den Entführer und Mörder Markus Gäfgen in einem ersten Verhör am 1. Oktober 2002 mit Folter bedroht, um das Versteck des Opfers zu erfahren. Zu dem Zeitpunkt gingen die Ermittler davon aus, daß Jakob von Metzler noch lebte. Unter der Folterdrohung des Vernehmungsbeamten brach der damals 27 Jahre alte Jura-Student Gäfgen zusammen und führte die Polizei zum Versteck der Leiche.

Den Namen seines Gesprächspartners im hessischen Innenministerium habe Daschner den Ermittlern nicht genannt. Nach Erhebung der Anklage war er ins Innenministerium nach Wiesbaden versetzt worden. Das Verfahren gegen die beiden Polizisten hatte eine bundesweite Diskussion darüber entfacht, ob Folter unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein könnte.

„Abu Ghraib“ in Hessen

Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, verlangte dazu von Bouffier Aufklärung. Wenn sich Daschners Darstellung bestätigen sollte, hätte Hessen sein „Abu Ghraib“, erklärte Beck mit Blick auf die Mißhandlung von Gefangenen durch amerikanische Soldaten im Irak. Falls Bouffier von der Folterandrohung gewußt habe, bleibe ihm nur der Rücktritt.



Text: dpa

 
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